I evangelisch-Iutherische Kirche 1 in Litauen,

ihre Nöte und Kämpfe 1

» im Zeitraum von 1925 bis1929 +

Im Auftrage des Konsistoriums dieser Kirche auf Grund amtlichen Materials dargestellt von

Dr. Gaigalatis Professor der Theologie in Kaunas

1929 Memel-Klaipeda

Kommissionsverlag der »SANDORA« Buchhandlung

Die evangelisch-lutherische Kirche in Litauen, ihre Nöte und Kämpfe im Zeitraum von 1925 bis 1929

Im Auftrage des Konsistoriums dieser Kirche

auf Grund amtlichen Materials dargestellt von Dr. Gaigalatis

Professor der Theologie in Kaunas

1929 Memel-Klaipeda

Kommissionsverlag der »SANDORA« Buchhandlung

Vorwort.

Der sogenannte Kirchenstreit in der evangelisch- lutherischen Kirche Litauens!) hat seit seinem Entstehen Anfang 1926 in der gesamten evangelischen Kirche viel Staub aufgewirbelt. Welches waren die Gründe, die die- sen Streit veranlassten? Ein grosser Teil der evangeli- schen Geistlichen der Kirche Litauens hatte meine Wahl zum Mitglied des Konsistoriums als angeblich ungesetz- lich beanstandet und sich nach meiner Ernennung zum Präsidenten des Konsistoriums von diesem ohne be- sondere Aufregung losgesagt. Immerhin hätte die Kirche mit ihren Gliedern an der Erfüllung ihrer Auf- gaben sich weiter betätigen können, wenn nicht meh- rere Geistliche nebst ihren Helfershelfern, meist aus na- tionalpolitischen Gründen, einen hässlichen Kampf gegen das Konsistorium, das zu einer friedlichen Arbeit ent- schlossen war, durch Treibereien und Agitationen in den Gemeinden heraufbeschworen hätten. Das Konsistorium wurde zu einer gewissen Abwehr auf Grund der bestehen- den Gesetze gezwungen, hat aber aus eigenem Antrieb niemand angegriffen. Daher ist auch der ganze Streit als einseitig betrieben zu bewerten. Auch diese Schrift, die eine völlig objektive Darstellung der tatsächlichen Vor- eänge auf Grund der Akten darstellen will, soll der Ab- wehr und Richtigstellung der vielen wahrheitswidrigen Darstellungen in der Presse dienen. Ich gehe sehr ungern an diese Arbeit, werden doch in ihr Vorgänge beschrieben werden müssen, die unserem Kirchenvolk nicht zur Ehre

1) Es sind in Litauen etwa 66000 evangelische Lutheraner, da- von 28000 deutsche, 24.000 litauische und 14 000 lettische Kirchen- glieder.

dienen können. Aber soll Unwahrheit und Falschheit die Kirche erniedrigen? Ich bin es den wirklichen treuen Freunden unserer Kirche schuldig, die Wahrheit darzu- stellen, die Vorgänge in der Kirche zu schildern, die ge- wissenhafte Tätigkeit des Konsistoriums vor Augen zu führen, auch das Leben in der Kirche und die Ordnung in den Gemeinden zu beleuchten. Wer die Wahrheit erfahren will, wird sie in dieser Schrift finden und sich überzeugen, dass meine Wahl keine Veranlassung zu den Wirrnissen in unserer Kirche geben brauchte und ich jedenfalls nicht ab- sichtlich zum Schaden der Kirche mich betätigt habe. Mögen die folgenden Ausführungen vielen die Augen öff- nen, sie von ihrem Argwohn befreien und sie zur freu- digen Mitarbeit zum Wohl unserer armen Kirche führen. Insonderheit möge das Ausland, das wegen des Kirchen- streites uns im Stiche gelassen hat, in christlicher Bruder- liebe uns helfen, die schweren Wunden, die der Weltkrieg der evangelischen Kirche in Litauen geschlagen hat Litauen war fünf Jahre lang besetztes Gebiet wieder zu heilen.

Gaigalatis.

Im Sommer 1924, nicht lange vor dem Zusammentritt der litauischen Synode in Sudargas, wurde ich von Pastor Wiemer in Tauroggen und Anderen angefragt, ob ich eine Wahl zum Senior der litauischen Synode in der ev.- luth. Kirche Litauens annehmen würde. Es wären viele Gemeindeglieder wegen der Unverträglichkeiten in den Gemeinden Jurbarkas, Tauroggen und einigen andern recht ungehalten; von einem weiteren Regiment des bis- herigen Präsidenten des Konsistoriums, des Missionars Kibelka, könne man sich keine Befriedigung ver- sprechen. Man hätte zu mir das Vertrauen, dass ich Frieden und Ordnung in der Kirche schaffen würde. Da- her wäre die Zusage der Annahme einer eventl. Wahl von vornherein erwünscht.

Darauf habe ich erwidert, dass ich grosse Bedenken trage, in den Dienst der Kirche Litauens zu treten. Auf keinen Fall möchte ich den Anschein erwecken, als ob ich mich nach Litauen dränge. Daher könne ich auch keine bestimmte Zusage geben.

Eine Einladung, an der Synode in Sudargas als Gast teilzunehmen, habe ich abgelehnt, jedoch dem litauischen Senior Kibelka, mit dem ich näher bekannt war, das, was mich bewegte, vor der Synode brieflich mitgeteilt‘).

1) Der Brief lautet: Memel, den 20. 6. 1924. Lieber und geehrter Freund!

Einige Mitglieder der litauischen Synode haben mir erklärt, dass Sie mich zum Senior der Synode wählen möchten, deswegen weil Sie glauben, dass ich in manchen kirchlichen Angelegenheiten ener- gisch wirken könnte, besonders mit Bezug auf die Staatsregierung und auf verschiedene evangelische Angelegenheiten. Sie verlangten von vornherein meine bindende Zusage zur Annahme der Wahl. Eine solche Zusage habe ich ihnen nicht gegeben, aber ich habe ver-

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Herr K. hat diesen Brief gelegentlich einer Gerichts- verhandlung in Heydekrug öffentlich vorgelesen, ihn aber auf mehrfaches Bitten meinerseits ich glaubte damals keine Kopie dieses Briefes zu besitzen mir auch nicht in Abschrift zukommen lassen. K. hat ihn ohne Zweifel mir deswegen vorenthalten, damit ich nicht durch Ver- öffentlichung dieses Briefes mein persönliches: Desinteressement an der Wahl kundzutun in der Lage wäre; denn es wurde später von gegnerischer Seite immer wieder behauptet, ich hätte mich nach Li- tauen hineingedrängt.

* * *

Auf der bald darauf tagenden Synode iin Sudar- gas vom 24. bis 26. Juni 1924 waren 34 Vertreter anwesend, darunter 9 Geistliche (zumeist gewesene Mis- sionare!).

Nach dem Protokoll wird Punkt 6 der Tagesordnung: Wahl des Synodalvorstandes, zuerst erledigt. Weil dieser

sprochen, dass ich, im Falle meiner Wahl, das Amt annehmen, und

zum Besten der evangelischen Kirche Litauens mich betätigen würde, soviel es in meinen Kräften stünde, besonders bezüglich Erhöhung der Pfarrgehälter, Einrichtung einer Unterstützungskasse für Geist- liche und ihre Witwen und Waisen, Ausführung der erforderlichen Reparaturen, Annäherung der Beziehungen zu den Reformierten und schliesslich auch zu der memelländischen Kirche, Anstellung der Geistlichen usw.

Aber ich tue keine besonderen Schritte zum Zwecke meiner Wahl, sondern überlasse es völlig den Beschlüssen der Synode, ob sie aus eigener Initiative das tun will. Ich bitte nicht anzunehmen, dass ich Sie irgendwie zur Seite schieben wolle; das auf keinen Fall. Nur wenn es nicht möglich wäre, Sie wiederum zu wählen, und ein anderer entsprechender Kandidat nicht vorhanden wäre, dann erst käme meine Kandidatur in Frage. Mein Gewissen ist völlig rein auch in dieser Frage. Die litauische Regierung dürfte mit meiner Kandidatur völlig einverstanden sein. Ich grüsse Sie herzlichst und wünsche Gottes reichen Segen.

1) Pastor Jurkat aus Jurbarkas wird zunächst durch ein- stimmigen Beschluss der Synode wegen seines Konfliktes mit seiner litauischen Gemeinde von der Teilnahme ausgeschlossen. Später allerdings wieder zugelassen.

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Punkt später auf der deutschen Synode den Mittelpunkt ihres Angriffes gegen die litauische Synode bildete, so dürfte die wörtliche Uebersetzung des Protokolls zweck- dienlich sein. Sie lautet:

Weil in diesem Jahre die dreijährige Amtszeit des Synodalvorstandes endet, so müsste die neue Wahl erfolgen. Aber die Wahl könnte auch zum nächsten Jahre zurückgestellt werden, und zwar deswegen, weil das Konsistorium, in welches auch der litauische Synodalvorstand tritt, bis zum nächsten Jahre be- stätigt ist‘). Bei Zurückstellung der Wahl könnte der Synodalvorstand, der mit dem Gesetzentwurf zum neuen Kirchengesetz sich bekannt gemacht hat, dieses Gesetz endgültig vorbereiten, um dasselbe der Re- gierung einzureichen.

Bei der Abstimmung ist die Mehrheit für neue Wahl in diesem Jahre. Es müssen gewählt werden: der Vor- sitzende, dessen Stellvertreter, das weltliche Mitglied und dessen Stellvertreter. Es werden die Kandidaten vorge- schlagen. Es erhalten:

P. Kibelka 16 Stimmen, Dr. Gaigalatis 15 und P. Wiemer 3 Stimmen. Es können demnach gewählt werden: Kibelka oder Gaigalatis. Im ge- heimen Wahlgang erhalten Kibelka 17, Gaigalatis 15 Stimmen, 2 enthalten sich.

Als Stellvertreter wird Superintendent Sroka-Sza- ken mit 13 Stimmen gewählt

Gegen diese Wahl wurde später Protest erhoben.

Dann kommen die in verschiedenen Gemeinden vorhandenen gespannten Beziehungen zwischen den Deutschen und Litauern zur Sprache. Man kam zu dem Schluss, dass zunächst die Geistlichen ein gutes Vorbild geben müssten; wenn man aber zu keiner Ver- ständigung kommen könnte, so wäre eine nationale Trennung inner- halb der Gemeinden am Platze.

1) Laut Akt des Staatspräsidenten vom 19. 4. 22 war Kibelka als Präsident, und Wiemer als Vizepräsident des Konsistoriums auf 3 Jahre bestätigt worden; ihre Amtsperiode lief daher bis zum 20. April 1925. Es durfte demnach vor diesem Termin keine neue Wahl vorgenommen werden. (Russ. Kirchen-Ges. $ 547.)

Weiter wurde beschlossen, dass die Pastoren binnen Jahresfrist ein Examen in litauischer Sprache ablegen, (weil mehrere von ihnen keine genügende Kenntnis der litauischen Sprache besitzen), dass eine theologische Fakultät an der Universität errichtet werde, der Konsistorialpräsident die (Gesetze genau kenne und akademi- sche Bildung besitze, die Kantore den Anforderungen des Pastors und den Beschlüssen des Kirchenrats Folge leisten, und die Kirchen- vorsteher religiöse und sittlich einwandfreie Persönlichkeiten sein müssten. P. Wiemer bittet, die Synode möge Schritte unternehmen, um die litauische Gemeinde Jurbarkas mit dem P. Jurkat zu ver- söhnen. Dagegen erklärt Jurkat, dass er die Gemeinde verlassen wolle, sobald ein den dortigen beiden Gemeinden entsprechender Pastor sich fände. Wegen der gegen den Kantor Jessulat in Tauroggen erhobenen Klage, dass er sich dieKirchenbücher angeeignet habe und sie in gesetzwidriger Weise selber führe, beschliesst die Synode, den Senior zu beauftragen, die Angelegenheit an Ort und Stelle selber zu ordnen.

Das Konsistorium Kibelka (1922—25), dem als Vize- präsident P. Wiemer, und als Mitglieder die Seniore Paul Tittelbach für die Deutschen, und Theodor Kupffer für die Letten, ferner Rudolf Kinder und FritzKruhmin angehörten,leitete vornehmlich Tittel- bach, auf den wiederum der Advokat Baumgärtel, der Gutsbesitzer Bröderich und Pastor Katter- feld ihren Einfluss ausübten, alle drei baltische Emi- granten, die unter den gutmütigen Litauern ein erspriess- liches Gebiet für ihre national-politische Tätigkeit vor- fanden. Die lebhafte politische.Betätigung dieses Kleeblattes hat der evangelischen Kirche, wie auch dem Deutschtum in Litauen, vielfach geschadet‘).

1) „Während dieses durchgreifenden Ausbaues der deutschen Partei Litauens treten neue Kräfte von draussen in die Leitung des deutschen Zentralkomites, nämlich die Gruppe Bröderich Baumgärtel Katterield mit ihrer spezifisch deutschen Einstellung, die nunmehr auf die weitere Entwickelung der Partei Einfluss nahm. Sie hat unzweifelhaft der Partei geschadet.“ „Kegb. Hart. Ztg.“ Nr. 40 vom 24. 1. 28.

Baumgärtel, früher Advokat in Mitau, hat sich durch Artikel in deutschen Zeitungen nach Kräften bemüht, Litauen zu diskredi- tieren. In Kaunas gelang es ihm, führenden Einfluss bei den Deutschen zu gewinnen und sogar in den deutschen Synodalausschuss

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Unter dem Konsistorium Kibelka machten die Ge- meinden der ev.-luth. Kirche schwere Erschütterungen durch. Die Staatspolizei wird für kirchliche Belange weit- gehend in Anspruch genommen, sodass der Innenminister sich genötigt sieht, durch Rundschreiben vom 29. 11. 25 anzuordnen, dass die Polizei nur mit seiner Zustimmung kirchlichen Organen zur Verfügung stehen dürfe‘).

Der Vizepräsident P. Wiemer wurde anfangs im Kon- sistorium geduldet, später, als seine Liebe für Recht und Wahrheit immer klarer hervorleuchtete, lud man ihn zu den Sitzungen des Konsistoriums nicht mehr ein, sondern rief an seine Stelle einen Landwirt, der als Mitglied des Konsistoriums überhaupt nicht bestätigt war. Dieser hat auch den Beschluss, durch den P. Wiemer abgesetzt wur- de, unterschrieben.

(als Ausländer!) zu kommen. In letzter Zeit hat man jedoch die Schädlichkeit seiner Wirksamkeit erkannt, und ihn aus fast allen Vorsitzen und Vorständen entfernt.

Bröderich, baltischer Adelsmarschall, der 1905 den Russen ge- holfen hatte, den lettischen Aufstand niederzuschlagen, agitierte in Litauen bereits gegen das erste Konsistorium Sroka, suchte eine Zeit lang die kirchlichen Gemeindebestrebungen zersetzend zu beeinflussen, hielt es aber schliesslich für das Beste, den Staub: Litauens von seinen Füssen zu schütteln. Wären Baumgärtel und Katterfeld unverzüglich seinen Spuren gefolgt, so hätte sich viel Streit und Kampf erübrigt.

Ueber Katterfelds Tätigkeit wird später die Rede sein.

Das Treiben dieser Balten wurde auch dem Konsistorialrat Kinder zu arg, sodass er sich dagegen auflehnte. Er ist dann durch Beschluss vom 27. 11. 23 von dem Posten als Geschäftsführer des Konsistoriums entfernt worden.

1) Weil dem Konsistorium Gaigalatis schwere Vorwürfe über Ver- gewaltigung derKirche wegen AnwendungvonPolizeiin eini- gen Fällen gemacht wurden wir haben einen dienstlichen Brief, wie das früher auch inRussland üblich war,durch die Polizei besorgen, eine illegale Versammlung durch den Landrat verbieten (in Kretinga) und einem Bauern die kirchlichen Matrikelbücher, in deren Besitz er sich unrechtmässiger Weise gesetzt hatte, fortnehmen lassen (Bataken) mögen hier einige Beispiele aus der Praxis des vor- hergehenden Konsistoriums angeführt werden, die bisher in der Oeffentlichkeit wohlweislich verschwiegen sind:

Am 4. 8. 22 beantragte Pastor Tittelbach beim Konsistorium, die Kirchenvorsteher von Tau- roggen zur Verantwortung zu ziehen, weil sie die im Mai 1921 zum Aufbau des im Kriege zerstörten dortigen Pfarrhauses vom Gustav-Adolf- Verein gespen- deten 67000 Mk. nicht bestimmungsgemäss verwendet hätten. Gemäss Beschluss des Konsistoriums vom 12. 9. 22 wird der Kirchenvorstand ersucht, einen Verwendungs- nachweis einzureichen. Die nach fast fünf Monaten ein- gereichte Abrechnung des Verwalters der Kirchenkasse ergibt, dass das Geld, das damals (1921) noch eine be- deutende Summe darstellte, unter den Mitgliedern des Kirchenvorstandes verteilt war, die mit ihr, wie allgemein behauptet wurde, über eineinhalb JahrePrivatgeschäfte ge- macht, und alsdann die völlig entwertete Mark zur Kasse

Am 20. 7. 22 beschliesst das Konsistorium, den früheren Pro- kuror v. Büchler wegen angeblicher Beleidigung gemäss: $ 532 Punkt 3 desı Kriminalgesetzes vor Gericht zu ziehen. (Solange v. Büchler Prokuror des Konsistoriums war, herrschte eine gewisse Eintracht; denn B. war ein echter Deutscher, aber auch ein Freund der Litauer. Als aber die Balten sich in Kaunas fest- setzten, begannen die nationalen Feindseligkeiten, die sich bis in die letzte Zeit hinzogen).

Am 27. 7. 23 wird der Polizeichef in Jurbarkası vom Konsistorium um polizeiliche Hilfe gegen einen auswärtigen litauischen Geistlichen ersucht. Missionar Jurkat dankt am 3. 8. 23 (Nr. 215) für den energischen Durchgriff,

Diesemselben P. Jurkat eröffnet das Konsistorium Kibelka, dass es auf dessen schwere Anklagen gegen Tittelbach ein Strafverfahren wegen Ungehorsam gegen ihn selber einleiten und das Archiv nötigenfalls durch die Polizei abfordern werde.

Am 4. 4. 25 (Nr. 169) wird der Polizeichef in Szilale ersucht, gegen den Prediger Gedraitis auf Grund des $ 97 Str. G. B. vor- zugehen und ihm die Ausübung von gottesdienstlichen Handlungen zu verbieten.

Am 29. 4. 25 wird auf Grund des Beschlusses vom gleichen Tage ein ähnliches Ersuchen an den Jurbarker Polizeichef wegen des altlutherischen Predigers Abromaitis gerichtet.

Am 31. 4. 25 (Nr. 142) berichtet P. Jurkat, dass die polizei- liche Hilfe gut gewirkt habe. Bei den Litauern habe grosse Niedergeschlagenheit geherrscht. Nun hielte aber Abromaitis wieder

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erstattet hatten. Vermutlich um den Klagen des Pastors zuvorzukommen, bittet der Kirchenvorstand das Konsi- storium am 16. 12. 22 um Entsendung der Vorsitzenden der deutschen und litauischen Synode zur Ordnung von strittigen Fragen in der Taurogger Gemeinde. Am 18. 12. 1922 beschliesst das Konsistorium, die Seniore Kibelka und Tittelbach, nebst Prokureur Frenkler zum 6. und 8. Januar 1923 nach Tauroggen zur Untersuchung zu entsenden. P. Wiemer reicht seinerseits zwei Schrift- sätze vom 5. und 7. Januar 1923 ein, in welche folgende Klagepunkte gegen den Kirchenvorstand aufgeführt sind: 1. Die Gustav-Adolf-Spende zum Aufbau des Pastorats ist durch schuldiges Verhalten des Kirchen- rats entwertet. 2. Die Abhaltung von Gemeindesammlungen

Gottesdienst. Er bittet erneut, alles unternehmen zu wollen, um die Rechte der Kirche mit Hilfe der Polizei zu wahren.

Am 22. 6. 25 (Nr. 364) ersucht das Konsistorium den Kreischef in Tauroggen, die Polizei anzuweisen, die Verwaltung der Gemeinde Tauroggen dem P. Wiemer abzunehmen und sie dem Missionar Weihrauch zu übergeben.

Am 28.7.25 beschliesst das Konsistorium Kibelka, den Minister des Innern zu ersuchen, die Polizei auf die Rechte des Konsistoriums hinzuweisen. Die Polizei wird beschuldigt,weder dieKirchengesetze noch die Kompetenz und die Autorität des Konsistoriums zu kennen. Das Konsistorium ersucht den Minister, der Polizei klar zu machen, dass nur diejenigen Geistlichen, die vom Konsistorium zugelassen, und vom Innenminister bestätigt sind, das Recht haben, in den ev.- luth. Kirchen Gottesdienste zu verrichten. Um die kirchliche Ord- nung, insbesondere auf dem Gebiete der Registrierung, aufrecht zu erhalten, kann und wird das Konsistorium niemanden zum Dienst in der Kirche zulassen, der nicht die Erfordernisse der verschiedenen 88 367467 und 856-876 Bd. 11 erfüllt hat, oder nicht die Absicht hat, sie zu erfüllen.

Diese Rechtsauffassung des Konsistoriums Kibelka betreffend Berechtigung der Geistlichen zum Kirchendienst in Litauen ist die- selbe, wie sie unser nachfolgendes Konsistorium ausführlicher den Gemeinden in seinem Beschluss vom 5. 4. 27 zur Kenntnis gebracht hat. Jedoch wurde unser Erlass von „einem genauen Kenner der litauischen Kirchenzustände“ in einem während des Königsberger Kirchentages in der „Königsb. Allg. Ztg.“ Nr. 281 vom 19. 6. 1927 ab- gedruckten Artikel in höhnischer und lügenhafter Weise abgetan.

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-wird durch den Kirchenvorstand verhindert. 3. Pastor und Kantor werden bei der Geldentwertung ungenügend be- soldet. 4. Die Gemeindearmen werden ungerecht be- handelt. 5. Dem Pastor werden die Stolgebühren vor- enthalten. 6. Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung werden missachtet und sogar von einzelnen Mitgliedern des Vorstandes im Protokollbuch ausgestrichen. 7. Der Kirchenrat erkennt dasKirchengesetz nicht an und 8. hetzt die Gemeinde auf. 9. Durch das die Ordnung störende Ver- fahren des Führers seiner Gegner (Kantor Jessulat) wären der Unordnung Tor und Tür geöffnet. 10. Jessulat weigere sich, dem Pastor die Amtsbücher zu übergeben und schikaniere ihn mit seinen Genossen auf unerträg- liche Weise. Wiemer gibt auch das Motiv der Hetze gegen ihn an: Es wäre die entschiedene treue Ver- kündigung des Wortes Gottes durch ihn. Er beantragt: 1. Kassenrevision, 2. Wahl eines neuen Kirchenvorstandes, 3. Ausübung der Kirchenzucht; ferner 4. dass der Pastor den Vorsitz im Kirchenrat und in der Gemeindeversamm- lung führe, 5. dass ihm die Gebühren ausgezahlt werden, und 6. dass ein Mitglied des Konsistoriums zur Unter- suchung nach Tauroggen entsandt werde®).

Welche Massnahmen hat nun das Kon- sistorium bei dieser verworrenen Lage in Tauroggen ergriffen? In der Sitzung des Konsistoriums am 4. 4. 1923 wurde merkwürdi- ger Weise nicht etwa die Klage P. Tittelbachs und

1) Den Klagen P. Wiemers seien gewisse Anträge des Kantors Jessulat gegenübergestellt. 1. Er beantragte am 6. 5. 23 beim Konsistorium, alle Schreiben, die nicht persönlich für P. Wiemer bestimmt seien, an den Kirchenrat zu senden. 2. Am 27. 3. 23 be- . antragt er, P. Wiemer anzuweisen, ihm das Protokollbuch der Ge- meinde und das Kirchengesetz auszuhändigen. In einem Schreiben vom 12. 4. 23 beschuldigt der Kantor den Pastor der Unwahr- haftigkeit, schiebt die Schuld der Geldentwertung, ebenso wie die einer Schlägerei dem Pastor zu. Was den letzten Punkt anbelangt, so hat der Friedensrichter festgestellt, dass das Kirchenrats- mitglied E. Paulikait der Urheber der Schlägerei war, in deren Verlauf die Polizei eingreifen musste.

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P. Wiemers gegen den Kirchenvorstand wegen der Gustav-Adolf-Spende verhandelt, sondern die Klage des Kirchenrats gegen P. Wiemer. Es wird beschlossen, eine neue Kommission, da die erste nichts erreicht hatte, nach Tauroggen zu entsenden. P. Wiemer und der Kirchenrat einigen sich, wobei ersterer dem Kirchenrat weitgehende Konzessionen einräumt. Am 23. 4. leitet P. Tittelbach eine deutsche Gemeindeversammlung, in der er sich bemühte, seinen im Deutschen Kalender für Litauen veröffentlichten Synodalordnungsentwurf der Gemeinde auf- zuoktroyren, was ihm nicht recht gelang. Die von ihm dabei zugleich getätigte Wahl von Kirchenratsmitgliedern musste als ungesetzlich auf die Beschwerde der Gemein- de kassiert werden!

So hat das Konsistorium statt Frieden zu stiften, die Unruhe in Tauroggen noch vermehrt.

Am 21. 11. 1923 wurden neue Wahlen des deutschen und litauischen Kirchenrates vorgenommen!).

Der Kirchenvorstand stellt folgende auffallende An- träge an das Konsistorium: 1. (7. 5. 23) dem P. Wiemer zu verbieten, dass er kirchliche Bekanntmachungen ohne Zustimmung des Kirchenrates an die Gemeinde erlässt. 2. (8. 1. 24) Alle Schreiben des Konsistoriums sollen nicht an Wiemer, sondern an Jessulat gesandt werden. 3. (17. 7. 1924) P. Wiemer soll aus Tauroggen entfernt werden. Am 26. 7. 24 ist Präsident Kibelka in Tauroggen. Der Kirchenvorstand erkennt zu Protokoll an, dass sich die verschiedenen gegen P. Wiemer vorgebrachten klein- lichen Beschuldigungen?) nicht aufrecht erhalten lassen,

1) Hierbei wurden 2 Personen zu Vorsitzenden gewählt, die als Urheber von Schlägereien und als Gesetzesübertreter bekannt waren. Daher erhob Wiemer nebst mehreren Gemeindegliedern gegen die Bestätigung dieser Personen Protest. Das Konsistorium beschliesst am 8. 1. 24, diesen die Bestätigung zu versagen, be- stätigt sie dann aber auf ihren Einspruch dennoch.

2) Wiemer soll zu einem Begräbnis sehr spät erschienen sein, er soll wilde Sträucher im Pfarrgarten aushauen, einen Kranken

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und dass es im Gegensatz zur schriftlichen Klage- behauptung nicht zutreffend sei, dass Wiemer den Na- tionalitätenhader zwischen den deutschen und litauischen Gemeindemitgliedern geschürt habe.

Inzwischen hatte am 6. Juli eine von Wiemer einbe- rufene, von 118 stimmberechtigten Gliedern besuchte Ver- sammlung stattgefunden, in welcher die unwürdige Ent- rechtung des Pastors aufgehoben, und verschiedene Kirchenratsmitglieder wegen Verstösse gegen Recht und Sitte aus dem Kirchenrat entfernt, und statt ihrer andere gewählt wurden. Dagegen wurde von jenen wieder ein Protest an das Konsistorium gerichtet (17. 7. 24).

Nun kommt am 15. 8. 24 ein seltsamer Beschluss des Konsistoriums zustande. Kibelka, Tittelbach, Kupffer, Kruhmin und Frenkler berieten über die Klagen des Sen. Tittelbach und des Sen. Kibelka gegen P. Wiemer. Sie beschlossen:

a) In Bezug auf die Klage des Kirchenrates spricht das Konsistorium seine Missbilligung darüber aus, dass P. Wiemer nicht genügend achtgibt auf die Beaufsichti- gung‘) der Konfirmanden und die pünktliche Einhaltung der Zeit bei Abhaltung kirchlicher Versammlungen, Amts- handlungen und beim Unterricht der Konfirmanden.

b) In Angelegenheit des vorzeitigen Verlassens der Synode?) missbilligt das Konsistorium den Umstand, dass P. Wiemer, dem die Einladung zur Synode rechtzeitig zu-

lange warten lassen, der ohne das Abendmahl verstorben sei, und ein schwaches Kind auf die Taufe lange warten lassen. Der Kirchen- vorstand erkennt aber an, dass der Kranke bereits auf dem Trans- port verstorben sei und dass Wiemer den Religionsunterricht sofort verlassen habe, um das Kind zu taufen.

1) Die Beaufsichtigung der Konfirmanden lag dem Kantor und nicht dem Pastor ob, da sich diese nicht im Pastorat, sondern im Kantorat versammeln.

2) Das vorzeitige Verlassen der Synode war durch die Not- wendigkeit, am nächsten Tage Abendmahlsgottesdienst in der grossen Gemeinde Tauroggen zu halten, bedingt. Die Pastoren Josephi und Plamsch waren überhaupt nicht zur Synode erschienen; über deren Bestrafung ist in den Akten nichts vermerkt.

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gegangen war, nicht Vorsorge dafür getroffen habe, die Synode bis zum Schluss mitmachen zu können.

c) Zu der von Sen. Kibelka vorgebrachten Be- schwerde, P. Wiemer habe trotz Beschluss der Synode, wonach in Tauroggen eine Visitation für Konfirmanden. und Schüler stattfinden sollte, die vom Senior aufge- tragene Einberufung einer Gemeindeversammlung unter- lassen, erkennt das Konsistorium P. Wiemer nach $ 481 für schuldig eines bedeutenden Vergehens ge- gen den Auftrag eines Vorgesetzten und erteilt ihm einen einfachen Verweis.

d) In Bezug auf die ungesetzliche Behandlung von Synodalmitgliedern, Haltung von Versammlungen sei- tens seiner Anhänger, die unter seiner Leitung sich die: Rechte einer Gemeindeversammlung beigefügt hatten, und in Bezug auf die Anschuldigungen, durch sein Ver- halten Gegensätze in der Gemeinde und in der ganzen Kirche herbeigeführt zu haben, erkennt das Konsistorium P. Wiemer für schuldig eines schweren Ver- gehens gegen die Befehle der Vorgesetz- tenundgegendas WohlderKirche, erteilt ihm einen scharfen Verweis, und gibt ihm den Rat, sobald als möglich sich um eine andere Stelle zubewerbent). (K. G. $ 481-483.)

1) Dass Konsistorium, Kirchenvorstand und Kantor Jessulat Hand. in Hand unter Nichtachtung von Recht und Ordnung auf die Amtsentsetzung Wiemers hinwirkten, tritt im Folgen- den offen zu Tage:

Der Kirchenvorstand unterbreitet dem Konsistorium 1. eine Ent- schliessung vom 11. 9. 24, wonach derselbe von dem Beschluss des Konsistoriums vom 15. 8. vollauf befriedigt ist, 2. bittet er am 4. 10. mit ‚Bezug auf die Angelegenheit Wiemers auf dem Laufenden ge- halter zu werden und übersendet 3, einen Beschluss vom 6. 10., dem P. Wiemer das Gehalt nur bis zum 1. 2. 25 zu zahlen. Er wäre dann frei, könne fahren und wandern, wohin er wolle und könne sich auch eine andere Stelle, oder einen anderen Beruf suchen.

Kantor Jessulat erklärt, ein Pastorat solle, solange P. Wiemer hierbleibe, nicht gebaut werden, und wenn auch alles verderben und verfaulen sollte. Wir sollen ein zweites Panama erleiden, wie wir es bereits mit der Gustav-Adolf-Spende erlitten haben? Wiemer

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P. Wiemer scheint von diesem Beschluss spät Kenntnis erhalten zu haben. Erst am 17. 11. 24 verweist er zu seiner Entlastung auf das Schreiben des Präsidenten Kibelka vom 7. 7. 24, worin wohl von einer Besprechung’) mit der Gemeinde Tauroggen, nicht aber von der Einberufung einer Gemeindeversammlung im Sinne des Kirchen- gesetzes die Rede war.

Wiemer wehrte sich im Bewusstsein seines Rechts und unter Zustimmung aller seiner Gemeindeglieder, die guten Willens waren und klare Augen hatten (etwa 4000), doch hatte das Konsistorium bereits am 25. 11. 24 be- schlossen, ihn nach Jurbarkas, und den Schwager des Präsidenten Kibelka, Miss. Eckart, der kein litauisch verstand, von Garliavanach Tauroggenzuversetzen. Am 2.3. 25 kam man überein, dem Taurogger Kirchenrat mit- zuteilen, dass er laut Gesetz kein Recht habe, den Pastor abzusetzen. Auf das Schreiben Wiemers, dem Kirchenrat zu verbieten, ihm das Gehalt und Kirchenland wegzu- nehmen, wurde am 30. 3. 25 folgendermassen geantwor- tet: Bezugnehmend auf den Beschluss vom 15. 8. 24, laut welchem P. Wiemer nach einem scharfen Verweis der Rat erteilt wurde, sich sobald als möglich um eine andere Stelle zu bewerben, was er scheinbar unbeachtet gelassen hat, wodurch die Gemeindeverhältnisse sich noch

protestiert am 17. 11. 24 gegen den Beschluss des Konsistoriums vom 15. 8. und beantragt wiederholt Absetzung der aufsässigen Kirchenvorstandsmitglieder, die ihm auch das Gehalt sperren. Am 7. 3. beantragt er, dem Kirchenrat zu erklären, dass er kein Recht habe, den Pastor abzusetzen. Auf eine Anfrage des Konsistoriums berichtet er (5. 2. 25), dass er Religionsunterricht im Gymnasium für Erwachsene, im Lehrerseminar und in der Kommerzschule er- teile. Diese Arbeit hindere ihn nicht an der Erfüllung seiner: pasto- ralen Berufspflichten, ausserdem sei er, der bereits 28 Jahre im Amt stehe, und 5 Kinder zu erziehen habe, auf diese Nebenein- nahmen angewiesen. (Auch P. Tittelbach unterrichtet. Er berichtet z. B. am 11. 12. 25 dem Konsistorium, dass er als Lehrer des Ke- dainerGymnasiums von Dienstag bis Freitag alle Tage vollauf be- schäftigt sei.) #1) siehe oben Punkt c.

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schlimmer gestaltet haben, wird beschlossen, P. Wie- mer (ohne dass er zugegen war) vonder Admini- stration der Gemeinde Tauroggen vom 1.5.25abzubefreienundderGemeindevor- zuschlagen, sich mit Präsident Kibelkain Verbindung zu setzen, zwecks Uebernah- me der Administration‘),

Dieser Beschluss ist, ebenso wie der vom 15. 8. 24, gesetzwidrig. Gemäss $ 486 können Prediger nicht anders der geistlichen Würde entkleidet oder des Amtes entsetzt werden, als auf Grund formellen ge- richtlichen Verfahrens. Der Beschluss stellt also strafbare Rechtsbeugung dar.

Durch einfache Mitteilung des Geschäfts- führers vom 4. 4. 25 Nr. 199 wurde dieser Beschluss: des Konsistoriums dem P. Wiemer kundgegeben, während das K. G. für die Mitteilung von Gerichtsentscheidungen ein bestimmtes Verfahren vorsieht. In einem Schriftsatz vom 11. 4. 25 protestiert P. Wiemer gegen diesen Beschluss‘).

Am 29. 4. 25 berichtet das Konsistorium pflichtgemäss dem Departement für Glaubenssachen von der Amtsent- setzung P. Wiemers und Uebertragung der Verwaltung an Missionar Weihrauch. In seiner Antwort vom 11. 5. 25 (Nr. 2817) weist der Innenminister auf $ 486 des

1 Kibelka sollte also die Administration von Tauroggen über- nehmen. Allgemein wurde behauptet, Kibelka selber wünsche, sich als Nachfolger Wiemers: in Tauroggen niederzulassen. Inde irae!

2) In einem anderen Schreiben vom 15. 4. führt Wiemer ferner dem Konsistorium die von diesen vorgenommenen ungerechten Hand- lungen vor Augen. Der Initiator aller gegen ihn gerichteten Intrigen sei P. Tittelbach. Der grobe Unfug, den der Kirchenvorstand in der Gemeinde getrieben habe, sei absichtlich gefördert worden, um Wiemer abzusetzen. Jessulat berichtet am 24. 4. dem Konsistorium, dass Wiemer sich über den Beschluss des Konsistoriums ungehalten geäussert habe, und die Absicht habe, das Konsistorium vor Gericht zu laden. Jessulat beantragt Bestellung eines Administrators; das Konsistorium beauftragt den Missionar Weihrauch aus Bataken mit der Verwaltung, dem auch zugleich die Nutzung des Pfarrlandes zugesprochen wird.

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K. G. hin, und ersucht das Konsistorium, den P. Wie- mer ungehindert seines Amtes walten zu lassen, bis seine Angelegenheit durchein Gerichtsverfahren erledigt sein werde, Ferner gestatte er auf Grund der $$ 410, 411 und 412 dem P. Weihrauch nicht, die Pfarrgeschäfte in Tau- roggen zu führen. Dessen ungeachtet ersucht das Konsi- storium am 20. 4. 25 P. Wiemer, die Pfarrgeschäfte an Missionar Weihrauch zu übergeben, und am 22. 7. 25 wird der Kreischef von Tauroggen gebeten, dem Missionar Weihrauch bei der Uebernahme des Pfarramtespolizei- liche Hilfe (!) zu gewähren. Am 30. 7. 25 (Nr. 4264) fordert das Innenministerium das Konsistorium auf, sich verantwortlich zu äussern, weshalb Wiemers Angelegen- heit nicht durch Gerichtsverfahren zum Austrag gebracht, und weshalb der Taurogger Kreischef ersucht wurde, polizeiliche Hilfe zu gewähren. Am 31. 7. 25 be- richtet das Konsistorium, dass P. Wiemer durch Beschluss des geistlichen Gerichts am 30. 3. 25 rechtsmässig vom Amte entfernt sei, und fügt eine Abschrift dieses doch fingierten Urteils bei').

1) P. Wiemer hat selber eine Erklärung über die ihm zuge- fügte Unbill und die damaligen Wirren in der Kirche am 1. Septem- ber 1926 veröffentlicht, die zum bessern Verständnis seiner und der allgemein kirchlichen Lage hier im Auszuge Platz finden möge:

Auf den deutschen Synoden in-Kowno in den Jahren 1925 und 1926 und in verschiedenen Zeitschriften, wie auch im Kalender für Litauen „Zeit und Ewigkeit“ pro 1926, bin ich vielfach angegriffen worden.

I. Woher meine Gegner in der Tauroggener

Gemeinde kamen?

1. Infolge meiner entschieden christlichen Verkündung des Wortes Gottes. Der Führer meiner Feinde, Martin Heyer, sagte mir einst in unserem Kantorat: „Wir hätten nichts gegen Sie, wenn Sie nur nicht solch einen Unterschied in Ihren Predigten machen würden, zwischen den Gläubigen und den Ungläubigen“.

2. Ich überredete, um des Friedens Willen, die deutschen Ge- meindeglieder, die Gottesdienste abwechselnd deutsch und litauisch, litauisch und deutsch, abzuhalten. Das gab den Unruhigen unter dem Deutschen Anlass gegen mich zu hetzen.

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Die Akten enthalten keinen weiteren Schriftwechsel. Anscheinend ruht die Sache bis zur Uebernahme der Konsistorialgeschäfte durch neue Männer.

Das Verfahren gegen P. Wiemer erscheint als ein Tendenzmanöver und bleibt als ein Flecken am Konsistorium Kibelka haften. Das Kon- sistorium als Aufsichtsbehörde hat hinsichtlich des Ver- lustes der Gustav-Adoli-Spende seine Pflicht gröblich vernachlässigt, weil es die Schuldigen nicht zur Verant- wortung gezogen, vielmehr der damaligen politischen

3. Ich verklagte im Jahre 1922 die Kirchenvormünder bei der Gemeindeversammlung dafür, dass die Kirchenvormünder die 66800 Mark, die unserer Gemeinde 1921 zum Wiederaufbau des Pastorates aus Deutschland gegeben worden waren, nicht zum An- kauf des Baumaterials benutzten, sondern das Geld bei sich be- hielten, so dass sein Wert immer mehr schwand.

4. Die Feindschaft meiner Gegner gegen mich wurde noch grösser, als am 8. Januar 1923 eine Kommission des Konsistoriums bei einer grossen Gemeindeversammlung meine Verkläger als schuldig er- kannte, mich aber rechtfertigte.

5. Am 19. März 1923 verurachte der Führer meiner Feinde eine Schlägerei unter den Gemeindegliedern. 17 meiner Gegner wurden darauf von der Polizei mit 25—50 Lit bestraft. Das reizte die Feind- schaft meiner Gegner immer mehr.

6. Der augenscheinliche Urheber der Schlägerei verklagte dann mich und einige Gemeindeglieder beim Friedensrichter. Er wurde aber selbst verurteilt, die Kosten des Prozesses zu bezahlen. Wir Verklagten wurden freigesprochen. Das frühere Konsistorium er- klärte zwar die von den Unruhestiftern in Tauroggen gegen den Pastor erhobenen Beschuldigungen für unberechtigt, tat aber nichts, um die Umtriebe dieser Leute zu beseitigen. Aehnliche Wirren, wie in Tauroggen, fanden auch in den Gemeinden Georgenburg, Godlewo, Wischtiten und Birsen statt, und in keiner dieser Ge- meinden wurden diese Wirren vom früheren Konsistorium beseitigt. Ja, der Zustand in mancher dieser Gemeinden wurde noch schlimmer.

I. Meine Gegner erhalten Verbündete,

Da wurde ich im Frühling 1924 von litauischen Gliedern meiner Gemeinde gebeten, beim Pfarrer Dr. Gaigalat brieflich anzufragen, ob er, wenn er zum litauischen Senior gewählt werden würde, die Wahl annehmen würde. Darauf antwortete Pfarrer Gaigalat, er möchte dieses Amt nur in dem Falle annehmen, wenn sich kein anderer passender Kandidat finden würde. Als dieses dem Senior

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Korruption unter den Evangelischen alle mögliche Hilfe geleistet hat. Von diesem Vorwurf wird sich Kibelka- Tittelbach nie reinigen können, wobei noch zu bemerken ist, dass der Präsident Missionar Kibelka der Geführte, Tittelbach aber der Leiter war, er daher auch die Hauptverantwortung für die Zerwürf- nisse in der Kirche zu tragen hat. Wie- mer ist ein selten gewissenhafter, frommer, treuer

Kibelka bekannt wurde, liess er während der litauischen Synode in Sudargen immer wieder seinen Unwillen darüber aus. Ebenso un- willig war darüber Tittelbach bei der Sitzung des Konsistoriums vom 13. August 1924 in Kaunas. Er wiederholte einige Male, es sei etwas Unverzeihliches, dass ich an Pfarrer Gaigalat diesen Brief geschrieben habe. Er besprach sich mit Senior Kibelka und einigen anderen Gesinnungsgenossen, und es wurde ein Beschluss des Konsistoriums gefasst, durch den ich verschiedener Vergehen beschuldigt wurde:

1. Ich hätte die deutsche Synode zu früh verlassen.

2. Ich hätte trotz des Auftrages des Senior Kibelka unterlassen, eine Gemeindeversammlung bei Gelegenheit einer Kirchenvisitation einzuberufen.

3. Ich hätte die Konfirmanden nicht genügend beaufsichtigt, eine Beerdigung zu spät vollzogen, eine Versammlung meiner An- hänger veranstaltet. Ich sollte deshalb mich um eine andere Stelle bewerben. Ich erklärte dem Konsistorium, dass alle diese Be- schuldigungen unberechtigt seien, und zwar:

1. Ich wäre gezwungen gewesen, die Synode vor dem Abschluss der Sitzungen zu verlassen, da ich meine grosse Gemeinde nicht an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen ohne Gottesdienst und Abendmahl lassen durfte.

2. Dass Senior Kibelkas Anklage wegen Nichteinberufung einer Gemeindeversammlung auf einer Unwahrheit beruhte, beweise sein eigenes Schreiben.

3. Dass die Beaufsichtigung der Konfirmanden vor dem Unter- richt nur vom Kantor zu erwarten sei, woran ich den Kantor öfters erinnert habe.

4. Dass ich dieses Mal nur friedlich gesinnte kirchliche Ge- meindeglieder versammelte, weil bei der Beteiligung meiner Gegner oft Zank und Streit stattfand.

Da kam am 6. April 1925 ein Schreiben des Konsistoriums an mich, durch welches mir mitgeteilt wurde, dass ich von der Ver- waltung der Gemeinde Tauroggen vom 1. Mai befreit sei.

Ich halte diese angebliche Absetzung für etwas durchaus Un- gesetzliches und zwar: a) Aus materiellen Gründen; denn das Kon-

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und arbeitsamer Diener der Kirche, dem man weiter keine Vorwürfe machen könnte, als dass er bei seiner riesigen Gemeinde zu sehr mit Arbeiten überlastet war. Seinen Gegnern missfiel seine Frömmigkeit und seine nationale Unparteilichkeit. Er ist ein Deutscher; in seiner Familie wird nur deutsch gesprochen; seine deut- schen Gemeindeglieder erfreuen sich durch ihn einer viel intensiveren Pflege als die litauischen; Jünglingsverein, Jungfrauenverein, Posaunenchor, Frauenverein und Mis- sionsverein werden von ihm in deutscher, nicht litauischer

sistorium konte mir nur Dinge vorwerfen, die mir meine Feinde nachsagten, nicht aber die Gemeinde. Diese bildeten nur einen Vor- wand für die Absetzung; die eigentlichen Gründe waren ja 1. meine Anfrage an Dr. Gaigalat, 2. das Verlangen, meine Gemeinde für ein- gewanderte Missionare zu bekommen. b) Aus formellen Gründen: 1. Es wurden mir die Anklagepunkte vor der Absetzung nicht mit- geteilt. 2. Ich bin bei der Absetzung vor kein Konsistorialgericht geladen worden, und hatte keine Gelegenheit mich zu verteidigen. 3. Ich habe kein Gerichtsurteil des Konsistorialgerichts erhalten, sondern nur eine von dem Geschäftsführer des Konsistoriums unter- zeichnete Mitteilung.

II. Meine Beschwerde bei dem Ministerium.

Gegen diese Verfügung protestierte ich durch ein Schreiben an das Konsistorium, und verlangte einen Widerruf meiner Absetzung. Vor der Absendung meiner Klage verlas ich sie der Gemeinde nach dem Gottesdienst, damit die Gemeinde die Angelegenheit auch kennen lernen könnte, wo ihr Pastor mit Amtsentsetzung bestraft werden sollte.

An die Synoden konnte ich nicht appellieren: a) Die deutsche Synode sollte erst ungefähr in zwei Monaten tagen. Das Konsistorium aber hatte bestimmt, ich sollte in 24 Tagen von der Bedienung der Gemeinde zurücktreten. b) Es war ja klar, dass die Synoden von den anzuklagenden Mitgliedern des Konsistoriums sich zu sehr beein- flussen lassen würden, besonders die deutsche Synode, deren Leiter gerade die Glieder des Konsistoriums waren, die meine Gegner im Kirchenrat unterstützten, dass sie mich um meine Besoldung bringen und gegen mich in der Gemeinde immer erfolgreicher hetzen konnten.

Meine Befürchtungen bestätigten sich voll und ganz: Die deutsche Synode von 1925 wurde von den betreffenden Mitgliedern des Kon- sistoriums, bevor ich noch zur Synode ankam, gegen mich aufgereizt, so dass die Synodalen mich nur schmähen, nicht aber meine Ange- legenheit gerecht beurteilen konnten.

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Sprache geleitet, trotzdem wurde er in der Hetzpresse als chauvänistischer Litauer

bezeichnet. * * *

Auf der Deutschen Synode in Kaunas 1925 haben sich die bereits erwähnten drei Ausländer hervorgetan, die rechtmässig nicht dort hingehörten: Baumgärtel, Eckart und Broederich, von denen die beiden ersten in den Synodalvorstand gewählt wurden.

Zunächst wurde zur Gründung einerevange- lischen Fakultät an der Landesuniversi- tät Stellung genommen und folgende Resolution be-

IV. Warumich meine Klage nicht zurücknehmen konnte.

Ich konnte nach der deutschen Synode von 1925 mich nicht mehr entschliessen, meine Beschwerden über die drei Glieder des Kon- sistoriums zurückzunehmen: 1. Es war offenbar geworden, dass der deutschen Synode meine Sache falsch dargestellt worden war. 2. Von der litauischen Synode konnte ich auch nicht mehr Einsicht und ein unparteiisches Urteil erwarten, da auch der Leiter der litauischen Synode unter dem Einfluss Tittelbachs stand. 3. Tittelbach be- schimpfte mich öffentlich auf der deutschen Synode von 1925 ich hätte den Verfolgungswahn. 4. Tittelbach nahm bei den deutschen Synoden von 1925 und 1926 die rechtmässig gewählten Abgeord- neten nicht an; er nahm aber die von meinen Gegnern ohne jede Gemeindewahl aufgestellten Personen als stimmberechtigte Synodal- abgeordnete an. 5. Herr Kinder schmähte mich immer wieder auf der deutschen Synode von 1925 mit dem Worte „unverschämt“. 6. Herr Kinder versprach mir zwar die mir noch für das Jahr 1924 rückständige Gage als Vizepräsident des Konsistoriums (480 Lit) zu übersenden, redete sich aber dann aus, er habe dazu keine Mittel, wiewohl er das Geld bekommen hatte. 7. Trotzdem der Mi- nister des Innern ausdrücklich verlangte, meine sogenannte Ab- setzung solle als ungeschehen angesehen werden, liessen die be- treffenden drei Herren den Pastor Weihrauch dreimal nach Tau- roggen zur Uebernahme der Gemeinde kommen. 8. Senior Kibelka wollte auch auf der litauischen Synode zu Tauroggen 1925 statt der rechtmässig gewählten Abgeordneten, die ohne jede Bekannt- machung von meinen Gegnern im Kirchenrat aus ihrer Mitte aufge- stellten Männer annehmen, wie Propst Tittelbach es auf der Deut- schen Synode getan hatte; und als dies nicht gelang, verliess Senior Kibelka mit seinen Anhängern die Synode und versuchte mit seinem

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schlossen: Die deutsche evang.-luti. Synode ist nicht in der Lage, an der Gründung und Ausgestaltung einer evangelischen Fakultät an der Universität mitzuarbeiten, solange nicht folgende Vorbedingun- gen sichergestellt sind: 1. Die Heranbildung der lutheri- schen Theologen in der Sprache Luthers, in welcher die ganze lutherische theologische Wissenschaft und Literatur geschrieben ist. 2. Die Universitätsausbildung der Luthera- ner in den Fächern Kirchengeschichte, Neues Testament und Systematik von blos lutherischen Gelehrten. 3. Die

Anhang die darauf fortgesetzte Synode für ungültig zu erklären, als ob er und die andern, die an der Synode nicht teilnehmen wollten, die Synode ausmachten und nicht die Synodalabgeordneten, die wirklich. an der Synode teilnahmen und die Mehrheit bildeten. 9, Dazu kommen: noch alle die Schmähungen in dem „Ev.-luth. Ge- meindeblatt für Litauen“, im „Aufwärts“, in „Auf der Warte“ und im Kalender für Litauen „Zeit und Ewigkeit“ pro 1926, wo Tittelbach die unwahre Mitteilung macht, ich hätte mein evangelisches „Lehrerseminar‘ der katholischen Geistlichkeit übergeben.

Ich konnte daher meine Anklage gegen Tittelbach, Kibelka und Kinder nicht zurücknehmen, wo sie sich entschlossen hatten, mich meines Amtes zu berauben, mich ohne jede Besoldung in Tauroggen monatelang dienen liessen, die Entschädigung für meine Reisen zu den Sitzungen des Konsistoriums mir entziehen wollten, mich münd- lich, durch Zeitungen und den Kalender verleumdeten, meine Ge- meinde besonders mit Hilfe der Pastoren Weihrauch, v. Mickwitz und durch Katterfelds Artikel immer wieder gegen mich aufwiegelten, so dass die Aufgehetzten mir in Schilale die Kirche verschlossen und dann die Kirchenbücher aus dem Kantorat stahlen.

Pfarrer Gaigalat hat sich nicht als Verleumder, als Helfershelfer von Betrügern, als Aufwiegler von Gemeinden anderer Pastoren erwiesen; er hat niemandem eine Grube gegraben, wie mir das die genannten drei Glieder des früheren Konsistoriums getan haben. Durch Pfarrer Gaigalat und das neue Konsistorium sind bereits die Gemeinden Tauroggen, Georgenburg und Godlewo zur Ordnung ge- langt. Wenn nun aber die Anhänger des früheren Konsistoriums dar- auf hinweisen, dass die Wahl des jetzigen Litauischen Seniors, Pfarrer Dr. Gaigalat, nicht rechtmässig gewesen sei, so muss ich das zurückweisen, denn a) es hat an der betreffenden Synode die Mehrzahl teilgenommen, nämlich 18 von 32 der Erschienenen, und zwar diejenigen Synodalen, die auf die Teilnahme an der Synode nicht verzichten wollten, b) die Akten der Synode von 1925, auf wel- cher der Pfarrer Dr. Gaigalat zum litauischen Senior gewählt wurde,

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Heranbildung an der Universität blos solcher Personen, deren Vorbildung die Absolvierung eines humanistischen Gymnasiums ist. Es ist selbstverständlich, dass bei der Gründung des Brandolys (Kern) und der Wahl der Pro- fessoren die lutherische Kirche Litauens nicht nur gehört, sondern ihr auch entscheidender Einfluss eingeräumt wird‘). 2

Die Amtsentsetzung Wiemers wurde gutgeheissen. Seine Schuld wurde vorehmlich darin ge- funden, dasser eine Aufforderung anDr. Gaigalatis zur PräsidentschaftdesKonsi- storiumsGross-Litauens gestellt hatte(!). Die diesbezügliche Resolution Baumgärtels schliesst mit folgendem Passus:

Die Gemeinde Tauroggen ist durch den bestellten Administrator P. Weihrauch dahin zu verständi- gen, dass sie, falls sie eine weitere Bedienung durch den abgesetzten Pastor gutheisst, aus dem deut- schen Synodalverband ausscheidet, und etwaige durch P. Wiemer noch geschehende Amtshandlungen Rechtsgültigkeit nicht besitzen werden.

sind von sachverständigen Juristen geprüft, richtig befunden und darum von dem Ministerium des Innern bestätigt worden. Daher wurde Pfarrer Dr. Gaigalat mit Recht von dem Staatspräsidenten zum Präsidenten des Konsistoriums ernannt. c) Am wenigsten dürfen Personen, die zur Litauischen Synode nicht gehören, die Wahl des litauischen Seniors kritisieren. Wie die Litauer und die Letten sich nicht in die Angelegenheiten der Deutschen Synode zu stecken haben, so haben auch unsere deutschen Glaubensgenossen kein Recht, die Wahl des litauischen Seniors zu beanstanden. Die Pastoren Tittel- bach, Kibelka, Katterfeld und Herr Kinder wissen, dass sie nur in dem Falle bei Gott Gnade finden und ein gutes Gewissen erlangen können, wenn sie das dem Pfarrer Dr. Gaigalat, der Kirche und mir angetane Unrecht reumütig und eben so öffentlich bekennen, wie sie es begangen haben.

1) Obgleich in vierjähriger Tätigkeit der Fakultät keines der obi- gen desideria voll erfüllt worden ist, so hat P, Tittelbach nun doch seine Bereitwilligkeit erklärt, als Docent in die Fakultät nach dem Abgange Dr. Lutanskys einzutreten.

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Die Angelegenheit des P. Wiemer ist im Vorhergehenden etwas ausführlich behandelt worden, um durch ihre Klarlegung zu zeigen, wie ungerecht und parteiisch gewisse Personen, die an der Spitze der evgl. luth. Kirche Litauens standen, gehandelt haben. An solcher Parteilichkeit und Unordnung führender Kirchenmänner nahmen ver- schiedene Gemeinden Anstoss und wünschten sie nicht länger als. Leiter ihres Kirchenwesens zu behalten. Die litauische Synode hat daher andere Männer gewählt, hat dabei jedoch auch gleichsam in. ein böses Wespennest Ze aulen.

*

Die or Narsaht zwischen den Deutschen und Litauern iin der Jurbarker Gemeinde (Georgenburg an der Memel) hatte ihren Grund in nationalen und finanziellen Streitigkeiten. Die.Litauer, dıe etwa zwei Drittel der Gemeindegliederzahl ausmachen, verlangten statt des bisherigen Nach- mittagsgottesdienstesden Vormittagsgottesdienst für sich’).

Eine gemeinsame Gemeindeversammlung vom 1. 7. 23 zwecks Ordnung dieser Angelegenheit verlief ergebnislos. Da noch in demselben Jahre den Litauern grössere Abga- ben aufgebürdet wurden, sie aber eine günstigere Gottes- dienstzeit nicht erhielten, so wurde der dort amtierende Missionar Jurkat beschuldigt, den Bruch zwischen den Nationalitäten bewirkt zu haben.Er bittet dasKonsistorium, alle Mittel zum Schutz der kirchlichen und seiner persön- lichen Rechte anzuwenden. Am 19. 8. 23 beschweren sich die litauischen Mitglieder des Kirchenvorstandes beim Kon- sistorium über Jurkat, dass er in der Angelegenheit der Trennung der Kirchenkasse kein Entgegenkommen zeige. Anstatt behilflich zu sein, die Angelegenheit zu ordnen, habe er die Sache verschärft und die Deutschen gegen die Litauer beeinflusst, in die Trennung nicht zu willigen. Am 15. 7. habe er sogar von der Kanzel bekanntgegeben, er sei ietzt nur Pastor der Deutschen, den Litauern werde er

1) Das war auch ein billiges Verlangen, da die Litauer meilen- weit im Kirchspiel zerstreut wohnen, während die Deutschen in ihrer Mehrheit Stadtbewohner sind, daher auch in den kurzen Wintertagen keine Schwierigkeit bei der Heimkehr an frühdunkeln Nachmittagen haben. Ihnen hätte daher der Nachmittagsgottes- dienst recht sein können.

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fortan keine Gottesdienste halten. Daher bitten sie, mit der Bedienung der litauischen Gemeinde vorübergehend P. Wiemer zu beauftragen, der Gemeinde schnellstens einen anderen Pastor zu schicken, sowie zu gestatten, dass Kantor Mielulis Gottesdienste halte, wenn kein Pastor zugegen wäre. Am 10. 9. 1923 berichtet der deutsche Kirchenrat, dass die litauischen Kirchenvorsteher den Mis- sionar Jurkat nicht haben in die Kirche hineinlassen wollen, es sei zum Tumult gekommen. Dem Konsistorium werden eine Anzahl Eingaben mit zusammen 521 Unter- schriften vorgelegt, welche die Entfernung des Jurkat wegen seiner Stellungnahme gegen die litauische Gemeinde verlangen. Der Innenminister Zalkauskas, selbst ein Evangelischer, empfiehlt am 2. 11. 23 dem Konsistorium die Ersetzung Jurkats durch einen anderen Geistlichen. Die Angelegenheit kommt auch in der litauischen Synode zur Verhandlung (am 10. und 11. 10. 25). Kibelka ist in Verbindung mit dieser Angelegenheit genötigt, die Ver- trauensfrage zu stellen, da ihm vorgeworfen wird, die Rechte der Litauer missachtet zu haben. Im Jahre 1925 hatte sich die litauische Gemeinde den Prediger Abro- maitis kommen lassen, der vom Konsistorium Kibelka mit Polizeigewalt aus der Gemeinde entfernt wurde. Nun veranlasste P. Wiemer als Administrator mich, in Jurbar- kas litauische Gottesdienste zu halten, was mir aber Mis- sionar Jurkat sehr verübelte. Er ging darauf nach Neu- stadt, Kreis Tauroggen, wo er auch jetzt noch, in scharfer Gegnerschaft gegen das Konsistorium, amtiert. Ich versuchte nun, die Deutschen und Litauer in Jurbar- kas zu versöhnen, was mir auch gelang, und empfahl ihnen, Senior Kibelka nach Jurbarkas zu rufen. Trotz der Abneigung der Litauer, die ihm Hochmut vorwarfen („Er soll erst seine Hörner ablegen“, sagte Kirchenvorsteher Dreszeris), erklärte sich die Gemeinde auf mein Zureden bereit, Kibelka aufzunehmen. Wie dieser mir dafür gedankt hat, werden wir später sehen.

* * *

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Wie in verschiedenen anderen Gemeinden, so trat auch in Szilale, einem Filial von Tauroggen, das also von P. Wiemer bedient wurde, ein politischer antilitauischer Agitator auf, der durch seine Tätigkeit den Frieden der Kirchengemeinde in sein Gegenteil verkehrte. Es war der Kantor Goehrke, der während der Wahl zum Seim etwa 90 Gemeindeglieder um sich zu sammeln und anzu- eifern verstand, während die meisten Gemeindeglieder (über 500) im Frieden blieben. Letztere beschwerten sich nun über Goehrke beim Kreischef: Er habe mit seiner kleinen Gruppe am 5. 2. 25 einen neuen Kirchenrat aus 5 Personen gewählt und diesen vom Konsistorium bestä- tigen lassen. Goehrke und seine Anhänger, manche mo- ralisch minderwertige Personen, vergewaltigten nunmehr die Gemeinde und verwickelten ihre Glieder am ersten Osterfeiertag vor der Kirche in eine Schlägerei.

Der Kreischef überreicht die Beschwerde dem Mini- sterium. Im Bericht vom 1. 7. 25 (Nr. 402) beschuldigt das Konsistorium P. Wiemer, die hässlichen Ereignisse in Szilale verschuldet zu haben. Er habe ferner Gedraitis, einen altlutheranischen Prediger, der zeitweilig in Szilale predigte, als tauglich zum Pastor anerkannt und deshalb sei er vom Piarramt entfernt. Wiemer hätte unbedingt das Anstellungsverfahren nach $ 387 bis 402 kennen müssen‘).

Gedraitis wurde dann durch die Polizei aus Szi- lale entfernt, und Miss. Weihrauch am 26. 7. 25 vom Konsistorium zum Administrator der Gemeinde berufen. Im Bericht vom 11. 8. erklärt Weihrauch dem Konsistorium, dass die Gemeindeversammlung vom 28. 7., an der über 200 Personen teilgenommen hätten, sich ergebnislos in zwei Teile gespalten habe, in eine Minderheit unter Goehrke, die zum Konsistorium halte, und in eine Mehrheit,

1) Zu dieser Beschuldigung Wiemers ist zu bemerken, dass Wiemer dem Konsistorium am 3. 2. 25 (Nr. 23) bereits berichtet hatte: „Gedraitis kann meiner Meinung nach unmöglich als Pastor einer Gemeinde bestätigt werden, da er ein ganz ungeschulter Mann zu sein scheint, was schon daraus hervorgeht, dass er deutsch so auffallend fehlerhaft spricht“.

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die ihren eigenen Pastor haben wolle, und neue Wahl des Kirchenvorstandes verlange.

Auch hier liegt der anstössige Fall vor, dass Kantor Goehrke, in gleicher Weise wie Jessulat in Tauroggen, unter Umgehung des Geistlichen mit dem Konsistorium korrespondierte. Die. kleine vom Konsistorium gestützte Opposition zeigt sich auch später gar gewalttätig. Einmal verrammelte sie fre- velhafter Weise die Kirchentür in Szilale von innen, damit der rechtsmässige P. Wiemer nicht Gottesdienst halten könne. Aber junge Leute stiegen durch das nur ange- lehnte Fenster in die Kirche und öffneten die Tür von innen; darob grosses Gezeter in der deutschen Presse, dass Wiemr mit mir zusammen Kirchentüren auf- bräche (dabei bin ich überhaupt nie in Szilale gewesen). Durch einen neugewählten Kirchenrat wird Kantor Goehrke am 6. 6. 26 von seinem Amt entfernt. Da durch die Be- dienung Weihrauchs ebenfalls Störungen des Gemeinde- friedens verursacht wurden, beschloss der Kirchenvorstand am 3. 10. 26 die Benutzung der Kirche demselben nicht mehr zu gestatten. Schliesslich gelang es mir, Glieder beider Parteien zu einer Aussprache in Tauroggen zu- sammen zu bringen und sie nach längerer Verhandlung miteinander zu versöhnen. DerKirchenvorstand richtet am 26. 10. 26 an mich ein Schreiben, in dem es heisst: Wir sprechen unseren herzlichen Dank aus für die Hilfe un- seren Gemeinden, in der Sie mit Gottes Hilfe so gut wie zu völligem Frieden gewirkt haben. Auch hoffen wir, dass Sie weiter unserer Gemeinde mit Ihrer Hilfe beistehen werden bis zum völligen Frieden“. Die Gemeinde wird jetzt wie früher von P. Wiemer ohne irgend welche Stö- rungen bedient.

Am 11.5. 1925 (Nr. 2812) fragt das Innenministerium an, wann die Neuwahlen zum Konsistorium statt- finden werden, da die Amtszeit des zeitigen Konsistoriums am 1.4. 25 abgelaufen sei. Darauf antwortet das Korsisto- rium am 22. 5. 25 (Nr. 334), dass die Neuwahlen durch die diesjährigen Synoden erfolgen, und das Ergebnis unver-

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züglich dem Innenminister angezeigt wird. Am 15. 5. (Nr. 3272) ersucht das Ministerium, die Wahlen zu be- schleunigen.

Die litauische Synode, die am 22. und 23. Juni in Tau- roggen stattfand, hat zentrale Bedeutung für alle darauffolgenden Angriffe gegen das neue Konsistorium, dessen Vorsitzich ge- führt habe. Die „Allgemeine Evang.-Luth. Kirchen- zeitung‘ schreibt in Nr. 52 vom 31. 12. 27 (also nach- zweieinhalb J ahren): „Mit dieser Frage steht und fällt der ganze Streit. Ist Dr. Gaigalatis recht- mässiggewählt,sohatder Widerstandder evangelisch-lutherischen Kirche gegen ihn eine falsche Basis“ Hier ist der alten „Kirchenzeitung“ jedoch ein Irrtum unterlaufen; denn es handeltsich nicht um den Widerstand der Kirche, sondern um den Widerstand einer Gruppe vonPastoren und politischen Agi- tatoren, die der litauischen Synode eine Abordnung der deutschen politischen Partei einzuverleiben trachteten, um ihr dievondiesererwünschte Richtung zu ge- ben. Es ist in der Tat nicht schwer, diesen gordischen Knoten zu lösen und festzustellen, ob meine Wahl recht- mässig war oder nicht, und zwar dank den Enthüllungen des Kantors Jessulat, der die verborgenen treibenden Kräfte aufdeckte.

Es steht einwandfrei fest, dass der Streit auf der litaui- schen Synode von zwei Gruppen von je 8 Mann verur- sacht wurde, die vorgaben, die rechtmässigen Vertreter von Tauroggen zu sein. Welche Gruppe die rechtmässige war, kann man auf zwei Wegen ermitteln.

. Auf der Synode in Sudargas 1924, die in ihrer recht- mässigen Zusammensetzung von niemand angezweifelt worden ist, sind im Protokoll neben P. Wiemer folgende 8 Personen als gewählte Abgeordnete von Tauroggen auf- aufgeführt: 1. E Paulikas, 2. M. Domaschus, 3. A. Obri- jaitis, 4. J. Liola, 5. M. Jonuschaitis, 6. M. Preikschatis,

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7. J. Tenikaitis, 8. J. Endruszas. Für 1925 erschienen fol- gende 8 als ordnungsmässig zur Synode gewählte Ver- treter: 1. M. Naujoks, 2. M. Bendiks, 3. M. Naujoks, 4. J. Liola, 5. M. Jonuschaitis, 6. M. Preikschatis, 7. J. Te- nikaitis, 8. J. Endruschus. Man sieht, dass von den neu- gewählten 8 Vertretern 5 Personen identisch sind mit den vorjährigen; wenn also die vorjährige Wahl rechtmässig war, so erscheint demnach die folgende ebenfalls rechtmässig. Daneben tritt eine andere Gruppe von 8 Vertretern auf, die nach der bei den Konsistorial- akten befindlichen Originalbescheinigung des Kantors Jessulat vom 20. 6. 25 (ohne Kirchenstempel) in der Sitzung des Gemeindekirchenrats in Ge- meinschaft mit geladenen Bürgern (!) am 6. 5. 25 gewählt (doch nur ernannt!) worden sind, nämlich 1. Jurgis Josupaitis, 2. Petras Uswaltas, 3. Mikas Szlionis, 4. Mikas Domaschus, 5. Martinas Szlionis, 6. Mi- kas Naujoks, 7. Jurgis Plauszinatis, 8. Jurgis Naujoks. Unter diesen befindet sich nur einer (M. Domaschus), der auch im vorigen Jahre gewählt war. Ausserdem sind sie sämtlich, mit Ausnahme zu 1, wie das ein bei den Akten befindliches Verzeichnis ergibt, Mitglieder des von der deutschen politischen Partei auf Grund ihrer parteiischen Satzungen aufgestell- ten „Komites zur Ordnung kirchlicher An- gelegenheiten“. Jessulat vermerkt in seinem Schrei- ben vom 7. 8. 26 (Nr. 18) an die Polizeiverwaltung aus- drücklich, dass dieses Parteigebilde seine rechtliche Existenz auf die politischen Parteisätze zurückführe und mit der Kir- chengemeinde in keinem organischen Zu- sammenhang stehe (!). Es ergibt sich so- mit die sehr merkwürdige, aber akten- mässig feststehende Tatsache, dass eine politische Partei den ernsthaften Ver- such unternimmt, auf dem geschilderten Umwegeihre Mitgliederin die Litauische Synode zu bringen, von der Gemeinde

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rechtmässig gewählte Vertreter aber ausdieserzuverdrängen,uminderLitaui- schen Synode führenden Einfluss zu ge- winnen.

Die Synode in Tauroggen wurde durch Senior Kibelka eröffnet. Er bat den Synodalvorstand, bestehend aus ihm selber, dem Vizevorsitzenden P. Wiemer und dem welt- lichen Mitglied Schiller, an den Vorstandstisch. Hier scheint Kibelka ein Irrtum (?) unterlaufen zu sein. Im Vor- jahre war in Sudargas doch Superintendent Sroka zum Vizevorsitzenden gewählt, während Wiemer 1921 gewählt worden war. Demnach scheint Kibelka die vorjährige Wahl als annulliert angesehen zu haben. Ein Schriftführer ist nicht bestellt. Es wurden aus 11 Gemeinden ein Pastor, fünf Missionare und sechzehn Vertreter registriert. Aus der Gemeinde Tauroggen treten zwei Gruppen auf, die gegenseitig Proteste erheben. Auch gegen die Vertreter aus Jurbarkas wurde protestiert. Ferner wurde die Frage auf- geworfen, ob P. Wiemer und Missionar Jurkat das Recht hätten, an der Synode stimmberechtigt teilzunehmen. Ki- belka lässt die bis dahin rechtmässig anerkannten Ver- treter darüber abstimmen, welche einstimmig Annahme be- schliessen. Gleichzeitig wird eine Mandatkommission ge- wählt, um die strittige Frage wegen der Tauroggener und anderen Vertreter zu klären. Die Mandatkommission be- schloss zunächst 4 von den Wiemerschen (die in einer rechtmässigen Gemeindeversammlung gewählt waren), und 2 von den Jessulat'schen Abgeordneten anzuerkennen, dann je 4 von beiden Gruppen. Dagegen protestierte die unter Jessulat gewählte Gruppe. So entstanden nun arge Streitigkeiten.

Als es schien, dass die Synode nicht werde erfolgreich arbeiten können, machte der Vorsitzende bekannt, dass die Synodal- sitzung beendet sei. Die Vertreter von Neustadt (Szaken und Tauroggen) und Margischken liessen sich ihre Mandatsbescheinigungen aushändigen. Unterschrieben ist

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das Protokoll, das ausserhalb der Sitzung angefertigt wur- de, von 17 Personen, davon waren 5 Missionare und 1Pastor,6 rechtmässige Teilnehmer und5Abgeordnete derdeutschenpolitischenParteivonTau- roggen‘). Von den Unterzeichnern müssen aber aus- scheiden Missionar Eckart und die Abgeordneten der deutschen Partei. Es verbleiben mithin 11 rechtmässige Unterschriften. Es haben demnach für Kibelka nur die aus Kollegialität zusammenhaltenden Missionare und Pastor Josephi unterschrieben, sowie die diesen unter- stehenden Vertreter der Gemeinden Szwyren und Sudar- gas, ferner je ein Vertreter aus Neustadt (T. und Sz.). Sehr zu beachten ist der Vermerk am Schluss des Proto- kols, dass mehrere Vertreter sich ihre Man- date zurückgeben liessen, um wie wir sehen werden, diese er darauffortgesetz- tenSynode zuüberreichen. Ferner ist zu beto- nen, dass P. Wiemer, obwohldasKonsistorium unter Kibelka ihn des Amtes entsetzt hatte, durch einstimmigen Beschluss der Synode als stimmberechtigtes Mitglied zugelassen wurde und ausserdem Kibelka ihn als Vizevorsitzenden an den Vor- standstisch berufen hatte. Wiemer war zudem als Vizepräsident des Konsistoriums bestätigt, und vom Staatspräsidenten aus diesem Amt nicht entlassen.

Es hat bei dem Tumult sich nicht feststellen lassen, ob Kibelka die Synode geschlossen oder sie ver- tagt’), oder ob er überhaupt etwas Bestimm- tes gesagt hat. Der Tumult war aber kein

4) Aus Zeitungsberichten über diese Synode ist zu ersehen, dass Kibelka alle Anstrengungen gemacht hat, um mehr Unterschriften zu bekommen, jedoch ohne Erfolg.

2) Geschäftsführer Kinder schreibt in seiner Resolution auf die Eingabe Wiemers vom 3. 7. 25, dass die Synode vertagt sei, ebenso Eckart in seinem Kalenderbericht.

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genügender Grund, die Synode zu schlies- sen).

Daher hat auch die Mehrheit der Syno- dalen, die im Sitzungssaal verblieb, das Recht gehabt, die Fortsetzung der Ver- handlungen zwecks Vermeidung von Zeit- versäumnis und Reisekosten bei einer neuen Synode zu verlangen, und, weil Ki- belka dazu nicht bereit war, seinen recht- mässigen Vertreter Wiemer zu veran- lassen, die Verhandlungen weiterzufüh- ren. Es blieben zur Fortsetzung 17 Abgeordnete nebst dem Vizesenior P. Wiemer, der als solcher durch Ki- belka von vornherein berufen war, zurück, von denen auch die zurückgebliebenen Tauroggener Abgeordneten im Gegensatz zu den von der deutschen Partei aufge- stellten als rechtmässig anzusehen sind, da sie vonder Gemeindeversammlungnachdrei- maliger Verküdigung in der Kirche ge- wählt worden waren, während nach der protokollarischen Aussage der Mitglieder des Tau- roggener Kirchenrats Willenbrecht und Kodtke die 8 Deutschparteiischen am 6. 7. im Kantorat nur von einigen Mitgliedern des Kirchenrats und einigen Gemeinde- gliedern ohne vorhergehende öffentliche Bekanntmachung ernannt waren?). Auch die Jurbarker Arbgeordneten sind als rechtmässig gewählt anzusehen, weil die Gemeinde ohne Pastor war, daher die Bekanntmachungen nicht er- folgen konnten, und infolgedessen die Gemeinde durch be- sondere Boten vom Kirchenrat aufgefordert worden war, zur Wahl zu erscheinen; ein Protest gegen diese Wahl ist in der Gemeinde Jurbarkas nicht erfolgt.

1) In einem Gegenprotest an das Ministerium heisst es: Als Ki- belka sah, dass die Synode eine Mehrheit gegen ihn bilde, hat er ein Misstrauensvotum gegen das bisherige Konsistorium verhindern wollen und die Synode vertagt.

2) Siehe Seite 30.

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Jedoch hatte Kibelka die Jurbarker Vertreter ablehnen wollen, weil er wusste, dass sie wegen Vernachlässigung ihrer Interessen durch den Präsidenten gegen ihn auf- treten würden. Den Streit wegen der Tauroggener Ver- treter hätte Kibelka leicht schlichten können, da ja nach Jessulats Bescheinigung die Abgeordneten der deutschen politischen Partei als Syno- dalabgeordnete gar nicht in Frage kom- men durften gegenüber denjenigen, die ordnungs- gemäss gewählt waren. Er zog es aber vor, dem Misstrauensvotum der Mehrheit der Synode aus dem Wege zu gehen, indem er alle Papiere und Mandate an sich nahm und den Sitzungssaal verliess'). Die Vertreter blieben jedoch sitzen und ersuchten den Vizesenior, die Verhandlungen weiterzuleiten. Nun erhoben die Tau- roggener Vertreter der deutschen politischen Partei einen grossen Lärm. Darauf verliess ein Teil die Sitzung, andere gingen zu Kibelka, ihre Mandate zurückzufordern. Dieser war zunächst bereit, sie auszuhändigen, aber auf Zureden seines Schwagers, des Missionars Eckart, hielt er sie anfangs zurück. Es wurde dann die Synode unter P. Wie- mer weitergeführt.

Zum Vizepräsidenten wurde Lehrer Mikas Povi- laitis und zu Schriftführern Student K. Gudaitis und Lehrer Mikas Jonuschaitis gewählt. Eine neuge- wählte Mandatkommission bestätigte die 8 von der Ge- meinde gewählten Vertreter von Tauroggen und lehnte die Politiker ab, so dass die Weitertagung mit 18 Mitgliedern erfolgte. Der Vertreter Kairys aus Neustadt T. verliess später ohne Entschuldigung die Sitzung.

Zunächst erstattete eine dreigliedrige Kommission aus- führlichen Bericht über die Amtsentsetzung P. Wiemers, (der währenddessen den Saal verlassen hatte). Die

1) Eine Synode braucht sich persönliche Willkürlichkeiten ihres Vorsitzenden nicht gefallen zu lassen. K. wusste übrigens auch, dass er als Nichtakademiker laut Beschluss der vorjährigen Sy- node zum Senior überhaupt nicht gewählt werden durfte,

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Synode beschloss einstimmig, dass P. Wiemer unrechtmässigerweisag vom Amt entfernt worden sei. Darauf wurde das vorjäh- rige Protokoll der Synode in Sudargas durchgesehen und festgestellt, dass keines der dortigen Beschlüsse durch- geführt worden sei. Ferner habe das Konsisto- rium nichts unternommen, um die Strei- tigkeiteninden Gemeinden zubeseitigen, im Gegenteil, es habe die Autorität von Geistlichen gegenüber den Pfarrkindern untergraben, die Gemeinden demorali- siert und Spaltungen in einigen Gemein- den hervorgerufen. Aus diesem Grunde spricht die litauische Synode ihren Mit- gliedern im Konsistorium Kibelka und Schiller das Misstrauen aus. Einstimmig wird darauf zum litauischenSeniorDr.Gaigalatis,zum Vizesenior mit Stimmmehrheit P. Wiemer, als weltliches Mitglied Mikas Preikszatis und als dessen Stellvertreter Mikas Powilaitis gewählt. Kibelka hat sich mit diesen Er- gebnissen einverstanden erklärt, indem er die Akten und die Kasse der Litauischen Synode, allerdings erst nach % Jahr, dem neuen Senior zukommen liess.

Sogleich setzte nun eine sehr scharfe Pressehetze gegen mich ein. Die ersten Angreifer waren P. Katterfeld und Missionar Eckart, die angeblich im Auftrage der Pastorenkonferenz (,„Lit. Rundschau“

Nr. 253 und „Mem. Dampfboot“ 268) mir Vorwürfe machten, ich hätte gelegentlich eines von mir geleiteten

Gottesdienstes in der deutschen Kirche in Kaunas gegen die Kirche agitiert, also das Gastrecht missbraucht, und zwar zum Zwecke der Gründung einer litauischen Kir- chengemeinde. Der Verein evangelischer Litauer in Kaunas hat diese Verunglimpfung gebührend zurückge- wiesen‘).

3) Wenn ich wirklich für Sammlung der ev. Litauer eingetreten

wäre, so wäre das doch nur im Interesse der Evangelischen gewesen, da die ev. Litauer in Kaunas keinen ihrer Sprache kundigen Pastor

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Am 2. und 3. 11. 1925 hatte in Kretinga unter Beteili- gung von memelländischen Geistlichen (Generalsuperinten- dent Gregor, P. Bömeleit) eine Pastorenkon- ferenz getagt, welche Zeitungsnachrichten zufolge („Mem. Dampfboot“ Nr. 263) die Tauroggener beschlies- sende Synode als eine zweite illegale bezeichnete und die „illegale dissidente Gesellschaft“ strikt ablehnte

nebst den von ihr gewählten Kirchenbeamten.

* * *

Gelegentlich derersten gemeinschaftlichen Sitzung des neuen und alten Konsisto- riums am 16. 12. erklärten die gegnerischen Mitglieder des neuen Konsistoriums, sie würden mit den Neuge- wählten nur dann zusammenarbeiten, wenn die Pa- storenschaftdie Beschlüsse vonKretinga revidierte. Alle Versammelten hielten also eine Pa- storenkonferenz zwecks Besprechung der Lage für an- gebracht. Ich wandte mich nun an Senior Tittelbach, dass er eme offizielle Pastorenkonferenz zum 4. 1. 26 nach Kaunas zwecks Einigungsver- handlungen einberufe. Tittelbach war in einer in liebenswürdigem Tone gehaltenen Erwiderung an mich damit einverstanden.

Zu der Konferenz war eine grössere Anzahl Pastoren erschienen. Kibelka fehlte. Ich berichtete, wie ich mein neues Amt auffasse, dass ich nichts weiter, als im Bunde mit der Pastorenschaft der Kirche Litau- ens dienen, fürihre Autonomiesorgen und

besassen. (P. Katterfeld hatte das Litauische nicht erlernt). Also hier schon warf man mir vor, ich handelte gegen die deutsche Allein- herrschaft in der Kirche. P. Kibelka hatte gelegentlich einer lit. Gast- predigt in der evangel. Kirche in Kaunas 1923 die lutherischen Litauer ebenfalls aufgefordert, sich ihrerseits zu einer evangelischen Gemeinde zusammenzuschliessen, was auch durchaus erforderlich war, wenn die evangel. Litauer nicht ohne kirchliche Versorgung bleiben wollten. Denn die seltenen Besuche des reform. Militärpfarrers sind kein aus- reichender Ersatz, Doch was Kibelka tun durfte, das durfte mir auf keinen Fall gestattet werden.

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ni

an dem Reich Gottes bauen wolle, ohne irgend welche nationalen Unterschiede inder Kirche zumachen. Tittelbach war freund- lich und ich hoffte auf Einigung. Aber Kattelfeld trat mir bald gegnerisch und verdächtigend gegenüber, so dass meine Hoffnung schwand. Im Pastorat fand darauf bei Katterfeld die interne Besprechung der Pa- storen statt, deren Ergebnis uns spät abends mitgeteilt wurde, nämlich, dass man es ablehne, mit uns zusammen zu arbeiten. Am folgenden Tage er- klärte mir Kinder, dass man inder Pastorenschaft angenommen habe, ich würde die deut- schen Pastoren aus dem Amte vertreiben, und wenn daher schon ein Krach gesche- hen solle, dann möge er wirklich gross werden. Also hatte man beschlossen, mit allen Mitteln gegen mich zu kämpfen. Tittelbach hat dann einige Zeit mit mir über die kirchliche Lage in

Litauen korrespondiert').

41) In einem Briefe schreibt er: Es ist niemand von uns zweifel- haft, dass eine sehr ernste Lage geschaffen ist. Wir haben trotzdem gemeint, nicht anders handeln zu dürfen. Wir sind also bereit, die Folgen zu tragen. Nachdem, was Herr Kavolis (Prokureur des Kon- sistoriums) hat durchblicken lassen, bestehen diese darin, dass gegen uns gerichtlich vorgegangen werden wird. Das frühere Konsistorium wird in der Angelegenheit Wiemers verklagt und die Pastoren werdenwegenUngehorsamnachundnachverklagt und schliesslich abgesetzt werden. Anders können die Folgen doch nicht sein.

Er spricht sogar von einem Interdikt, von einem Skandal, der dieganze protestantische und nichtprotestan- tische Welt beunruhigen wird. Das Letztere ist ja, dank der unerhörten Hetze gegen mich, eingetreten, Ersteres (was man von mir erwartete) nicht.

Ich habe ihm am 23. 1. erwidert, dass ich über seine Annahme ungemein erstaunt wäre: „Ich habe Ihnen und den Kollegen doch mehr Menschenkenntnis zugetraut. Bei der Besprechung am 4. d. Mts. habe ich vorbehaltlos erklärt, wie ich denke und was ich will, nämlich Christo in der Kirche Litauens gemeinsam mit der Pfarrerschaft zu dienen. Die Pfarrer haben es abgelehnt, mit mir diesen Weg zu be- schreiten; ich weiss nicht recht, weshalb. Wenn sie das getan haben,

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Unterdessen war P. Josephi in Kretinga gestorben. Am 6. April waren zur Beerdigung mehrere Pastoren er- schienen. Auch ich glaubte von Seiten des Konsistoriums dabei sein zu sollen. Eine Anfrage bei Tittelbach belehrte mich jedoch, dass ich nicht erwünscht sei; daher kehrte ich heim, ohne den von Tittelbach geäusserten Wunsch, eine Pastorendeputation zu empfangen, erfüllt zu haben. Tittelbach hatte mir vorher geschrieben, dass er mich am folgenden Tage (7. 4.) in Memel aufsuchen werde; er

um, wie er heisst, deutsche Nationalpolitik zutreiben, dann müsste man allerdings die ev. luth. Gemein- den Litauens bedauern, deswegen weil ihre Hirten den hö- heren Zielen nicht nachstreben wollen, die ihr Erzhirte ihnen vorge- stellt hat, sondern parteiischen nationalen Zielen, für die in der Kirche kein Platz sein darf. Solange ich an der Spitze des Konsistoriums stehen werde, dürfte wohl kein Pastor wegen seiner bis- herigen Tätigkeit abgesetzt werden. Jedenfalls würde ich das auf jede mögliche Weise zu verhindern suchen. Allerdings bin ich gegen die Staatsgewalt machtlos, aber ich glaube nicht, dass die Regierung willens ist, Prozesse zu inszenieren, um evtl. Pfarrer ab- zusetzen. Wenn die Pfarrerinder weiten Welt Skan- dal machen wollten, dann würden wir auch nicht verfehlen, den wirklichen Sachverhalt der brei- ten Oeffentlichkeit kundzutun und ihrem Urteil zu unterbreiten. Ich habe mir vorgenommen, mein Amt so zu führen, dass ich über alles, was ich tue, vor Gott und vor Jedermann mitruhigem Gewissen Rechen- schaftablegen kann. Ich bin sehr dafür, dass die ev. Kirche Litauens ihre Autonomie bekommt und wollte im Bunde mit der Geistlichkeit mich dafür energisch ins Zeug legen. Leider ist nun durch die Beschlüsse von Kretinga und Kaunas die Möglichkeit, dafür zu wirken, illusorisch gemacht worden. Sie selber haben den Weg dazu verrammelt“.

Wie naiv hat doch Tittelbach geurteilt! Er meinte in einem Brief: „Die Gemeinden stehen auf Seiten ihrer Pastore“. (Was passierte aber in Bataken, Wirballen, PanevieZ, Garliava und ander- weit, wo die Gemeinden sich bald, trotz energischer Gegenorganisa- tion, dem neuen Konsistorium unterstellten?) „Das Konsistorium wird mit alleiniger Ausnahme von Wiemers Anhängern nicht eine Gemeinde (!) in Litauen zu regieren haben“, (Es ist doch jetzt so, dass die Gemeinden in ihrer grossen Mehrzahl die wahren Freunde der Kirche erkannt haben und daher zum Konsistorium freundlich stehen!). Dann schlug Tittelbach vor, dass ich als Bevollmächtigter der Re-

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kam aber nicht. Statt dessen sandte er mir ein Schreiben, in dem er meine Bedenken, ob auch alle 16 Geistlichen von Grund ihres Herzens gegen mich wären, zu zerstreuen sucht, und mir dringend .rät, dem Staatspräsidenten kate- gorisch meinen Rücktritt zu vermelden und beim Minister zu beantragen, dass wiederum demalten Konsistorium die Geschäfte der Kirchenleitung übertragen würden. Ich würde die Möglichkeit haben, auf einer Litauischen Sy- node neugewählt zu werden.

gierung Verhandlungen über die Neuordnung der ev. luth. Kirche in Litauen mit der Pastorenschaft führen möchte. Auch Geheimrat Rendtorff aus Leipzig würde dabei sein. Kurz darauf (1. 2. 26) aber erklärte er, dass die kirchlichen Kreise mit seinem Schritt nicht einverstanden seien und zwar besonders deswegen, weil wir die vom Minister des Inneren getätigte Ausweisung des ostentativ deutsch- national sich betätigenden P. Eckart nicht verhindert hätten. Also muteten die „kirchlichen Kreise“ uns zu, für den Mann liebevoll und schützend einzutreten, der mir, als ich, von litauischen Gemeinde- gliedern eingeladen, am Karfreitag 1926 nach Garliava kam, um den Gottesdienst zu leiten, erklärte, ich käme nur, um in Garliava zu agitieren, und der in der Folgezeit als extremer Gegner von Re- gierungsmassnahmen sich erwies und uns aufs heftigste bekämpfte. Uebrigens stiftet Eckart auch jetzt noch in mehreren Gemeinden Litauens Unruhe; er ist also immer noch nicht ausgewiesen!

Am 9. 1. 26 schrieb ich an Tittelbach: Ich kann es mir schwer denken, dass Sie und Ihre Mitgenossen nur und vor allem anderen das Wohl der Kirche wollen; denn Sie sind jetzt doch auf dem besten Wege, die Segnungen der KircheinLitauen illusorisch zumachen. DennnichtdasKosistorium bringt die Unruhenin die Gemeinden, sondern die Mehrheit der Pfarrerschaft. Sie behaupteten letztens, Sie treten für Wahrheit und Recht ein. Aber wenn P. Katterfeld mich mit Waffen der Unwahrheit bekämpft, wenn P. Jurkat aufwiegelt und wenn P. Kibelka verbietet, das Rundschreiben des Konsistoriums zu verteilen, wo ist da Wahrheit und Recht? Ich kann gewissens- halber nicht abgehen; ich würde viele, die das Wohl der Kirche und des Reiches Gottes im Auge haben, betrüben. Es sind nicht gerade die Gemeinden, welche die Oposition gegen das Konsistorium und somit auch gegen die Regierung machen, als vielmehr die Pastore. Ich habe persönlich in Sachen des litauischen Kirchenregiments ein reines Gewissen; ich habe niemandem absichtlich eim Aergernis ge- geben; wo Aergernis gegeben wurde, kam es von anderer Seite“.

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Am 19. 4. schlägt Tittelbach vor, das Konsistorium in drei nationale Abteilungen zu teilen, von denen jede für ihre Nation zuständig wäre. Nur gemeinsame Sachen wären vom Plenum des Konsistoriums zu entscheiden. Eine ähnliche Ordnung sei in Lettland eingeführt. Er wolle am 3. 5. mit Kupfier, Eichelberger undKi- belka dieserhalb zum Minister gehen, und ich soll diesen Plan beim Minister befürworten. Der Staat könne dagegen nichts haben, und er würde einen Weg zum Frieden bilden.

Darauf erwiderte ich Herrn Tittelbach (24. 4. 26) fol- gendes:

Nach all den Schmähungen und den vielen un- wahren Behauptungen in der Presse, die ich über mich habe ergehen lassen müssen, fällt es mir schwer, in Sachen des Kirchenfriedens zu schweigen. Ich per- sönlich wäre nicht abgeneigt, jeden Weg, der in die Kirche Litauens Frieden brächte, zu beschreiten. Ob der Herr Minister mich betreffs Ihres Vorschlages zuerst befragen wird, weiss ich nicht. Ihre Synode hat er jedenfalls verboten, ohne mich dieserhalb vor- her zu befragen. Anfangs dieser Woche habeich dem Herrn Staatspräsidenten meine Demission überreicht. Er erklärte, dass er sich damit nicht einverstanden erklären könnte, wollte mir aber noch schriftlich Bescheid geben‘).

An diesem selben Tage schrieb mir Tittelbach, dass sein Schreiben, in welchem er mich bat, beim Innenminister für eine Teilung des Konsistoriums nach den drei Nationali- täten einzutreten, insofern gegenstandslos geworden sei, als er aus verschiedenen Gründen seinen diesbezüglichen Schritt aufgegeben habe. Als Gründe gibt er an: Uner- wünschte Presseartikel, Verbot der Synode, die angeblich aus politischen Gründen einberufen werden sollte, und Ab-

1) Diesen erhielt ich am 26. 4. 26 (Nr. 5821).

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sprechung seines Propsttitels'). Im Schreiben vom 30.4. er- klärte Tittelbach, dass er der Pressehetze gegen mich fern- stehe. „Sie schreiben mir, dass der Staatspräsident Ihr Gesuch nicht angenommen hat. Wenn Sie es dabei bewen- den lassen, so weiss ich nicht, wie dem gegenwärtigen un- seligen Zustand ein Ende gemacht werden soll. Ei- gentlich müssten Sie die ganze Geistlich- keit wegen Ungehorsam absetzen. Wenn Sie das nicht können, so haben Sie das Spielverloren‘“?).

Im März 1926 wurde der bekannte Brief der Pa- storenschaft an mich in der Presse veröffent- licht. Selbstverständlich habe ich mir diesen Appell gründlich zu Gemüte geführt. Von wem war er unter- zeichnet? Von einer Pastorenschaft, die ausschliesslich zum Teil aus ostentativ deutschnationalen Pastoren, zum Teil aus Missionaren bestand. Dass die Deutsch- nationalen gegen mich, der ich nur litauisches Blut in meinen Adern habe, auftraten, war selbstverständlich. Dass die Missionare ebenfalls gegen mich Stellung nah- men, war mir wohl erklärlich. Denn durch meine Wahl

4) Die Frage des Probsttitels Tittelbachs wäre ein Kapitel für sich; jedoch dürfte diese Frage allgemein wenig Interesse bieten. Das Ministerium hat Tittelbach den Probsttitel abgesprochen, weil er keine vollgiltigen Beweise für die Rechtmässigkeit der Titelführung beibringen konnte.

2) Am 30. 5. schrieb ich an Tittelbach: „Ihre Seite trägt die Schuld (an den Schmäh- und Lügenartikeln) und wird sie tragen bis in die Ewigkeit. Ich habe keinen Hass und keine Feindschaft hineingetragen, das wissen Sie ja. Aber Ihre Seite ist ja gleich mit Pauken und Trompeten in den schmählichen Kampf gezogen. Er ist uns (dem Konsistorium) aufgezwungen wor- den. Sie kämpfen gegen Windmühlenflügel; denn das Konsistorium geht ja gegen keinen Pastor vor, obwohl es könnte. Gegen die Ver- feumdungen in der Presse wird das Konsistorium nicht schweigen, darüber wird die berufene Stelle entscheiden. Ihnen steht ja derselbe Weg gegen uns offen. Wir müssen die Autorität des Konsistoriums und seiner Mitglieder wahren, auch ist es nötig, die Lügen an un- parteiischer Stelle brandmarken zu lassen.

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war der bisherige Präsident des Konsistoriums, ik: Standesgenosse Kibelka, abgedrängt worden‘).

Aus diesen beiden Gründen war die Bedeutung dieses öffentlichen pastoralen Appells für mich persönlich von geringer Bedeutung, zumal die Vertreter verschiedener Ge- meinden mich darauf hinwiesen, dass, wenn ich wünschte, dass endlich einmal geordnete Verhältnisse in der evang.-lutherischen Kirche Litauens einträten, ich festblei- ben müsste Es müsse einmal der, wenn auch schmerzliche, Schnitt gemacht wer- den, um die Eiterbeule zu öffnen. Sonst käme die Kirche nie zur Ruhe.

Ich kam schliesslich zu dem Entschluss, meine De- mission unter Darlegung der eingetrete- nen Verhältnisse dem Staatspräsidenten “zu unterbreiten. Und ich glaube, mit Rücksicht auf den weiteren Verlauf der Angelegenheit, dass ich recht getan habe.

* * *

Nachdem P. Josephi gestorben war, ernannte das Konsistorium mich zum Administrator der ver- waisten Gemeinde Kretinga. Diese Ver- waltung konnte mir keine Schwierigkeiten berei- ten, da Kretinga nur eine kleine Stunde Bahnfahrt von Memel, meinem ständigen Wohnort, entfernt liegt. Das Schreiben des Konsistoriums über meine Be- stätigung als Administrator wurde, wie das in Russland bei amtlichen Schreiben üblich war, durch "die örtliche Polizei dem Kirchenrat zugestellt. Eine Landbestellung von Postsachen durch Briefträger ist in Litauen noch nicht ein- geführt. Da erhob sich zum ersten Male (doch ganz unbe-

1) Ferner hatte ich die Missionare dadurch gekränkt, dass ich einmal in der von mir herausgegebenen kirchlichen Monatsschrift „Pagalba“ ausgeführt hatte, dass den Missionaren nicht dieselbe wissenschaftliche Bedeutung beizulegen sei, wie den akademisch ge- bildeten Pastoren. Das hatte sie beleidigt, und sie hatten schon da- mals beschlossen gehabt, Protest gegen mich zu erheben.

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rechtigt) das Geschrei, dass ich mich in kirchlichen Ver- waltungsangelegenheiten der Polizei bediene und mich „sogar mit Polizeigewaltin ein geistliches Amt, das mir auf dem ordent- LichienmaWzelgiesmiichitsseinrneichiblar ist, vein- setze“. (Mem. Dampib.‘“ 1926 Nr. 88.)

Wie führende Geistliche des Memelgebiets sich ihre Pläne für die Zukunft der evang.-luth. Kirche in Litauen zurechtgelegt hatten, scheint aus ihrer Betäti- gung in der Kretinger Gemeinde hervorzugehen. Zunächst nahmen sie in der Person des Generalsuperintendenten Gregor und des Präses der memelländischen Synode, P. Bömeleit, an der Pastoralkonferenz in Kretinga am 2. und 3. 11. 25 aktiv teil und wirkten dabei vielleicht auch an dem Beschluss, mich abzulehnen, mit. (,Mem. Dampf- boot Nr. 263 1925.) Ich war den führenden Männern der memelländischen Kirche deswegen verdächtig und bei ihnen unbeliebt, weil ich der unnachgiebigen Germanisierung der preussischen Litau- er durch kirchliche Institutionen nicht zustimmte, weil ich den litauischen Kon- firmanden den Religionsunterricht in ihrer Muttersprache erteilte und weilich auch verschiedene bildende Büchlein in litauischerSpracheherausgegebenhaite, während sonst von pastoraler Seite für die geistig-Kul- turelle Hebung der Litauer im Memelgebiet in ihrer Muttersprache kaum etwas geschieht (ausser einem in den letzten Jahren erscheinenden Missionsschriftchen und Missionskalender').

Wenn Missionare zu den Heiden kommen, so müssen sie das Evangelium in der Volkssprache verkündigen, im

1) Wie wenig die nationalen Belange der Litauer im Memelge- biet von der Kirche beachtet werden, beweist die kirchliche Versor- gung der Gemeinde Schmalleningken, wo P. Grodde be- reits 10 Jahre amtiert, aber das Litauische noch nicht ordentlich erlernt hat, trotzdem in der Gemeinde eine beträchtliche Anzahl Litauer wohnt.

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Memelgebiet scheint darauf nicht sonderlich Gewicht ge- legt zu werden. Und doch schreiben deutschnationale Zeitungen, dass das Deutschtum im Memelgebiet unter- drückt werde das Gegenteil ist der Fall in der Schule!) und gelegentlich auch in der Kirche. Es mag ja man- cher Vorgang aus Mangel an Geistlichen gegen- wärtig herrscht im Memelgebiet kein Mangel an Geistli- chen; es sind fast alle Pfarrstellen besetzt entschuldbar sein, so der, dass Pastor Dr. Jelling- haus aus Berlin, der kein Wort litauisch ver- stand, der dann aber dankenswerter Weise sich bemühte, das Litauische bald zu erlernen, in die zu etwa zwei Drittel litauische Gemeinde Prök uls berufen wurde, aber dass z. B. als kirchlicher Jugendfürsorger für das Memelgebiet ein Schweizer, namens Rieck, angestellt wird, der mit der litauischen Jugend nur in deutscher Sprache verhandeln kann, gilt als unverzeihlich. Daher hal- ten sich auch viele nationalbewusste Litater durch den Anschluss der memelländischen Kirche an die evangelische Kirche der altpreussischen Union für getäuscht, auch werden sie der Kirche entfremdet.

Es scheint, als ob die kirchlichen Führer aus dem Memellande zunächst die Kretinger Gemeinde an sich

1) Das Schulwesen liegt in den Händen einer fast ausschliesslich deutschen Lehrerschaft. Die bestehenden Verordnungen, welche die Gleichberechtigung beider Sprachen gewährleisten, werden zu Gun- sten der deutschen Sprache ‚allgemein wenig beachtet, das Direkto- rium hat 1929 den früheren Seminardirektor Zech, der keine Kennt- nis der litauischen Sprache besitzt, als Referenten für das Schulwesen berufen. Die sogenannten „zinslosen Darlehen‘ (grössere Geldge- schenke) werden von Deutschland an fast alle Beamte des Memel- gebiets gezahlt, mit Ausnahme natürlich derjenigen, die gewissens- halber darauf verzichten, oder als nicht vertrauenswürdig erscheinen. Man könnte darüber noch Mehreres sagen, so über das blühende dichtverbreitete deutsche Vereinswesen im Memelgebiet u. a. m,, doch ist in dieser Schrift nicht der Platz dafür, und dieses ist nur deswegen gesagt worden, um die Mär zu zerstreuen, als ob das Deutschtum im Memelgebiet irgendwie unterdrückt werde.

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fesseln wollten!). Denn obwohl sie wissen mussten, dass ich Administrator dieser Gemeinde war, hat P. Bö- meleit die dortigen Konfirmanden, ohne mich zu be- nachrichtigen, einzusegnen unternommen und eine Ge- meindeversammlung einberufen. Das war mir denn doch etwas zu stark, und ich habe dieses eigenmächtige Handeln inhibieren zu sollen für meine Pflicht gehalten. Bezüglich der Einsegnung der Konfirmanden durch P. Bömeleit habe ich nachgegeben. Den Landrat in Kretinga aber habe ich gebeten, der durch P. Bömeleit einberufenen Gemeinde- versammlung erklären zu lassen, dass eine solche ohne Wissen des kirchlichen Administrators gesetzlich nicht zu- lässig ist. Es geschah dann auch, dass ein Polizeibeamteı am Versammlungsort erklärte, die Abhaltung der Ver- sammlung sei nicht statthaft. Darauf verbreitete die mir gegnerische Presse, ich hätte eine Kirchen- versammlung durch die Polizei aus- einander treiben lassen. Generalsuperinten- dent Gregor soll glaubwürdigen Mitteilungen zu- folge in Kretinga erklärt haben, er wolle der verwaisten Gemeinde monatlich einmal einen Prediger senden, für dessen Mühewaltung sie nichts zahlen brauche. Solch ein Versprechen war für die sparsamen Bauern von Kretinga sehr erfreulich, und daher wohl hauptsächlich erklärt sich die in der Folge zu Tage getretene Hartnäckigkeit der Kre- tinger im Widerstand gegen die kirchliche Behörde. Dass leider benachbarte Geistliche im Memelland (Kretingale und Plicken) den Widerstand der Kretinger zu stärken mitwirkten, erhellt daraus, dass sie auch später, obwohl die Kretinger Gemeinde jede zweite Woche von einem be-

2) Die Frage eines Anschlusses der ev. Kirche Litauens an die Kirche des Memelgebiets ist auch in Litauen erörtert worden. So stand auf der Tagesordnung der Tauroggener Synode 1925 ein Punkt, ob man sich mit der memelländischen ev. luth. Kirche einigen soll. Kibelka schreibt am 9. 11. 15: „Wir wollen abwarten das, was uns Gregor versprochen hat“. Und Tittelbach schrieb (12. 3. 26), dass der Anschluss an die memelländische Kirche ein Ausweg aus dem gegen- wärtigen Elend wäre.

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rufenen Geistlichen versorgt wurde, Taufen und senstige kirchliche Handlungen an Kretinger Gemeindegliedern vollzogen. Dadurch wurde auch die staatlich bedingte Ord- nung in jener Gemeinde gestört, weil die Nachrichten an das statistische Amt in Kaunas nicht abgesandt wurden, und die Kirchenbücher in Kretinga in Unordnung gerieten. Solches geschah, obwohl das Konsistorium in Kaunas das Memeler Konsistorium ersucht hatte, derartige Unordnung zu inhibieren. Auch in letzter Zeit noch vollzog der Pfarrer von Kretingale Taufen und Trauungen an Glie- dern der Gemeinde Kretinga in Litauen, obwohl Kretinga einen eigenen Pastor besitzt. Aehnlich verfuhr Missionar Kalweit in Szugken mit Gemeindegliedern des P. Wie- mer in Tauroggen. Höchst unerfreulich, aber auch symp- tomatisch für die memelländische Kirchenpolitik ist der Umstand, dass gelegentlich der Wirren in Tauroggen der memelländische Pfarrer Schernus aus Russ doch wohl nicht ohne Wissen oder gar auf Veranlassung des Memeler Konsistoriums mehrere Reisen nach Tauroggen unternahm, um dort neben dem ordnungsmässig amtieren- den P. Wiemer in der Methodistenkapelle besondere Gottesdienste zu halten (so auch am Charfreitag 1927), damit die dortige Spaltung voll- ständig werde Er war sogar im Begriff, Konfirmandenunterricht zu beginnen, bis der Landrat dem Methodistenprediger ans Herz legte, er möchte doch durch Hergabe seiner Kapelle die Kirchenuneinigkeit in Tauroggen nicht noch fördern. Bemerkenswert ist auch, was Generalsuperintendent Gregor in Memel gelegentlich der Jahresgemeindeversammlung 1927 in der Johannis- kirche erklärte. Er meinte, uns im Memelgebiet gehe es in kirchlicher Beziehung einigermassen; die Pfarrer erhielten von der Regierung auch Gehalt, aber in Litauen würden die Evangelischen verfolgt. Das war mir, der ich zugegen war, denn doch zu stark und ich erlaubte mir daher zu er- klären, dass die Behauptung des Herrn Generalsuperinten- denten nicht zutreffe; im Gegenteil, die litauische Re- gierung gebe ohne weiteres die Mittel zum Unterhalt der

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kirchlichen Behörde, sie zahle den Pastoren das Entgelt für die Führung der Kirchenbücher, ja, sie habe unter An- wendung von erheblichen Mitteln eine evangelische Fa- kultät mit allem, was dazu gehört, gegründet. Herr Gregor konnte demgegenüber nichts weiter erwidern, als dass ich für meine Gegenerklärung einst werde vor Gott Rechen-

schaft ablegen müssen.

* * *

Wenn die sogenannte Wiemersche Synode 1925 ein Gewaltakt gewesen wäre, wie es Kibelka, Katterfeld, Baumgärtel und Kinder behaupteten, so hätte er sich auf der Litauischen Synode 1926 in Tauroggen widerspiegeln müssen. Doch bot dieseSynodedasBildinnig- ster Zusammengehörigkeit seiner Mit- glieder, die dem Konsistorium nicht nur Vertrauen, sondern auch Liebe entgegen- brachten, aber energisch und einmütig den Standpunkt vertraten, dass man auch nicht einen Schritt vor den ungerechtier- tigten Angriffen und Verleumdungen der Störer des Kircheniriedens zurückwei- chen dürfte.

Es waren auf der Synode laut Protokoll 10 Gemeinden mit 26 Stimmen!) vertreten.

Zunächst berichtete ich als Senior ausführlich über die kirchliche Lage und die Bildung des neuen Konsistoriums. Der Prokureur weist in seinem Vortrage darauf hin, dass diekirchlichenUnruhenschonseit1919be- stünden, und dass damals Kibelka und Jurkat in Oppo- sition gegen Tittelbach gestanden hätten. Der Vorsitzende

1) Ausser den Mandaten haben die Vertreter Protokollauszüge mitgebracht, um nachzuweisen, dass die Wahlen tatsächlich nach dreimaliger Bekanntmachung ordnungsmässig durchgeführt sind. So z. B. ergibt das Protokoll von Garliava, dass an der Wahl 120, in Bataken 140 Gemeindeglieder teilgenommen haben. Gleichzeitig ist im Bataker Protokoll ein Protest ausgesprochen, dass P. Weihrauch die Wahl zu verhindern gesucht habe. In Tauroggen haben 180' Ge- meindeglieder gewählt.

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des Evangelisationsvereins Schwarz bemerkt, dass Tittelbach in der allgemeinen Synode 1919 vorgeschlagen habe, in russischer Sprache zu verhandeln, wogegen die Litauer scharf protestiert hätten. Später habe sich Kibelka an Schwarz gewandt mit dem Ersuchen, der Evangeli- sationsverein möge gegen das Konsistorium Sroka pro- testieren.

Die Synode fasste einstimmig folgende Resolutionen:

Die Synode erkennt die vorjährige von P. Wiemer fortgeführte Synode und deren Beschlüsse alsrechtsgültigan.

Die Synode konstatiert, dass dass jetzige Kon- sistorium nach denselben Grundsätzen, ia, noch ge- rechter wie das vorjährige, nämlich nach den Wahlergeb- nissen, zustande gekommen sei, und dass dasselbe dem Geiste unseres Kirchengesetzes und den Kirchenverhältnissen entspricht. Daher ist die Synode mit der Zusammensetzung des Konsisto- riums und mit seiner Tätigkeit völlig einverstanden, an- dererseits bedauert die Synode aufs tiefste, dass ein- zelne der Kirche angehörige Personen oder Gruppen unter dem Vorgeben, die Rechte der Kirche zu schützen, durch die auf mannigfache Art verbreiteten Lügen und Verleumdungen, die bisherinderKir- che vorhandenen Unstimmigkeiten ver- schärft haben. Die Synode protestiert nachdrück- lichst gegen die verschiedenen Versuche der Deutschen, sich in die Angelegenheiten der evangelisch-lutherischen Litauer zu mischen.

Das Konsistorium wird ersucht, alle Mittel anzuwenden, um mit Gottes Hilfe endlich Ruhe und Ordnung in der Kirche herzustellen. Ferner wird noch die Frage der evangelischen Fakultät, der Kirchenverfassung, die Schul- frage und Pensionsangelegenheiten der Pfarrer und ihrer Witwen und Waisen behandelt.

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Ein ganz anderes Gesicht zeigte die Deutsche Synode in Kaunas am 13. Juli 1926. Bei der Prüfung der Mandate der Abgeordneten im Pastorat (nicht in der Kirche, wie sonst üblich) wurde jeder, der nicht Gesinnungsgenosse war, abgewiesen, ob er ordnungsmässig ge- wähltwarodernicht. Dagegen waren meh- rere Personen ohne jeden Wahlausweis direktals Abgeordnete eingeladen, so Diet- rich- Garliawa u. a. m. Der Vertreter des Konsistoriums wurde natürlich hinausgewiesen. Ebenso erging es P. Wiemer, der durch Ministerialentscheid doch vollberech- tigter Pastor geblieben war, und mit vier gesetzmässig gewählten Vertretern der Gemeinde Tauroggen zur Sy- node gekommen war'). Dagegen wurde Jessulat und seine Helfershelfer sofort als stimmberechtigt zugelassen, obwohl sie nicht gewählt waren. Dass in dieser also gesichteten Synode das Konsisto- rium abgelehnt wurde, ist selbstverständlich. Der Synodalausschuss, bestehend aus P. Tittelbach, Kinder, dem unter Ausweisungsbefehl stehenden Missionar Eckart und dem betriebsamen Politiker Baumgärtel (beide letztere nicht litauische Staatsangehörige), wurde beauftragt, ein FlugblattgegendasKonsistoriumheraus- zugeben. Dies Flugblatt, das 11 Punkte enthielt, stützte sich auf die fälschliche Behauptung, dass die Wah- len der Senioren und zum: Konsistorium bereits 1924 ge- tätigt seien; auch müsse man den litauischen Brüdern zu ihrem Recht verhelfen. Die Folgezeit hat jedoch er- wiesen, dass die litauischen Lutheraner mit ganz wenigen Ausnahmen voll und ganz ihr Vertrauen dem Konsistorium Gaigalatis erwiesen, und dies auch einstimmig auf ihren drei Sy- noden 1926, 1927 und 1928 in diesbezügli- chen Resolutionen kundgetan haben.

1) Katterfeld erklärt in seiner geschmackvollen Weise (im „Ge-

meindeblatt“ Nr. 11, 12), sie hätten den Verlauf der Synode stören wollen —.

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Das Flugblatt spricht fälschlich von einer geschlossenen Einheit der Litauer gegen das Konsistorium; ferner wirft es dem Konsistorium vor, dass es die Pfarrgehälter schmälere und Pfarrwitwen gehaltlich schädige dabei hat jeder ordnungsmässig angestellte Pastor sein volles ihm zukommendes Gehalt erhalten und den Pfarrwitwen ist kein Cent von ihren Einkünften abgezogen worden. Der Präsident wird abgelehnt, weil er den (gewissenhaften, frommen und treu arbeitenden) P. Wiemer stütze und weil er der Mehrheit der Pasto- renschaft nicht gefolgt sei, sie auch gegen Verunglimpfungen nicht geschützt habe.

Da die Verunglimpfungen in unvergleichliich höherem Masse von den Gegnern des Konsistoriums, hauptsächlich von Katterfeld, Eckart und Jurkat gegen den Präsidenten ausgingen und nicht um- gekehrt, wie hätte ich wohl meine Verunglimpfer schützen sollen?

Katterfeld berichtet über diese Synode im „Gemeindeblatt“ Nr. 11, 12 und vermag dabei seinen Aerger nicht zu unterdrücken darüber, dass seine Nachbargemeinde Garliawa in aller Friedfertig- keit meine Administrierung angenommen und gemeinsam mit mir und dem verfemten P. Wiemer (auch Superintendent Sroka war dabei) das hundertjährige Jubelfest der Gemeinde gefeiert hat. Aller- dings haben zwei aufgehetzte Männer, die sich vorher Mut angetrun- ken hatten, das einfache Festmahl im Pastorat su stören versucht; sie wurden aber von besonnenen Leuten hinausgeführt.

Die Lettische Synode in Alkiszkiai hat nach den tendenziösen Berichten der zugehörigen Pasto- ren, ohne Kenntnis der wirklichen Verhältnisse, nicht anders gekonnt, als in ihrer Mehrheit ebenfalls für Aen- derung der bestehenden Verhältnisse zu stimmen. Als ich im Herbst 1928 die Alkiszker Gemeinde besuchte, und ihr nach dem Gottesdienst eine Darstellung der wirklichen kirchlichen Zustände gab, da erklärten mir verschiedene Gemeindeglieder, ich hätte doch früher zu ihnen kommen und ihnen die Wahrheit darlegen sollen;

sie wären irregeleitet worden.

* a *

Trotzdem die legale litauische Synode in Tauroggen abgehalten war, versuchte Kibelka, obwohl er sein Seniorat abgegeben hatte, um zu retten, was für ihn eventl. noch zu retten wäre, eine eigene Sy- node nach Jurbarkas einzuberufen. Als sein Vorhaben bekannt geworden war, machte ihn die Polizei auf die Unzulässigkeit seines Vorhabens aufmerksam, und Ki-

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belka versprach schriftlich, dass er keine Versammlung oder Synode einberufen werde, bevor er nicht die Er- laubnis dazu erhalten hätte. Trotzdem hat eine Pseudo-Synode unter der Firma einer polizei- lich angemeldeten Versammlung in Szwyren am 15. Au- gust 1926 stattgefunden‘).

Nach dem Protokoll dieser angeblichen Synode hat Landwirt Schiller sie eröffnet und darauf hingewiesen, wie ungerecht Kibelka und Jurkat in der Presse behandelt wür- den, und wie gemietete (von wem?) Agenten die teure Kirche verleumdeten. Es waren 5 Missionare und 25 Gemeinde- vertreter?), darunter Abgesandte der politischen Partei er- schienen.

Die von Wiemer geleitete Synode und die dort ge- fassten Beschlüsse wurden von der Versammlung selbst- verständlich als rechtmässig nicht anerkannt. Die Tau- roggener Vertreter beklagten sich über meine und P. Wie- mers Tätigkeit, die wir den alten Kirchenvorstand abge- setzt und eine neue Ordnung eingeführt hätten. Es wurde eine Resolution gefasst, deren Gedanken sich dann in den verschiedensten Variationen in vielen Zeitungsartikeln wiederfinden. Sie ist erfüllt von angeblich schmerzlichen Klagen über mein hässliches, alle kirchliche Ordnung und den Frieden störendes Tun, über das neue Konsistorium und seine Anhänger. Darum dürfe ein solches Konsistorium

1) Denn Kibelka schrieb am 31. 8. 26 an den Minister folgendes: Hiermit habe ich die Ehre, Euerer Exellenz das Protokoll der von der örtlichen Polizei verbotenen Synode der litauischen ev. luth, Gemein- den vom 15. August 1926 zu überreichen.

2) Von Sudargas waren 4 erschienen, es durften aber nur 2 kom- men; die 3 Vertreter von Jurbarkas waren nicht gewählt, sondern von Kibelka einfach geladen; die 3 Vertreter von Bataken hatten schon an der rechtmässigen Synode in Tauroggen teilgenommen. Daher beschwerte sich auch die Gemeinde Bataken beim Konsistorium und der Regierung, dass jetzt neue Vertreter nach Szwyren gesandt wurden. Miss. Anskohl aus Neustadt (Sz.) war überhaupt nicht als Pastor bestätigt. Der Vertreter von Schaken war nicht gewählt, sondern geladen. Somit blieb ein kläglicher Rest von Vertretern, die man als gewählt betrachten konnte.

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nimmer anerkannt werden, zumal auch lettische‘) und deutsche Mitglieder es ablehnten, mit diesem Konsistorium zu verhandeln.

Kibelka, der seine Seniorwürde bereits abgelegt, sie aber widerrechtlich jetzt wieder übernommen hatte, hat über diese „Synode“ einen ausführlichen Bericht im „Gemeinde- blatt“ Nr. 3. 1926 in Briefform an Katterfeld veröffentlicht, der einseitig tendenziös ist und in Katterfelds wohlbekannte Kerbe schlägt. Insbesondere ist der Inhalt meines Schrei- bens betreffend die Synode tendenziös verunstaltet. Ki- belka behauptet,dass die 24 in Szwyren erschienenen Ver- treter aus Gemeindewahlen hervorgegangen wä- ren, was nachgewiesenermassen falsch ist. Oben ist be- reits dargelegt, dass die Mehrheit jener Vertreter nicht gewählt, sondern einfach geladen war, wie das ja auch in der Deutchen Synode einige Male geschehen ist2).

Die politischen Zeitungen, wie „Lit. Rundschau‘, „Mem. Dampfb.“ u. a. hatten Veranlassung, ihren Lesern zu be- richten, dass nun alle Synoden sich gegen mich erklärt hätten, wohlverschweigend, dass die Synodalen zum Teil

1) Die lettischen Gemeinden haben in ihrer Mehrheit keine Ahnung von den Vorgängen in Tauroggen gehabt. Sie waren nur auf die Be- richte ihrer Pastoren angewiesen. Später haben sich lettische Ge- meindeglieder bitter darüber beklagt, dass ihnen die objektive Wahr- heit vorenthalten und eine tendenziös gefärbte Darstellung der kirch- lichen Vorgänge gegeben sei.

®) Welch unwahre Darstellungen in jener „Synode“ abgegeben wurden, erhellt daraus, dass ein Vertreter von Kretinga erklärte, ich wäre in der dortigen Gemeinde umhergegangen und hätte Unter- schriften in meinem Interesse gesammelt, auch hätte ich mich der Gemeinde als Administrator aufzudrängen gesucht. Und man glaubte in jener Versammlung, die nur aus Missionaren und ein- fachen Landleuten bestand, diese Erfindungen gerne. Der Erfolg der beiden folgenden Jahre hat gezeigt, wo die Wahrheit von vorn- herein gelegen hat. Der vorhin erwähnte Brief des Kibelka, welcher nach meiner Wahl zu Sroka erklärt hatte, es wäre nun gut, denndie Präsidentschaft Gaigalatis würde der ev. Kirche wegen seiner nahen Beziehungen zu Regie- rungskreisenvonNutzensein, zeigt, wie ein schwankender Charakter, wie Kibelka einer war, völlig den Halt verlieren kann.

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verkappte Abgeordnete der deutschen Partei, zum Teil ein- fach geladene Gesinnungsgenossen waren. So betrog man die Oeffentlichkeit.

Wenn die Teilnehmer an derSzwyrenerPseudo-Synode mit unruhigem Gewissen wegen ihrer ungesetzlichen Be- tätigung eine auf der Basis der Unwahrheit aufgebaute Resolution in die Welt hinaussandten, und etwa vermein- ten, sie hätten nun die Oberhand, so haben sie sich bitter getäuscht. Wohl konnten sie und ihre Helfershelfer Evan- gelische, die in Deutschland oder noch weiter im Aus- lande wohnen, irreführen, und das ist ihnen ja auch ‚gründlich gelungen aber die evangelischen Gemeinden in Litauen haben schamvoll‘) sich von ihnen allmählich ab- gewandt, und haben sich dem Konsistorium trotz seiner Unvollständigkeit angeschlossen.

Während auch ferner auf deutschen und letti- schen Synoden Uneinigkeit und Zwie- tracht herrschten, sind die litauischen Sy- nodenohnedengeringstenZwistinschön- sterHarmonie, jagegenseitigerLiebever- laufen, so auch die Synode in Tauroggen am 21. und 22. August 1927. Dort beschloss die Synode nach dem Vortrage über die kirchliche Lage folgende einstimmig gefasste Resolution:

1. „Die Synode nimmt Kenntnis von der sehr schweren Lage des Konsistoriums wegen der gegen das Konsi- storium betriebenen heftigen Agitationen, und erklärt sich mit der bisherigen Tätigkeit desselben völlig einverstanden. Die Synode spricht dem Konsistorium ihren Dank aus für die feste und gerechte Ordnung der kirchlichen Ver- hältnisse ohne Rücksicht auf die nationalen Unter- schiede. Ausserdem ersucht die Synode ihren Senior,

1) Einige Litauer aus der Bataker Gemeinde, die als Anhänger Weihrauchs sich auch noch 1928 von den Gottesdiensten fernhielten, erwiderten, als man sie fragte, warum sie nun, wo doch wieder Friede herrsche, nicht zur Kirche kämen, sie schämten sich, dass sie von Weihrauch sich so sehr hatten irreführen lassen.

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aufkeinenFall,iniolgederverschiedenen Angriffe der Gegner oder sonst von ande- rer Seite ausgeübten Druckes, zurück- zutreten‘).

2. „Die Synode bedauert sehr die noch immer unter den Geistlichen unserer Kirche vorhandene Uneinigkeit, welche dem Wohl der Kirche sehr schädlich ist, ihre Ordnung stört und die christliche Liebe vernichtet. Die Synode be- tont, dass die Mitglieder des Konsistoriums nicht die Ursache dieser Uneingkeiten sind, daihr Bemühen darauf gerichtetist, nurFriedeund Ordnungzuerhalten. Die Ur- sache dieser Unruhe ist vielmehr die von Deutschgesinnten ausgehende Politik“.

Zur Synode waren 4 Pastore und 29 gewählte Abgeord- nete erschienen, welche in trauter Eintracht, ohne dass

1) Das Konsistorium hatte bereits in seiner Sitzung am 13. und 14. 6. 27 folgende Beschlüsse mit Bezug auf die Amtsniederlegung seines Präsidenten gefasst: 1. Das gegenwärtige Konsistorium ist unter möglichster Beachtung der geltenden Gesetze und auf dieselbe Weise, wie das vorherige, auf 3 Jahre gewählt worden. 2. Die vor- jährige litauische Synode hat diesem Konsistorium einstimmig ihr Vertrauen ausgesprochen und in diesem Jahre haben alle grossen litauischen, einige deutsche und eine letti- sche Gemeinde, nachdem sie von den Rücktrittsabsichten des Präsidenten gehört hatten, das energische Ersuchen an ihn ge- richtet, nicht zurückzutreten. 3. Das revolutionäre Trei- ben und die auf einseitigen schlechten Informationen beruhen- den Beschlüsse der Gegner sind im Grunde aus persönlichen (und politischen) Motiven, zum Teil aus Furcht wegen ihrer eignen Uebeltaten entstanden. 4. Der Rücktritt von Gliedern des Konsisto- riums wird nicht nur nichts nützen, sondern schaden. Dieser Streit ist nur ein Teil des bei der Bildung dieses Konsistoriums begonnenen Kampfes wegen der Gesetzmässigkeit und gegen den früheren Revo- lutionismus und eingetretene Ungebundenheit. Der Rücktritt der Mit- glieder dieses Konsistoriums allein würde diese Nachteile nichi te- heben; die kaum erlöschte Flamme würde dann wieder von neuen aufflammen. 5. Die Mitglieder des Konsistoriums haben ihren Beruf und ihre Pflichten teils durch die kirchlichen Institutionen (Synoden), teils durch weltliche Regierungsongane empfangen, aber in Wirklich- keit doch nicht ohne des allmächtigen Gottes Willen; daher können

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nur ein Schimmer irgendeiner Zwietracht in Erscheinung trat, die verschiedenen Aufgaben der Kirche Litauens ein- gehender Beratung unterzogen und einander zur weiteren gemeinsamen Arbeit trotz aller feindseligen Widerstände bestärkten.

Die Deutsche und Lettische Synode wur- den in diesem Jahre (1927) nicht einberufen‘).

* * *

Es erscheint erforderlich, im Zusammenhange mit dem, was bisher geschildert war, auch die Beschreibung der Tätigkeit gewisser Persönlichkeiten, die aktiv in der Oppo- sition gegen das Konsistorium sich beteiligten, hierher zu setzen.

Zunächst Kibelka, früherer Missionar, dann Senior der Litauischen Synode und Präsident des Konsistoriums 1922 bis 1925. Sein Eintreten für die litauische Sprache auf

sie es weder vor ihrem Gewissen, noch vor Gatt, noch vor ihren Wählern verantworten, wenn sie sich ihrer Pflichten entledigen wür- den, wie das eine Anzahl leicht irrender Menschen wünscht, welche auch nicht den geringsten Willen gezeigt haben, auf dem Wege der Evolution gemeinsam das wieder gutzumachen, was bis dahin an Schaden der Kirche zugefügt worden ist, indem sie die beiderseitıg, strittigen Punkte gründlich erörterten, die Schuldigen ausfindig mach- ten und so eine weitere Schädigung für die Zukunft verhinderten. Solange das nicht geschieht, kann man durch einenunangebrach- ten Streit den Schaden nicht heilen, kann man keinen Einigungspunkt für die gegnerische Auffassung finden; solange man den in dieser Hin- sicht gemachten Einigungsvorschlägen (wie dies der Präsident bei der Eröffnung der Synode 1926 getan hat) keinenErörterungswert beimisst, kann es kein produktives Wirken geben. 6. Nur die Zeit und andauernd ruhiges Arbeiten kann mit Gottes Hilfe alles wieder in Ordnung bringen.

Deshalb sind die Mitglieder des Konsistoriums, ganz erfüllt von der Sorge um die Ordnung der Kirche, heute zu dem Entschluss ge- kommen, nicht zurückzutreten, sondern, solange es Gott will, ruhig die übernommene Arbeit, trotz aller wuchernden Disteln weiter zu führen, ohne für sich einen persönlichen oder sonst irdischen Nutzen oder Dank zu erwarten.

1) Zur Erklärung dieser auffallenden Tatsache möge hier ein Artikel aus der „Memeler Allg. Zeitung“ vom 25. 2. 1928 angeführt werden, wo es heisst:

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der Synode 1919 hatte ihm die Sympathien der Litauer eingebracht. Deshalb wurde er von ihnen auf der Synode 1921 zu ihrem Senior und geistlichen Führer gewählt, in der Annahme, dass er ihrem Bestreben, jetzt im unabhän- gigen eigenen Lande im Zusammenhange mit der ange- strebten Kirchenreform die gleiche Berechtigung mit den andern Nationen zu erlangen, behilflich sein werde. Aber die Ereignisse in der Jurbarker Gemeinde, (besonders die Entfernung litauischer Prediger aus Jurbarkas und Schi- lale mit Polizeigewalt) erschütterten das Vertrauen der Litauer so, dass Kibelka auf der Synode 1923 in Bataken sich genötigt sah, die Vertrauensfrage zu stellen. Seine spätere Einmischung in politische Angelegenheiten durch den Versuch, die Litauer bei ihrer Stimmabgabe zum Seim zu beeinflussen, die durch Tittelbach in Tauroggen und anderen Gemeinden verursachten Unruhen, wobei er un-

„Der Zentralausschuss der Deutschen Litauens hat am 16. Fe- bruar an den Herrn Staatspräsidenten ein Telegramm gesandt, in dem er der Hoffnung Ausdruck gibt, dass der evangelischen Bevölkerung die Möglichkeit gegeben werde, frei in ihren nationalen Synoden zu- sammenzutreten, um zum Wohl des Einzelnen und im Aufbau an der sittlichen Ordnung der Gesamtheit des kirchlichen Lebens wieder einen gesunden Zustand herbeizuführen (,„Mem. Allg. Ztg.“ Nr. 43). Hierzu ist zu sagen, dass der Zentralausschuss der Deutschen Litauens offene Türen einrennt; denn die evangelische Bevölkerung Litauens besitzt auch jetzt die volle Freiheit, in nationalen Synoden zusammen- zutreten. So hat denn auch im vorigen Jahre die litauische Synode in voller Freiheit getagt. Auch die deutsche und lettische Synode hätten frei tagen können. Die zuständigen Senioren haben aber ihre Synoden nicht zusammengerufen. Aus welchem Grunde, ist nicht ersichtlich; wahrscheinlich, wie das ja vielfach geübt worden ist, um im Auslande zu klagen, sie würden in Litauen bedrückt, um dieser- halb Unterstützungen vom Auslande zu erlangen. Allerdings hatte das Ministerium verlangt, dass ausführliche Tagesordnungen der Sy- nodalsitzungen dem Referenten für Glaubensangelegenheiten vorher eingereicht werden und dass der Juriskonsult des Konsistoriums an den Sitzungen teilnehme. An solche Bestimmungen dürfte sich keine Synode stossen, die keine politischen Ziele verfolgt, sondern nur für das Wohl ihrer Kirchen sorgen will. Wenn aber zwei Seniore (Superintendenten) wegen obiger Bestimmungen ihre Synoden nicht einberufen haben, so muss man vermuten, dass sie in den Synoden Dinge behandeln wollten, die der Behörde verborgen bleiben sollten.

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tätig zuschaute, schufen eine Opposition gegen ihn. Auf der Synode in Sudargas (1924) vereinigte Kibelka nur die Hälfte der Stimmen auf sich. Weitere einstimmig gefass- ten Beschlüsse kehrten deutlich die Spitze gegen ihn, so z. B., dass der Präsident des Konsistoriums die Gesetze gut kennen, und dass er Akademiker sein müsse. So war schon 1924 der Boden für die folgenschweren Ereignisse im nächsten Jahre in Tauroggen vorbereitet. Die offenbare Unfähigkeit Kibelkas, in den Gemeinden Ruhe und Ord- nung herzustellen, seine Unkenntnis, die Gesetze richtig an- zuwenden und seine Kapitulation vor Tittelbach und dessen Genossen haben das Vertrauen der meisten litauischen Ge- meinden zu Kibelka vollends untergraben. Das Sudarger Protokoll bekundet unwiderlegbar, dass man der Ansicht war, die rechtmässige Wahl habe 1925 zu erfolgen. Hätte Kibelka nur auf die gesetzlichen Bestimmungen!) verwie-

Trotzdem wird in ausländischen Zeitungen Lärm geschlagen, dass die evangelische Kirche in Litauen verfolgt werde.

Dass auch in Litauen selber angesehene Kirchenmänner sich der Waffen der Unwahrheit bedienen, um gegen ihre Kirchenbehörde, in der sie nicht die massgebende Macht besitzen, zu kämpfen, beweist das Vorgehen des Seniors Tittelbach, der Administrator der Kirchengemeinde Ponewiesz war. Dieser Herr versuchte die deutschen Gemeindeglieder gegen das Konsistorium dadurch aufzurütteln, indem er erklärte, das Konsistorium mit seinem Vorsitzenden Dr. Gaigalatis beabsichtige, die deutschen Gottesdienste vollständig abzuschaffen. So hat er es fertig bekommen, dass sich darauf in der Gemeinde zwei gegnerische Parteien bildeten. Weil jedoch Unwahrheiten kurze Beine haben, so musste es auch Herr Tittelbach erleben, dass die Gemeinde für seine weitere Betätigung in Ponewiesz dankte, Durch ähnliche Unwahrheiten sind eine ganze Reihe evangelischer Gemeinden in Litauen in Unruhe und Streit versetzt worden, ohne dass die geringste Veranlassung dazu vorhanden war. Denn das Konsistorium hat nicht im mindesten daran gedacht und denkt auch heute nicht daran, die Gottesdienste in deutscher Sprache zu behindern oder einzuschränken. Und die litauische Regierung behandelt die evangelisch@ Kirche recht freundlich, stellt ihr grössere Geldmittel zur Verfügung und unterhält die evangelisch-theologische Fakultät mit fünf Dozenten an der Kownoer Universität.

1) Die Anmerkung zum $ 547 lautet: Die weltlichen und geistlichen Beisitzer des Konsistoriums werden auf 3 Jahre gewählt und bestätigt. Nach Ablauf dieser Frist finden Neuwahlen statt.

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sen, so wäre der Kirche viel Streit erspart geblieben. Denninder deutschen Presse wird fortge- setztbehauptet,dasdie gesetzlicherecht- mässige Wahl des litauischen Seniors 1924 in Sudargas stattgefunden habe. Aus der Gesetzesunkenntnis Kibelkas stammt auch sein Rechtsirrtum, dass er Pressenachrichten zufolge glaubte, berechtigt zu sein, die Tauroggener SynodeohneBeschlussderselbenvonsich ausschliessenzukönnenoderzuvertagen. Da seine Kadenz am 20. 4. 1925 abgelaufen und die 1924 vorgenommenen Wahl in Sudargas rechtsungültig war, so durfte er die Tauroggener Synode 1925 nur eröffnen, und ihr anheimstellen, sich einen Leiter zu wählen. Die Deutsche und Lettische Synode haben 1925 demgemäss gehandelt. Nachdem Kibelka das Seniorat längst nieder- gelegt hatte, suchte er doch wiederum rechtswidrig als Senior aufzutreten und eine Synode einzuberufen, die verunglückte „Synode“ in Szwyren!).

Kibelka hatte gewisse gute Eigenschaften; er hätte viel Segen schaffen können; jedoch hat hauptsächlich sein schwankender Charakter keine Früchte aus seiner Arbeit reifen lassen. Der Vorsitzende einer Kirchenbehörde muss ein fester Mann sein, der weiss, was er zu tun hat. Seine Jurbarker Gemeinde, in die er durch meine Vermittelung gekommen war, behandelte ihn völlig kühl, hat ihn auch zu den Kirchenratssitzungen nur selten hinzugezogen. Das sagt genug. So ist dann Kibelka klanglos im Sommer 1928 davongezogen, um als Missionspfarrer in Königsberg ein reiches Betätigungsfeld zu übernehmen. Möge er dort erfolgreicher und in Segen arbeiten.

Das Auftreten des aus Lettland gebürtigen P.Katter- feld in Eitauen begann in gesetzwidriger Weise und

1) Der dortige Miss. Jakschas hat ihn wohl zu einer solchen ‚Anmassung mitverleitet, da er im Bericht über die Synode ihn als „unseren verehrten Senior“ bezeichnet. Dabei hatte mir Kibelka auf mein Ersuchen vom 12. 1. 26 das Synodalarchiv noch in dem- selben Monat nach Memel zugesandt.

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endete nach einem Konflikt mit den Strafgesetzen. Wel- ches Geistes Kind Katterfeld war, erhellt zunächst daraus, dass er am 19. 12. 1921, kirchlich noch nicht angestellt, dem Konsistorium, dessen Bestätigung er bedurfte, noch unbekannt, ohne die gesetzlich erforderliche Genehmigung der Regierung im Lande tätig, als Genosse P. Tittelbachs in das Sitzungszimmer des Konsistoriums eindrang und mit diesem den sofortigen Rücktritt des Konsistoriums verlangte. Sein Auftreten an diesem Abend kommt tags darauf in der Sitzung des Konsistoriums zur Sprache. Es wird festgestellt, dass Katterfeld in Schanzen, der Kow- noer Filialgemeinde, amtiere, ohne dass dem Konsistorium hiervon eine Anzeige zugegangen wäre. Hierauf ersucht das Konsistorium P. Tittelbach um Bericht über P. Katter- feld. Tittelbach erwiderte (17. 1. 1922), dass dieses Kon- sistorium sich allmählich an den Gedanken gewöhnen müsse, seine Rolle in Litauen ausgespielt zu haben. Später (16. 5. 1922) beschliesst das inzwischen bestätigte neue Konsistorium Kibelka-Tittelbach, den P. Katterfeld als Ad- iunkt der evangelisch-lutherischen Gemeinde Kaunas zu bestätigen. Im nächsten Jahr wurde Katterfeld zum Pfarrer der Gemeinde Kaunas gewählt (11. 6. 1922) und vom Kon- sistorium bestätigt (20. 7. 22)*).

Wegen seiner bekannten Einstellung gegen das Litauer- tum hatten die Litauer zu Katterfeld als Geislichen kein Vertrauen. Dem 1925 gebildeten „Verein evang. Litauer“ erklärte er, im Bunde mit Missionar Eckart, öffentlich den

1) Obwohl eine Erlaubnis der Regierung zum Amtieren Katterfelds in Litauen vom Konsistorium weder nachgesucht noch erteilt war, wurden ihm von derselben mannigfache Erleichterungen gewährt: Zu seinen vielfachen Auslandsreisen erhielt er kostenfrei Visa und Pässe; er und seine Familie wurden auch von der Steuer für Aus- länder befreit. Ein Beweis von recht tolerantem Verhalten der Re- gierung.

Bald jedoch wurde es offenbar, dass er mit dem Politiker Baum- gärtel und dem Balten Broederich gemeinsame Ziele verfolgte, die mit der Aufgabe eines Seelsorgers nicht gut in Einklang zu bringen waren. Er verfügte auch über Fonds, die ihm die Möglichkeit gaben, grosszügig zu arbeiten. Bei der deutschen Genossenschaftsbank in

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Krieg und schalt seine Mitglieder Sektirer, denen man unter Keinen Umständen die Kirche zur Verfügung stellen könne. Die sich daraus ergebende Pressefehde veranlasste das Innenministerium beim Konsistorium am 19. 12. 25 an- zufragen, aus welchen Gründen P. Katterfeld die Kirche zu litauischen Gottesdiensten verweigere. In seiner Erwi- derung begründet P. Katterfeld seine Weigerung damit, dass der „Verein evang. Litauer‘‘ Mitglieder der Kirche zu sich hinüberziehen könne, und dass andererseits die Kirche darüber zu wachen habe, dass in der Kirche nur das Evangelium (!) verkündet würde.

Am 12. 1. 1926 ersucht auf Veranlassung der Polizeiverwaltung das Konsistorium den P. Katterfeld um Beschaffung einer Sterbe- urkunde. K. liess dieses und verschiedene andere Ersuchen des Kon- sistoriums einfach unbeantwortet. Als er auch eine Anfrage, weshalb er sich ohne die gemäss $ 448 K. G. erforderliche Erlaubnis auf län- gere Zeit nach dem Ausland begeben habe, nicht beantwortete, stellte der Prokureur Strafantrag, und Katterfeld wurde am 2. 9. 26 vom Konsistorialgericht mit 40,— Lit. Geldstrafe bestraft, was K. in seinem „Evgl. Gemeindeblatt“ mit hämischen Bemerkungen beantwortete.

Am 29. 5. 26 hat P. Wiemer Tauroggen gegen P. Katterfeld als Herausgeber des Kalenders eitund Ewigkeit“ 1926 Klage er- hoben wegen Veröffentlichung des Artikels P. Tittelbachs, nach wel- chem P. Wiemer beschuldigt wird, ein aus freiwilligen Gaben errich- tetes Lehrerseminar zur Vorbereitung ev.luth.Lehrer der katholischen Geistlichkeit ausgeliefert zu haben. Beweisgemäss sind die Lehrer- kurse aber vom Bildungsministerium übernommen worden. Wegen dieses die Ehre und das Ansehen P. Wiemers herabwürdigenden Ar- tikels wurde P. Katterfeld vom Konsistorialgericht am 12. 1. 27 mit einem einfachen Verweise bestraft.

Kaunas unterhielt P. Katterfeld mit seinem Freund Broederich ein gemeinsames Konto (Nr. 12), welches von der Verlagsfirma der „Ri- gaschen Rundschau“, die sich durch besonders gehässige Artikel ge- gen Litauen auch in allerletzter Zeit auszeichnete, mit grösseren Summen laufend gespeist wurde. Aus diesem Fond bezahlte Katter- feld neben anderen in deutschnationalem Interesse tätigen Personen dem in der Redaktion der „Lit. Rundschau“ tätigen Herrn Chamier namhafte Monatsgehälter. Dafür zeichnete sich diese, die die Katter- feldschen Artikel veröffentlichte, durch eine Litauen unfreundliche Tendenz aus, und wurde somit eine tendenziöse Informationsquelle für andere Zeitungen, insbesondere für die des Memelgebiets.

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Wegen verschiedener das Ansehen des Konsistoriums in gröbster Weise herabwürdigender Artikel in seinem Ev. luth. Gemeindeblatt“ Nr. 9 und 10 von 1926 („Unterdessen drängt sich Herr Dr. Gaigalatis immer weiter den Gemeinden auf“ „Gaigalatis ist der Zerstörer der Lutherkirche“ „er ist ein von Ehrgeiz getriebener Friedensstörer“) stellte der Prokureur am 14, 8. 26 Strafantrag beim Konsistorium. P. Katterfeld wurde am 20. 9. 26 dieserhalb mit einem strengen Verweis bestraft, welcher in die Dienstliste einzutragen ist.

Zu all diesen Terminen ist P. Katterfeld ordnungsmässig geladen, aber nicht erschienen; dagegen hat er unsere Vorladungen bezw. Entscheidungen in der „Lit. Rundschau“ mit hämischen Bemerkungen veröffentlicht. (Mem. Dampfb. 1926, Nr. 232, 288.)

Schliesslich hat er durch den Advokaten Bytautas gegen die Ent- scheidung des Konsistoriums Berufung einlegen lassen, die aber wegen Fristversäumnis verworfen wurde.

Durch fortgesetzte Artikel in dem „Gemeindeblatt“, worin er auch Schmähartikel gegen das Konsistorium aus Zeitungen des Auslandes veröffentlichte, suchte P. Katter- feld in verwerflicher Weise nicht allein die Autorität und das Ansehen der Kirchenbehörde zu untergraben, sondern er lockerte in bedenklicher Weise auch die Kirchen- disziplin und verging sich gegen die Staatsordnung. So erklärte er im „Gemeindeblatt“, dass das Konsistorium Gaigalatis nur mit Polizeigewalt handle, dass, als man mir in Tauroggen nicht habe die Kirchentüre öffnen wollen, ich sie hätte aufzureissen befohlen, dass ich die Rechte der kirchlichen Selbstverwaltung durch polizeiliche Eingriffe schmälere, dass ich mich mit Polizeihilfe in ein geistliches Amt einsetzen lasse usw.

Das Konsistorium sah sich daher veranlasst, das Gericht zu bitten, dem Katterfeld als Verfasser und dem Seimab- geordneten und Bankdirektor Rogall als verantwort- lichem Redakteur Gelegenheit zu geben, ihre Behauptun- gen zu beweisen. Da sie dazu nicht im Stande waren, verurteilte das Friedensgericht am 22. 12. 26 beide zu je 7 Tagen Haft; die eingelegte Berufung wurde vom Bezirks- gericht am 14. 3. 27 verworfen. In der Begründung dieses Urteils heisst es, dass im Gegenteil nach dem vorliegenden Material eher eine Verschärfung als eine Verminderung der Strafe in Frage kommen könne. P. Katterfeld glaubte

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sich hierauf einem ausländischen Leserkreis, von dem er anscheinend annimmt, dass er alles kritiklos hinnehme, als Märtyrer hinstellen und von einer Entgleisung litauischer Justiz sprechen zu sollen. Der „Tag“ (12. 5. 27) ver- öffentliche sogar seine Photographie, wie er „um des Glaubens willen“ mit seinem Genossen Rogall „ins Zuchthaus“ wanderte, und in der „Allg. ev. luth. Kirchenzeitung“ heisst es, man sollte dieses „Schandurteil“ ja gar nicht erwähnen. Nun ist aber wegen derselben Presseartikel der Redakteur der „Memelländisch. Rundschau“ von deutschen Richtern in Heyde- krug ebenfalls verurteilt worden, nachdem dieses Gericht Gelegenheit hatte, alle in Frage kommenden Akten des Konsistoriums eingehend zu prüfen. Den alten ev. „Frauen- verein‘ in Kaunas, der national indifferent war, hat Katter- feld bei Seite geschoben und einen neuen gegründet. Nach seinem Abzuge lebte der alte Verein wieder auf. Erwähnt mag hier ein Ereignis sein, dass in Kaunas viel Reden von sich machte. Als man nach dem Abzuge Katterfelds im Frauenverein sich darüber unterhielt, wer im Recht wäre, ob Katterfeld oder Gaigalatis, kam man auf die Idee, das Ziehkästchen entscheiden zu lassen. Man zog für Katter- feld 5. Mos. 30. 1—3 und für Gaigalatis Jesaja 45.1.

Auch den alten etwa 150 Mitglieder zählenden Jüng- lingsverein modelte Katterfeld nach seiner Fasson um und veranlasste einige seiner Mitglieder dazu, dass sie während eines litauischen Gottesdienstes in Garliava „Proteste“ arrangierten. Als energischer selbstbewusster Mann hat Katterfeld einmal mit erhobener Faust die Mitglieder seines Kirchenrates zur Tür hinausgetrieben, als sie in wohl- wollender Absicht nach dem Verbleib des grossen Amerika- darlehns für Kirchenzwecke sich erkundigen wollten.

Als P. Katterfeld seine Strafe antreten sollte, haben wir uns um den Erlass der Strafe durch einen Gnadenakt des Staatspräsidenten bemüht (27. 4. 27). Erst nach län- gerer Zeit (2. 11. 27) erhielten wir den Bescheid, dass der Herr Staatspräsident im Einvernehmen mit dem Justiz- ministerium es nicht für angängig befunden habe, unserem

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Gesuch auf Straferlass für Heinrich Katterfeld stattzu- geben.

Am 15. 1. 27 erhielt das Konsistorium eine eilige Ver- fügung vom Ministerium des Inneren (d. d. 8. 1. 27), wo- nach dem P. Katterfeld zu eröffnen sei, dass er keine specielle Genehmigung des Ministers, in Litauen zu amtie- ren, besitze, auch kein legaler Bürger des litauischen Staa- tes sei, daher der Minister in seiner Resolution vom 8. 1. 27 ihm verboten habe, in Litauen zu amtieren. Das Konsisto- rium wird ersucht, an seine Stelle einen anderen Pastor zu berufen.

Darauf hat das Konsistorium die Administrierung der Kauener deutschen Gemeinde dem deutschen Senior Tittel- bach übertragen‘) der aber bisher weder selber sich öfter in der Gemeinde gezeigt, noch eine Pfarrwahl veranstaltet hat. Seitdem wird die Gemeinde von dem Religionslehrer an der deutschen Oberrealschule in Kaunas, Pastor Wi- scheropp, früher in Wisztyten, verwaltet, wovon dem Konsistorium jedoch keine Meldung zugegangen ist. Die Gegner des Konsistoriums wirtschaften nämlich nun schon 3 Jahre so, als ob es kein Konsistorium gäbe. Allmählich ist ihnen das aber doch etwas ungemütlich geworden. Sie haben eingesehen, wie unüberlegt, ja unbesonnen es war, aus dem Konsistorium auszutreten. Das hat auch Tittel- bach auf der deutschen Synode 1928 mit einem gewissen Bedauern bekundet?). Schliesslich stehen jetzt bereits einige deutsche Pastoren im amtlichen schriftlichen Ver- kehr mit dem Konsistorium?). Eichelberger hat wohl stets. friedlichen Sinn gezeigt.

1) Damit hat das Konsistorium die Mahnung des „Ev. luth. Kir- chenblattes für die deutschen Gemeinden Lettlands“ beachtet, wo es in Nr. 35 heisst: Wir dürfen nur hoffen, dass die Gemeinde stand- haft bleibt und sich nicht etwa von Dr. Gaigalatis gegen Recht und Verfassung einen Pfarrverweser aufnötigen lässt.

2) Er hat auch später zugegeben, dass man dem P. Wiemer unrecht getan hätte.

3) Obwohl auf der letzten deutschen Synode jeglicher Verkehr mit uns noch abgelehnt wurde.

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Im Januar 1927 war die Frist für die Aufenthaltsge- nehmigung für Katterfeld abgelaufen und wurde vom Mi- nisterium nicht mehr verlängert. Der lettische Gesandte verlangte jedoch, dass zunächst die Verhandlung in der Appellationsinstanz durchgeführt wird. Am 14. 3. wurde das Urteil des Friedensrichters bestätigt. Katterfeld wusste nun, dass seines Bleibens in Litauen nicht mehr war; er hätte also dem ungastlichen Lande sogleich den Rücken kehren und den litauischen Staub von seinen Füssen schüt- teln können. Aber nein; dann hätte er sich ja keine Mär- tyrerlorbeeren holen können. So wartete er noch 6 Wo- chen, bis er die ersehnte Einladung zur „Honoratioren- zelle‘“ (wie er selbst schreibt) erhielt. Dann verweilte er noch einige Wochen in Kaunas, um schliesslich nach Braunschweig überzusiedeln. Von seiner grossen Gemeinde beteiligten sich nur wenige an seinem Abschied, obwohl Katterfeld diesen im „Gemeindeblatt“ recht überschweng- lich schilderte.

Der Fall Katterfeld hat im Auslande viel Aufsehen erregt. Ich wurde als der Verfolger Katterfelds hingestellt, obwohl ich ihm weiter nichts getan habe, als dass ich zu- gleich mit dem Konsistorium von ihm verlangt habe, dass er seine Behauptungen über mich vor Gericht beweise. Das war alles. Niemand hat ihn an der rein kirchlichen Arbeit gehindert, weder an der Jugendarbeit, noch am Missionsverein, noch an der deutschen Schule, wo nach dem Urteil von Kennern sein Religionsunterricht mehr deutschnational als religiös gewesen sein soll. Litauischer-_ seits hat sich niemand um seine verschiedenen Arbeits- zweige gekümmert. Wenn Behörden und Gerichte ein- schreiten mussten, so taten sie es aus sehr begründeten Ursachen: Die Aufrechterhaltung staatlicher und kirch- licher Ordnung gestattet keine zersetzende Einstellung ein- zelner Organe. All die krampfhaften Artikel seiner Anver- wandten Anna Katterield und einiger seiner Freun- de, die bedauerlicherweise von verschiedenen kirchlichen Zeitschriften veröffentlicht wurden, können die Tatsache nicht beschönigen, dass Katterfelds Tätigkeit in Litauen

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keine aufbauende, sondern eine schädigende und zerstö- rende war; er hat der Sache des Evangeliums in Litauen keine guten Dienste erwiesen, mag er in seinen Kreisen noch so hoch erhoben werden. Wir bestreiten durchaus nicht seine aufrichtige seelsorgerliche Tätigkeit, seine Fürsorge für die Armen, seinen Eifer, jedoch hat bei ihm zu sehr seine nationalpolitische Einstellung obgewal- tet, sodass er in heillose Konflikte geraten musste.

Der frühere Chinamissionar Karl Eckart, Reichs- deutscher, Schwager Kibelkas, wurde von diesem nach Li- tauen gerufen und,obwohl er keinWort litauisch verstand, in Garliava angestellt. Er ist in seiner absolut deutsch- nationalen Einstellung das getreue Abbild Katterfelds, in- dem er unentwegt verschiedene Schritte in dieser Hinsicht unternommen und viel Anstoss in litauischen Kreisen erregt hat. Auf wiederholten Antrag des Konsistoriums, Eckart zu bestätigen, erging am 29. 12. 21 (Nr. 525) vom Innen- ministerium der Bescheid, dass die Uebertragung des Gar- liavaer Pfarramtes an den der Landessprache nicht mäch- tigen Miss. Eckart in einer doch stark litauischen Ge- gend nicht gestattet werden könne. Auf erneuten Antrag des Konsistoriums vom 31. 5. 22, in dem gesagt ist, dass Eckart schon die litauische Sprache erlernt habe und be- reits litauische Gottesdienste halte, erteilte das Innenmini- sterium am 12. 8. 22 (Nr. 603) P. Eckart die Erlaubnis, das Pfarramt zu verwalten und das staatliche Stellengehalt zu beziehen. Auch wurde er von der Ausländersteuer be- freit. Im Gegensatz zu obigem Konsistoriumsbericht bittet Eckart am 20. 3. 24, also nach 2 Jahren, das Konsistorium allerdings vergeblich um Mittel, sich zwecks Erler- nung der litauischen Sprache einen Lehrer zu halten. Im November 1923 reichen etwa 100 Mitglieder seiner Ge- meinde beim Innenminister eine Beschwerde gegen Eckart ein, dass er noch immer nicht das Litauische beherrsche. Die Litauer müssten sich bei den Amtshandlungen eines Dolmetschers bedienen, Kranke stürben ohne Abendmahl, litauische Pfarrvertreter kämen selten, denen man, ausser

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dem Gehalt an Eckart, noch hohe Reisekosten zahlen müsse. Eine am 11. 12. 23 vom Innenministerium ange- ordnete Vernehmung der Petenten ergibt, dass Eckart trotz seines Versprechens das Litauische noch nicht erlernt habe. Am 29. 3. 24 (Nr. 2566) weist Minister Zalkauskas auf die unhaltbaren Zustände in der Gemeinde hin und ersucht dringend, schnellstens die Ruhe in der Gemeinde herzustellen. Später (9. 7. 24) ersucht der Minister, die berechtigten Forderungen der litauischen Gemeindeglieder durch Ueberweisung eines litauischsprechenden Geist- lichen zu erfüllen. Am 15. 10. 24 (Nr. 7314) widerruft der Minister die P. Eckart seinerzeit erteilte Erlaubnis zum Amtieren in Litauen mit Wirkung vom 1. 1. 25. Die Ge- meinde solle sich einen anderen Geistlichen wählen.

Am 1. 12. 24 (Nr. 603) versuchte das Konsistorium, P. Eckart in die zu zweidrittel litauische grosse Gemeinde in Tauroggen, P. Wiemer von Tauroggen nach Jurbarkas und Jurkat nach Garliava zu versetzen. Doch damit war der Minister nicht einverstanden. Weil das Konsistorium sich an die ministeriellen Verfügungen nicht kehrte, er- klärte der Minister am 21. 4. 25 (Nr. 2360), er sei zu der Ueberzeugung gekommen, dass das Konsistorium die mi- nisteriellen Verfügungen nicht befolgen wolle und ersucht das Konsistorium bei Vermeidung von unerwünschten Folgen die Anordnungen vom 15. 10. 24 bis zum 10. 5. 25 durchzuführen. Da auch jetzt das Konsistorium bei seiner Weigerung verharrte, beauftragte der Minister am 11. 5. 25 die Polizeiverwaltung, Eckart aus Litauen auszuweisen. Doch auch darauf reagierte das Konsistorium nicht, son- dern beschloss am 30. 6. 25, Miss. Eckart nach Neustadt zu versetzen. Der Minister erklärte daraufhin, dass dem Eckart als Ausländer nicht mehr gestattet würde, Pfarr- dienste in Litauen zu verrichten, also auch in Neustadt nicht.

Nachdem ich den Vorsitz im Konsistorium übernommen hatte, fragte das Innenministerium am 13. 1. 26 (Nr. 833) an, ob die Verfügung vom 21. 4. 25 (Nr. 2360) durchgeführt wäre. Falls nicht, so hätte dieses alsbald zu geschehen.

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Das Konsistorium stellte am 19. 4. 26 fest, dass, nachdem der Innenminister Eckart die Erlaubnis zum Amtieren in Litauen entzogen habe, die Gemeinde ohne Geistlichen sei. Daher wurde ich vorübergehend als Administrator für Garliava bestellt, weil sonst kein Pastor zur Verfügung stand. Die Durchführung der Uebergabeformalitäten gah Miss. Eckart Veranlassung, die damit beauftragten Mit- glieder des Konsistoriums in ihrer Ehre und ihrem Ansehen aufs gröblichste zu verletzen und sich dieser traurigen Taten im „Wächter“ und „Gemeindeblatt“ in unwürdigem Tone zu rühmen.

Eckart siedelte hierauf nach Kybarten, einer Filialge- meinde von Wirballen über, wo er eigenmächtig sich um kirchliche und gesetzliche Landesordnung nicht beküm- mernd, störend weiterwirkte. Der Vorsitzende seines Kirchenvorstandes beklagte sich wiederholt über seine de- struktive Tätigkeit, zumal er als unbestätigter Pastor keine Befugnis hatte, die Kirchenbücher zu führen, sie aber auch nicht herausgab. Das Konsistorium hat keine energischen Schritte gegen sein revolutionäres Wirken unternommen, um nicht die angebliche „Verfolgung der Lutherischen“ noch mehr im Auslande aufbauschen zu lassen. So sitzt er auch jetzt noch in Kybarten als ein Stein des Anstosses und hat seine Tätigkeit auch noch auf die verwaiste Ge- meinde Wisztyten ausgedehnt. Er hat ungemein viel zur Störung des Kirchenfriedens beigetragen. Es ist uns nicht bekannt, ob die Berliner Missionsgesellschaft damit ein- verstanden ist, dass ihre früheren Mitarbeiter in der ev. Heimat als Friedensstörer sich betätigen.

Der nächste sich höchst unrühmlich . auszeichnende Missionar war Samuel Weihrauch (von der rhei- nischen Missionsgesellschaft), der am 7. 1. 23 für die rein litauische Gemeinde Bataken ordiniert wurde.

Auf Einladung des Kirchenrats begab ich mich eines Sonntags im Juli 1926 zur Visitation nach Bataken. Weih- rauch nahm von mir keine Notiz, sondern hielt trotz des Widerspruchs der Gemeinde seine Predigt, der ich als Zu- hörer beiwohnte und’ dann die Visitationspredigt hielt.

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Weihrauchs unwürdiges Benehmen erregte grosses Arger- nis bei seiner Gemeinde, die darauf in einem Gesuch das Konsistorium bat, ihm aufzugeben, dass er die Obliegen- heiten eines Geistlichen ordentlich erfülle, dem berechtigten Verlangen der Gemeinde und des Konsistoriums nach- komme und sein gendarmenhaftes Benehmen ablege. Sollte er diesen Wünschen nicht nachkommen wollen, so möge das Konsistorium der Gemeinde einen ordentlichen Geist- lichen zukommen lassen, nicht ‘aber einen solchen, wie Weihrauch. Auch der Gemeindekirchenrat Tauroggen erhob Klage gegen Weihrauch, der am 25. 7. 26 gelegent- lich eines in Tauroggen gehaltenen Gottesdienstes die Ge- meindeglieder aufgehetzt und bekannt gemacht habe, dass das Konsistorium von der lettischen und deutschen Seite beseitigt, und dass das alte Konsistorium Kibelka wieder bestätigt sei; deshalb solle er zur Verantwortung gezogen werden. Da Weihrauch auf diese ihm zugestellte Klage keine gesetzlich verlangte Gegenerklärung abgab, bestrafte ihn das Konsistorialgericht auf Grund $ 553 Ziffer IIK. G. am 29. 10. 26 mit einem strengen Verweis und 50,— Lit. Geldstrafe. Ausserdem wurde ihm verboten, die Gemeinde Tauroggen und deren Filial Schilale zu besuchen. Das Urteil wurde ihm unterm 12. 12. 26 zugestellt.

Als der Gemeinde bekannt wurde, dass er sie verlassen wolle und am 21. 11. 26 seinen letzten Gottesdienst in Ba- taken halte, ersuchte ihn der Kirchenvorstand, das Kirchen- vermögen und die Kirchenbücher ihm am 29. 11. zu über- geben. Weihrauch kehrte sich jedoch an keinem Kirchen- vorstand, sondern übergab heimlich Kirchenbücher, Kasse, Kirchenschlüssel u. a. m. dem ihm ergebenen Bauern Jonas Mikolaitis, von welchem dieses so wichtige Kircheninventar erst nach Wochen durch die Behörde abgenommen wer- den konnte.

So handelten „verfolgte“ Geistliche in Litauen (!).

Sen. Tittelbach hatte am 24. 10. in Kretinga unberech- tigter Weise!) die Pfarrwahl tätigen und Weihrauch

1) Weil im Gegensatz zu $ 413 K. G., da Sen. Tittelbach kein Propst war trotz all seiner Bemühungen, diesen Titel festzuhalten.

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wählen lassen. Am 23. 9. 26 war der Gemeindekirchenrat Kretinga benachrichtigt worden, dass das Konsistorium damit einverstanden sei, dass die Gemeinde sich einen Pastor wähle, aber in der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Auch dem dortigen Kreischef war diesbezügliche Mitteilung gemacht worden. P. Tittelbach verkündigte ie- doch am Wahltage, dass er selbst beim Minister des Innern gewesen sei,"der ihm erklärt habe, dass er in der Kirche tun und ordnen könne, wie er wolle. Die Akten ergeben aber das Gegenteil. Am 2. 12. 26 ergeht vom Innenmini- sterium ein Telegramm, dass Weihrauch nicht nach Kre- tinga umsiedeln dürfe. Doch dieser war bereits fort. Nun wurde der Kreischef von Kretinga vom Minister ersucht, Weihrauch nicht zu gestatten, sich dort niederzulassen. Am 6. 12. antwortet derselbe, dass Weihrauch dort am 5. angekommen sei, an demselben Tage einen Gottesdienst gehalten und seine Sachen während der Nacht im Pasto- rat untergebracht habe. Gemeindeglieder protestierten da- gegen und beantragten, nicht zu gestatten, das Weihrauch sich im Pfarrhause niederlasse‘). Der Kreischef erhielt nun Anweisung, dass P. Weihrauch in Kretinga wohl wohnen, jedoch keine kirchlichen Handlungen vollziehen dürfe. Unter Uebersendung der Vorgänge an das Konsi- storium beantragte das Innenministerium Eröffnung eines Gerichtsverfahrens gegen Weihrauch. Dieser wurde vor- schriftsmässig zum Termin geladen, leistete aber der La- dung keine Folge. Am 14. 12. 26 hat sich das Konsisto- rialgericht mit der Angelegenheit befasst und festgestellt, dass Weihrauch die Bataker Gemeinde eigenmächtig ver- lassen, das Kirchenvermögen, die Kirchenbücher u. a. m. dem Gemeindekirchenrat nicht übergeben habe, und unbe- rechtigter Weise nach Kretinga übergesiedelt sei. Seine dort erfolgte Wahl sei ausdrücklich eine Uebertretung des klaren $ 413 K. G. Mit Rücksicht auf seine verschiedenen

1) Er, seine Frau und Frau P. Josephi stacheln die Leute gegen die kirchl. Behörde auf und stören den Frieden; W. selber verfasse Beschwerden gegen das Konsistorium, lasse sie von Gemeindeglie- dern unterzeichnen und sende sie dann an den Minister.

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anderen Vergehen im geistlichen Amte und auf die Aus- sichtslosigkeit einer Besserung wird er vom geistlichen Amt in Kretinga entfernt und hat innerhalb 7 Tagen die Pfarrwohnung zu räumen.

Das Urteil wurde Weihrauch am 29. 12. 26 zugestellt. Gegen dieses Urteil legte Weihrauch durch seinen Advo- katen beim Obertribunal Berufung ein; dieses erklärte sich aber im Hinblick auf $ 570 Ziffer III für unzuständig.

Als eifrige Mithelferin Weihrauchs in der Opposition gegen Staats- und Kirchenbehörde betätigte sich auch die Witwe des Pastors Josephi, die das Gnadenjahr nach dem Tode ihres Gatten im Pastorat verlebte und alle Zim- mer, auch das Archivzimmer, unter ihrer Aufsicht hatte. Als nun das Konsistorium den Lehrer Linkies am 10. 1. 27 mit der Führung der Standesamtregister beauf- tragt hatte, verwehrte Frau Josephi diesem den Zutritt zum Archiv, so dass keine Familienurkunden ausgestellt werden konnten und dieserhalb eine Anzahl Beschwerden an die Behörden gerichtet werden mussten. Nach einge- hender Untersuchung berichtete der Landrat am 28. 1. 27 dem Bürgerschutzdepartament, dass der Widerstand der Frau Josephi von dem Miss. Weihrauch geschürt werde. Aber auch Frau Josephi selber hat aus freien Stücken Ge- meindeglieder gegen das Konsistorium aufzubringen sich bemüht; viele erklärten, sobald die Pfarrwitwe das Pa- storat verlasse, werde wieder Friede in der Gemeinde sein. Und so ungefähr ist's dann auch gewesen.

Das Benehmen Weihrauchs ist geradezu als ein unge- zogenes zu bezeichnen, und hat trotzdem viel Staub, besonders im Auslande, aufgewirbelt und viele Vorwürfe dem Konsistorium eingebracht, das nur seine Pflicht getan, das seine Autorität gegen das obstinate und würdelose Treiben eines jüngeren Missionars zu wahren genötigt war. Die memelländische Kirchenbehörde hat dann Weihrauch als Pfarrerverweser in Ramutten angestellt und die Kirche

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Litauens ist von einen Friedensstörer befreit. Aber grossen Schaden hat W. in den Gemeinden Bataken und Kretinga angerichtet, und auch jetzt noch gibt es dort einige Leute, die infolgedessen die Kirche meiden; manche andere ha- ben Gottes Arm schwer zu fühlen bekommen.

* * *

Um nichts unversucht zu lassen, dass der Friede wieder in unsere Kirche einkehre, nahm ich im Sommer 1926 ge- legentlich der Weltkonferenz „christlicher Vereine junger Männer“ in Helsingfors die Gelegenheit wahr, dem allseitig verehrten Erzbischof Söderblom meinen Besuch in der dortigen schwedischen Gesandschaft zu machen, die trostlose Lage unserer Kirche zu schildern und ihn um etwaige Vermittlung zu bitten. Söderblom bewies sein ‚grosses Interesse für unsere Kirche, wie für Litauen über- haupt, das er bereits aus wohlwollenden Schilderungen des schwedischen Gesandten kannte, und meinte auf Grund meiner Darlegungen, ich solle ja nicht zurücktreten, da dann (richtigerweise) meine Freunde mit diesem Schritte sehr unzufrieden sein würden und ein wirklicher Friede doch nicht eintrete. Er versprach, seinen Vertrauensmann nach Litauen zu senden, der: in einigendem Sinne tätig sein sollte.

Es kam dann der frühere Indienmissionar P. Dr. San- degren aus Upsala nach Litauen, um die kirchlichen und religiösen Verhältnisse Litauens zu studieren, aber ohne die Ermächtigung zu vermitteln. Er ist zumeist mit den Pa- storen und politisch tätigen deutschen Persönlichkeiten in Verbindung getreten, was ja auch ganz natürlich war, da nicht viele prominente ev, luth. Litauer vorhanden sind, Daher wurde Sandegren vielleicht einseitig beeinflusst. So kam es, dass Erzbischof Söderblom sich bald für un- mittelbare regelmässige Wahlen zu einem allseitig aner- kannten Konsistorium aussprach und damit auch die Amts- niederlegung des bestehenden Konsistoriums empfahl. Das

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Konsistorium hat diese Anregung nach allen Seiten aus- giebig geprüft. Es war unterdessen eine Veränderung der politischen Konstellation in Litauen infolge des Regierungs- umsturzes eingetreten, so dass eine sofortige Aenderung der kirchlichen Situation nicht in Betracht gezogen werden konnte. Auch war es klar, dass sofortige Wahlen (im Winter sind sie überhaupt nicht möglich) völlig unter dem Einfluss der dem Konsistorium gegnerischen Pastoren stehen und somit die Wähler zu sehr einseitig beeinflusst würden. An einen bleibenden Kirchenfrieden wäre dann auch unter einem neuen Konsistorium nicht zu denken. Das haben uns auch verschiedene Gemeinden, die wir dieser- halb um ihre Meinung gefragt hatten, erklärt. Auch der treue Pastor Wiemer würde dann wieder amtsentsetzt, die evangelische Fakultät mit den aus ihr hervorgegangenen Kandidaten würde boykottiert und der Schaden würde dann wohl grösser werden, als er bisher gewesen ist. Auch war es uns schwer, unter der Last der vielen Verleumdungen und Verlästerungen als Kirchenzerstörer oder gar Anti- christen abzutreten; unser Gewissen verlangte die gerechte Rehabilitierung, die uns jetzt, nachdem die Lage sich einigermassen geklärt hat, auch von allen gerechtdenken- den Gliedern der Kirche zuteil wird.

Im April 1927 kam P. Sandegren auf Tittelbachs Bitten wieder nach Litauen, um eine Zeitlang zu pastorieren. Auch wir hatten den Erzbischof gebeten, uns der deutschen Sprache kundige schwedische Pfarrer vorübergehend zu senden. Es schien uns, als ob Sandegren ganz auf die Seite der Gegner gezogen werde, zumal er viel mit den gegnerischen Führern verkehrte, die Gemeinden selber aber und ihre Gesinnung weniger kennen lernte. Aus die- sem Grunde sind wohl auch gewisse Vorwürfe, die mir der Herr Erzbischof nicht ersparte, zu erklären, da er ja die Schilderungen seines Abgesandten als völlig den Tat- sachen entsprechend ansehen zu müssen glaubte. P. Sandegren hatte mir noch ein Resum&e seiner Auffassung

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der kirchlichen Lage vorgelegt, das ich als gelesen unter- zeichnete‘).

Derselbe hatte auch in dankeswerter Weise dafür ge- sorgt, dass die schwedischen Zeitungen keine Schilderun- gen der kirchlichen Lage in Litauen brachten, wenigstens nicht in der Art, wie es vielfach in wahrheitswidriger Weise deutsche kirchliche und andere Blätter taten. Ueberhaupt war die Stimmung in Schweden für Litauen eine günstige. In einem Brief an mich wird erklärt: „Hier bei uns in Schweden haben wir ein sehr lebhaftes Interesse für echt litauische ev. Christenheit, und wir glauben, dass diese litauische Christenheit die deutsche ev. Kirche in Litauen als Bindeglied mit der abendländischen Kirche und The- ologie verwerten und schätzen wird. Ganz besonders lebhaft wünschen wir Erfolg für Ihre theologische Fakultät‘.

1) Herr Sandegren salı das Fehlen eines gesunden Autoritätsbe- wusstseins als eines der Grundübel in den jetzigen Verhältnissen in der lutherischen Kirche Litauens an. Der Sinn für kirchlich& Auto- rität und damit kirchliche Ordnung kann nur langsam aufgebaut werden. Der erste Schritt müsste aber eine von allen als gesetzlich*) anerkannte Wahl der kirchlichen Behörden sein. In den einzelnen Ge- meinden müssen in gesetzlicher Weise Abgeordnete für die Synode gewählt werden, die dann in gesetzlicher Weise zusammentreten und das Konsistorium wählen.

Jedes Jahr soll eine Wahl zur Synode stattfinden.

Dr. Gaigalatis hat sich schon früher und jetzt wieder bereit erklärt zurückzutreten, damit unmittelbar eine von allen als gesetz- lich anerkannte Wahl vorgenommen werden kann.

Er macht aber diesen Schritt davon abhängig, dass die beiden anderen Mitglieder des Konsisoriums (wie es jetzt de facto existiert) zustimmen.

Nach der Meinung Sandegrens sollte man unmittelbar in dieser Weise (da kein anderer Vorschlag zur Ordnung der Verhältnisse ge- macht ist) vorgehen. Es ist ihm auch wiederholt gesagt worden, dass alle eine Wahl Dr. Gaigalatis in solcher Weise anerkennen würden.

*) Da aber das bisherige russische Kirchengesetz sich bereits stark überlebt hat und ein neues Gesetz noch nicht eingeführt ist, wie hätten da wohl gesetzliche Wahlen zustande kommen können? (Der Verfasser).

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Eine von der Allgemeinheit etwas abweichende Stellung in der litauischen Kirchenfrage vertrat der schwedische Gesandte für Litauen, Unden, mit dem ich einige Male verhandelt habe. Sein anfängliches Wohlwollen und In- teresse für unsere Fakultät war zuletzt sichtlich erkaltet. Er meinte, die Theologiestudierenden würden in Kau- nas keinen weiten Blick bekommen und nicht die erfor- derliche Autorität als Pastoren besitzen; anders wäre es, wenn sie nach Schweden kämen oder sonst das Ausland (Strassburg) besuchen würden. Das Studium unserer The- ologen in Schweden würde naturgemäss eine Annäherung beider Völker herbeiführen, und das ist wohl hauptsächlich, was Unden im Auge hatte; jedoch müssten unsere Studie- renden viel Zeit und viel Geld haben, um im Ausland stu- dieren zu können. Wir brauchen für unsere Gemeinden jetzt, so schnell wie möglich, Pastoren. Da dürfen sich unsere Studenten den Luxus einer längeren Studienzeit nicht gestatten. Auch fehlt unseren Abiturien- ten die Kenntnis des Griechischen und Hebräischen, Spra- chen, die sie mit Mühe erst auf der Universität erlernen müssen. Soll zu diesen nun noch das Schwedische oder Französische kommen wann werden da unsere Ge- meinden zu ihren sehnlich erwarteten Pastoren kommen? Darum haben wir uns mit dem Herrn Minister Unden nicht einigen können‘).

* * *

„Die evangelisch-lutherische Kirche in Litauen im Kampf um ihre Freiheit“.

Unter diesem Titel hat ein Student der Rechte, Bal- lerstedt aus Königsberg, eine Broschüre erscheinen lassen, zu welcher er das Material im Sommer 1927 in Litauen selbst gesammelt hat. Es sollte diese Arbeit nach seinen damaligen Angaben eine streng wissenschaftliche

4) Vielleicht ist es seinem Einfluss auf Ministerpräsident Volde- maras zuzuschreiben, dass das Ministerkabinett sich 1928 für Auflö- sung der evangelisch-theologischen Fakultät entschieden hatte...

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werden. Dass sie es nicht ist, wird jeder Kenner der Ver- hältnisse und ieder aufmerksame Leser ohne weiteres merken. Eine innere Wandlung zur Verkehrung der Wahr- heit dürfte im Herzen dieses Herrn zwischen Sammlung und Bearbeitung des Materials vor sich gegangen sein. Es besteht zwischen seiner unter Zeugen gemachten Aeusserung, dass: „Wenn ich den Vortrag über die kirch- lichen Verhältnisse in Litauen in Königsberg aktenmässig halte, so wird es mir niemand glauben“, und den Aus- führungen in seiner Brosehüre, die als eine evidente Verschiebung des Tatsachenmaterials anzusprechen ist, ein gewaltiger Unterschied, der den wissenschaftlichen Wert dieser Arbeit sehr herabmindert‘). Auch von einem Studenten, wenn er überhaupt den Anspruch erhebt, wissenschaftlich ernst genommen zu werden, muss man verlangen, dass er von der reinen Wahrheit auch nicht ein Tittelchen abweicht.

Ballerstedt hat den gewaltigen Fehler be- gangen, dass er das von P. Tittelbach ausgearbeitete, von den Synoden angeblich angenommene Projekt zur litauischen Kirchenverfiassung, das immer noch im Schreibtisch des Referenten für Glaubenssachen ruht, als gültiges und massge- bendes Gesetz ansieht, anwendet und da- rausdieverschiedenstenFolgerungenab- leitet,, während dieses Projekt dem Kon- sistorium überhaupt nicht näher bekannt gewesen, geschweige denn je als Grund- lage für seine Amtsführung angesehen

1) Nachdem B. seine Broschüre bereits veröffentlicht hatte, ist es ihm um der Wahrheit willen doch etwas bange geworden; daher hat er ganz unvermittelt in der „Litauischen Rundschau“ Nr. 138 vom 28. 6. 1928 einen Bericht über eine Unterhaltung mit mir veröffentlicht, um dadurch zu beweisen, dass ich völliges Vertrauen zu ihm gehabt uhd vor ihm nichts verheimlicht hätte, dass daher auch andere Per- sonen seinen Ausführungen in der Broschüre vollauf glauben könnten. Aber mit solch einerm Manöver kann Herr B. nur völlig Unkundige fangen.

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worden ist. Dieses Projekt ist weder von der Volksvertretung, noch von der Regierung, anerkannt worden, wie kann es demnach Gültigkeit haben? Nach $ 83 der Litauischen Staatsverfassung darf iede konfessionelle Organisation in Litauen so leben, wie es ihre Kanones oder Statuten verlangen. Bisher um- fasste das „Kirchengesetz der ev. luth. Kirche in Russ- land“ alle Kanones und Statuten unserer Kirche; solange das Kirchengesetz nicht rechtgültig abgeschafft ist, bleibt es in Kraft. Durch das Gesetz vom 28. 12. 23 wurde das russische Kirchengesetz als für ganz Litauen verbindlich erklärt, wenn es auch ohne gewisse Modifikationen, welche die veränderte staatliche Lage Litauens erfordert, nicht völlig durchgeführt werden konnte. Deshalb sind wir in evolutionistischer Weise weitergegangen, und haben die auch schon vorher in Erscheinung getretene Praxis angenommen, die für uns sich inder Verwal- tung als erspriesslich von selbst ergab, ob sie mit der „Synodalordnung‘‘ übereinstimmte oder nicht. B. be- hauptet fälschlicherweise, dass wir das Kirchengesetz zur rechtlichen Begründung der von uns angestrebten Herr- scherstellung in der Kirche brauchten. Wir wollen aber nicht herrschen, sondern dienen. Die Behauptung Ballerstedts, dass der Innenminister das russische Kirchengesetz nicht mehr als gültig betrachte, ist ohne iede Begründung. Die sogenannte „Synodalverfassung“ von 1921 ist ein recht dürftiger Entwurf, und nach dem Urteil des zuständigen Ministerialdirektors völlig unzu- reichend und „ohne praktische Bedeutung“. Aber immer wieder zieht B. dieses ungültige Projekt an, um mit dessen Hilfe das jetzige Konsistorium ins Unrecht zu setzen, ob- wohl er sehr gut weiss, dass für das Konsistorium die so- genannte „Synodalverfassung“ völlig belanglos gewe- sen ist. s

Auf Seite 34 seiner Broschüre beleistet sich B. eine juristische Unmöglichkeit, wenn er behauptet, dass eine formelle Vorladung P. Wiemers vor das Konsistorial-

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gericht gar nicht erforderlich war, da er ja Mitglied des Konsistoriums war, und bei den Sitzungen Gelegenheit hatte, seine Rechte zu verteidigen‘).

Wie wenig der Verfasser religiöses Empfinden und Sinn für kirchlichen Anstand besitzt, beweist sein Urteil über den Sabotagegesang der aufsässigen Kretinger, die dem tief religiösen, in Sorge für das Seelenheil seiner Ge- meinde sich fast verzehrenden P. Wiemer („wenig be- liebten Geistlichen“. B.) nicht zur Predigt kommen liessen. „Lustiges Beispiel“ nennt er diesen Kirchenfrevel.

B. behauptet, dass seine Darstellung objektiv sein will, aber sie ist einseitig im Interesse der Gegner geschrieben; daher lässt sie an uns kein gutes Haar. Mit keinem Wort erwähnt er die Vergehen P. Tittelbachs, das unpastorale Verhalten Eckarts?), die wiederholten Proteste der Ge- meinde gegen ihn, die sich selbst richtende Tätigkeit

1) Der Angeklagte könnte also nach Bs. juristischer Auffassung zugleich Richter über seine eigenen Verfehlungen sein. Auf deutsche Verhältnisse übertragen, ergebe sich dann folgendes: Wenn gegen ein Mitglied einer Straf- oder Disziplinarbehörde Anschuldigungen erhoben werden, die eine Amtsentfernung im Gefolge haben können, so ist eine Eröffnung des Untersuchungs- und Disziplinarverfahrens, ‚eine Zustellung der Klage, eine Vorladung zum Untersuchungs- oder Hauptverhandlungstermin nicht nötig. Das Kollegium einschliesslich des Angeschuldigten setzt sich an den Tisch und in kollegialer oder amtsbrüderlicher Weise beginnt man über die Verfehlungen des Be- schuldigten zu verhandeln. In gleich brüderlicher Weise wird ihm nahe gelegt, das Amt aufzugeben und ein anderes zu suchen. Auch ist die Zustellung des Urteils nicht nötig, da der Beschuldigte an der Sitzung teilnahm (was aber bei Wiemer nicht der Fall war). Ist das nicht blühender Unsinn?

2) Falsch ist Bs. Behauptung p. 32, dass der Ausweisungsbefehl gegen Eckart im Januar 1926 erlassen sei, während er bereits zu Zeiten des Konsistoriums Kibelka am 11. 5. 25 erging. Also hatte das Konsistorium Gaigalatis mit Eckarts Ausweisung nichts zu tun. Un- wahr ist die weitere Behauptung Bs., dass Eckart mit Genehmigung der Regierung in Kybarten amtieren dürfe. Auf Intervention der deutschen Vertretung wurde vereinbart, dass Eckart in Kybarten wohnen dürfe, jedoch im Falle der Vornahme einer kirchlichen Amts- handlung sofort über die Grenze abgeschoben würde.

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Katterfelds, die Anklagen gegen Weihrauch, die Einbe- rufung von deutschen Synodalmitgliedern ohne vorher- gehende rechtmässige Wahlen, das heimlich betriebene Bestreben, die ev.-luth. Kirche Litauens um ihre Selbst- ständigkeit zu bringen und sie eventl. auf dem Wege über Memel dem deutschen Oberkirchenrat unterzuordnen (daher die Versuche, Abgeordnete der deutschen Partei der litauischen Synode einzuverleiben und P. Wiemer, weil er diesen Plänen infolge seiner Parteilosigkeit hin- derlich war, aus dem Amte zu entfernen).

Die Zahl der Deutschen in Litauen gibt B. weit über- trieben mit 40000 an, während es in Wirklichkeit nur 28671 sind!).

Die Behauptung Bs., dass in den kirchlichen Verhand- lungen von 1919—20 vom russischen Kirchengesetz über- haupt nicht die Rede gewesen sei, widerspricht dem $ 5 des Synodalstatuts vom 24. 11. 19, wo es heisst: „Bis zur Herausgabe eines neuen Kirchengesetzes richtet sich der Ausschuss bei seiner Geschäftsführung links der Memel nach dem polnischen, rechts der Memel nach dem russi- schen Kirchengesetz“,

Sie stellt also etwas Unwahres dar, ebenso wie die Be- hauptung, dass der Innenminister verlangt habe, den Fall Wiemer durch ein weltliches Gericht aburteilen zu lassen. Das Schreiben des Ministers (Broschüre p. 61 Nr. 37) be- weist gerade das Gegenteil. Nicht wahr ist ferner, dass die Verschickung Weihrauchs ins Konzentrationslager er- wogen sei. Es ist unwahr, dass die Polizei in Kretinga auf Anweisung des Konsistoriums gegen Weihrauch gehan- delt und auch weiterhin im Dienst des Konsistoriums ge- arbeitet habe. Es ist weiter nicht wahr, dass auf der so- genannten „Synode“ ir Szwyren Vertreter aller litau- ischen Gemeinden zugegen gewesen wären.

1) Heberle, Deutschtum in Litauen p. 34 ist doch zweifelsohne wissentlich falsch berichtet. j

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Auf Seite 18 behauptet B. im Gegensatz zum klaren Wortlaut des Gesetzes, dass die Seniorenwahl von 1924 als gültig betrachtet werden müsse. Er stützt sich dabei einfach wieder auf die völlig rechtsungültige „Synodal- verfassung“.

Es war uns sehr verwunderlich, dass unter die Aus- führungen Ballerstedts, die wir als vielfach irreführend erwiesen haben, der bekannte Professor der Berliner Uni- versität D. Adolf Deissmann sein Placet gesetzt hat. Er behauptet in seinem „Vorwort“ sogar, Grund zur An- nahme zu haben, dass B. in allen wesentlichen Punkten richtig gesehen habe. Wie leicht kann doch auch ein an- gesehener Professor sich täuschen lassen! Unsere Tätig- keit im Konsistorium bezeichnet D. als „eine Tyrannis, die, mit der staatlichen Polizei verbündet, mit Auswei- sungen und Verhaftungen treuer Kirchendiener arbeitet, die ruhige Ausübung der Seelsorge stört“ usw. Ein be- iahrter, erfahrener Kirchenmann, wie es D. ist, sollte doch etwas vorsichtiger umgehen mit seinem Urteil über Dinge, die er nur vom Hörensagen kennt.

Ich habe an Deissmann im Juli 1928 geschrieben, an sein Gewissen appelliert, ihn auf die gröbsten Unwahr- heiten in Ballerstedts Broschüre hingewiesen, ihm auch erklärt, dass es unbedingt notwendig war, einmal in der Kirche Litauens Ordnung zu schaffen, um zur Ruhe zu kommen, statt unaufhörlich in Streit und Kampf zu liegen. D. hat darauf mir eine nebensächliche Bemerkung über litauische Statistik geschickt. Da glaubte unser Geschäfts- führer ein Uebriges tun zu müssen, und sandte ihm ver- schiedene wichtige Aktenstücke, damit sich der Herr Professor ein wahrheitsgetreues Bild mache dieser sandte sie aber sofort zurück mit dem Bemerken, er hätte jetzt dazu keine Zeit, sondern müsse nach dem Orient reisen! Also, D. war schnell dabei, uns zu verur-

teilen, soll er aber sein Urteil revidieren, so hat er keine Zeit dazu!

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Und diese in so vieler Hinsicht tendenziöse und unrich- tige Darstellung der kirchlichen Verhältnisse in Litauen benutzt der Zentralvorstand der Gustav-Adolf-Stiftung, wie er in ähnlicher Weise in der „Diaspora“ mehrere Male verfahren ist, als Kampfmittel gegen uns, die wir Frieden und Ordnung in die schon vorher zerrütteten Verhältnisse!) der von uns über alles geliebten evange- lischen Kirche Litauens bringen wollten.

Diese Broschüre Ballerstedts, die im Grunde nur dasselbe bietet, wie die früheren Irreführungen verschie- dener national-deutscher Blätter, teils kirchlicher Rich- tung, obwohl im wissenschaftlichen Gewande, will der Gustav-Adolf-Verein in die englische Sprache übersetzen und in alle Welt verbreiten. Wir haben allmählich den Zentralverband des Gustav- Adolf-Vereins zur Wahrung deutsch-evan- gelischer Interessen“ als eine Organisation kennen gelernt, die vielmehr deutsche als evangelische Interessen vertritt. Er sollte die Oeffentlichkeit lieber nicht irreführen, sondern offen zeigen, wessen Geistes Kind er ist. Evangelische undeutsche Minderheiten unter- stützt er kaum, wenn diese sich selbstständig machen wollen; der deutsche Evangelische ist der Bruder, der undeutsche Evangelische wird mitunter bekämpft, zumal wenn nationale Interessen kollidieren. Hoffentlich lässt der anglikanische Protestantismus sich durch die übernationale Tätigkeit des deutschen evangelischen Gustav-Adolf- Vereins nicht irreführen. Unserer litauischen evangeli-

schen Kirche hat der Gustav-Adolf-Verein und seine Helfershelfer nicht wenig geschadet; durch seine Posau-

nenstösse über angebliche Pastorenverfolgungen inLitauen hat er die helfenden Kirchen der Welt stutzig gemacht, so dass sie ihre Bruderhand zurückgezogen haben, und uns in unseren Diasporanöten mit Ausnahme eines schwedi-

1) Tittelbach schrieb im Kalender „Zeit und Ewigkeit“ für 1927: Eine bedauerliche Unordnung, ja, zeitweilig völlige Anarchie, ist bei uns eingerissen. Er spricht da von der Zeit vor unserm Auftreten.

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schen Gustav-Adoli-Vereins durchaus nicht unterstützt haben. Darum leben wir in grosser Armut und Mangel').

* * *

Die Pressehetze gegen das Konsistorium und vor- nehmlich gegen mich, als seinen Präsidenten, hatte, zu- mal in kirchlichen Zeitschriften, eine Höhe erreicht, wie man sie nie für möglich gehalten hätte. Man bemühte sich, mit einer Gehässigkeit ohnegleichen, rechtlich begrün- dete, im übrigen vielfach bedeutungslose Massnahmen des Konsistoriums als Unterdrückung und Zerstörung der ev. Kirche, als polizeiliche Wällkürherrschaft und Knech- tung der evangelischen Freiheit hinzustellen. Ganz be- sonders haben sich in diesem doch recht unrühmlichen Pressefeldzug namentlich ausgezeichnet P. Katterfeld und P. Eckart, P. Schubert aus Riga, D. Anker- mann aus Königsberg, D. Dibelius aus Berlin, Anna Katterfeld und andere. Es ist bedauerlich, dass eine grössere Anzahl angesehener kirchlicher Blätter glaubte, sich mit an den hässlichen Angriffen gegen uns beteiligen zu müssen, so die „Allg. evang.-luth. Kirchen-Zeitung“, „Licht und Leben“, „Reichbote“, „Bethel“ u. a., im Aus- lande sogar bis Indien. Wenn man diese Blätter warnte, oder ihnen Berichtigungen einsandte, so erklärten sie, dass ihre Berichte aus ersten Quellen stammten und liessen die Einsprüche zumeist völlig ausser acht, oder verkehrten sie durch ihre Zwischenbemerkungen ins Gegenteil. So hat die „Allg. luth. Kirchen-Zeitung‘“ mich in einem Artikel recht geschmackvoll sogar mit dem Antichristen ver- glichen, Meine wahrheitsgetreue Berichtigung hierzu, die ich auf den ausdrücklichen Wunsch des D. Laible ihr

1) Und vom Grossen lernen auch die Kleinen. So unterstützt der „Gustav-Adolf-Verein“ des Memelgebiets nur diejenigen Gemeinden in Litauen, die sich gegen das Konsistorium erklärt haben; in diesem Jahr haben acht Gemeinden und Filiale, und zwar nur solche, Unter- stützungen erhalten, die von konsistoriumgegnerischen Pastoren ver- waltet werden. .

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einsandte, druckte sie nur teilweise ab, erging sich dabei aber in weitere Irreführungen ihrer Leser‘).

In ähnlicher Weise hat sich das „Evangelische Gemeindeblatt, Kirchenzeitung für Ost-

1) Zum Beweise dafür führe ich aus Nr. 13 (1928) meine kurze „Erklärung“ auf meine vom Herausgeber korrigierte „Erwiderung“ in Nr. 52 (1927) der „K..Z.“ an, die folgendermassen lautet: „Es gibt keinen „Memeler“ Kirchenstreit in Litauen, aber es gibt, wie P. Tittelbach treffend in einem Brief geschrieben hat, „revolutionäre Elemente“ (unter ihnen leider auch Pastore), die gegen das evang. luth. Kirchenregiment mit Verleumdung und Lüge ankämpfen, um ihnen genehme national chauvinistische Personen in die Leitung der armen Diasporakirche zu bringen. Auch gesetzt den Fall, meine Wahl wäre nicht ganz korrekt gewesen, war es denn wirklich nötig, soviel Aergernisse, Hass und Feindschaft zu erregen, wie meine Gegner es getan haben? Ich habe mich davon fernzuhalten gesucht und bin immer, bis heute noch, friedfertig gewesen, habe auch noch vor kurzem meinen Gegnern ein Angebot gemacht, den Streit zu be- graben und in Frieden zusammenzuarbeiten. Schnöde ist das Angebot durch Missionar Kibelka (vgl. „Ostpr. Ztg.“: „Das Angebot Dr. Gai- galats“) abgelehnt worden. Die Akten ergeben, dass die Absetzung Pastors Wiemers völlig ungesetzlich war. Die litauische Senioren- wahl (wenn man überhaupt von einer solchen reden darf; denn im Gesetz ist sie nicht vorgesehen) durfte erst 1925 geschehen, wie das auch die deutsche und lettische Synode getan haben; darum wurde die 1924er Wahl von der folgenden litauischen Synode nicht aner- kannt, und es musste daher 1925 neu gewählt werden. Senior Kibelka ist Jaut Protokoll mit nur 14 Synodalen hinausgegangen (nicht mit 18), während die Majorität mit 18 Mitgliedern zurückblieb und die Be- ratungen weiter führte. Es bleibt wahr, dass der bisherige Senior Kibelka sich mit dem Ergebnis meiner Wahl zufrieden gegeben hat; denn er hat mir die Senioratsakten und die Synodalkasse direkt nach Memel zugesandt. Warum bestreitet man nun dieses fälschlicher- weise? Es ist unwahr, dass ich durch die Polizei habe Pastoren ver- haften lassen, oder aus ihren Gemeinden entfernen, oder recht- mässige Gemeindeversammlungen und Synoden sprengen lassen. Wozu diese Unwahrheiten, für die Pastor Katterfeld schon einmal hat büssen müssen, immer wieder auffrischen? Auch das deutsche Gericht in Heydekrug hat Anhänger Katterfelds wegen Zeitungslügen zur Geldstrafe verurteilt. Dass ich im Litauischen Klub in Memel eine Hetzrede gegen Deutsche gehalten habe, ist erlogen. Ich habe an dem betreffenden Abend überhaupt keine Rede gehalten. Aus- weislich des Zeitungsberichts hat ein Dr. Gabrys damals mehrere Reden gehalten. Das Hetzblatt „Memelland“ hat einfach meinen

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preussen“ betätigt und hat mich öffentlich mit den Worten der „K. Z.“ gefragt: „Ist er unschuldig an dieser nicht aufhörenden Pastorenverfolgung? Wir bitten um ehrliche Mannesantwort“ (1927 Nr. 28). Die Antwort hat

Namen statt Dr. Gabrys gesetzt, weil das seinen Interessen besser passte. In der angegebenen Weise hat sich aber auch Dr. Gabrys nicht ausgedrückt. Im übrigen glaube ich, wenn die evangelischen Deutschen ihr Volk lieben und für seine Interessen sich betätigen dürfen, auch das Recht, oder gar die Pflicht zu haben, mein Volk, dem ich meinem Blute nach angehöre, ebenfalls zu lieben und für seine geistige Hebung arbeiten zu dürfen; das darf mir kein ehrlich denkender Mensch, auch kein Deutscher in Litauen, zum Vorwurf machen, zumal mir niemand wird nachsagen können, dass ich das loyale Deutschtum irgendwie bekämpft habe“.

In meiner Erklärung in Nr. 52 der „K. Z.“ war neben anderem noch folgende Unwahrheit eingeschoben, dass auf der Tauroggener Synode 1925 „Sen. Kibelka mit allen rechtmässig amtierenden Pasto- ren (zusammen 17) und mit den 20 rechtmässig gewählten Gemein- devertretern die Versammlung verliess“, während in Wirklichkeit unter den Abziehenden nur 5 Missionare, und ein einziger akade- mischer Pastor war. Warum lügt man so? Unwahr ist auch, dass ich mich als Vertreter christlicher Jungmännervereine Litauens in Hel- singfors eingeführt hätte; ich beteiligte mich dort einfach als Gast. Daneben sind noch mehrere ähnliche Unwahrheiten, manche recht grob und hässlich, enthalten. Warum das? Weil man mir berechtigter Weise kaum etwas vorwerfen kann, darum muss man zu Lügen seine Zuflucht nehmen. Muss das aber gerade in kirchlichen Blättern sein?

Ein Artikel in der „Kirchen-Zeitung“ schliesst mit den Worten: „Das Urteil der evangelichen Welt Deutschlands über Dr. Gaigalat steht schon lange fest. Auch der Umstand kann daran nichts ändern, dass er mittlerweile von einzelnen Gemeinden anerkannt worden sei. Das ist nur ein Beweis dafür, wie haltlos führerlose (!) Gemeinden werden können. (Das soll doch heissen, wenn ein Hetzer in der Gemeinde fehlt. D. H.) Dem stehen aber die verzweifelten Notschreie verschiedener Gemeinden gegenüber, wie Schilale, Tau- roggen, Kretinga, in denen die, innere Bedrängnis (?) geschildert wird, in die diese Gemeinden geraten sind“. Wer das, was über Schilale und Tauroggen in dieser Broschüre aktenmässig dargestellt ist, gelesen hat, muss schamrot werden über die lügnerischen Be- hauptungen des Mitarbeiters der „Kirchen-Zeitung“. Schilale und Tauroggen sind völlig zufrieden und dankbar für die ihnen zuteil- werdende kirchliche Versorgung; das gleiche gilt von Kretinga, seitdem dort ein Diakonus angestellt ist.

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es erhalten, und jetzt wieder mit dieser Abhandlung von neuem. Und doch hört das „Evangelische Gemeindeblatt“ nicht auf, in unvornehmer Weise erlogene Meldungen über mich zu veröffentlichen und auch noch vor kurzem (Ende 1928)*).

In dem von P. Schlatter herausgegebenen „Be- thel, Blicke aus Gottes Haus in Gottes Welt“ 1927 Nr. 11 lässt sich die bekannte Anna Katterfeld, nach Art ihres Anverwandten aus Kaunas, über mich aus, indem sie mich als Vergewaltiger und Verderber der litauischen Kirche hinzustellen sich bemüht. Einer der führenden Pa- storen nach dem anderen werde mit Polizeiaufsicht oder Gefängnis und Ausweisung gestraft. Auch diese „führen- de‘ Deutsche verbreitet grobe Unwahrheiten! Es

1) Dazu schrieb ich in der „Memeler Allg. Ztg.“ Nr. 2 vom 3. 1. 28: Das „Evangelische Gemeindeblatt“, Organ der evangelischen Geist- lichkeit Ostpreussens, sowie der „Reichsbote‘ in Berlin, haben folgende Mitteilung veröffentlicht: „Der von der litauischen Regie- rung den evangelischen Gemeinden des Landes aufgezwungene Kon- sistorialpräsident Gaigalat hat soeben einen neuen Beweis seines ge- walttätigen Regiments geliefert. Er hat in der deutschen Gemeinde Jurburg das gesamte Kirchenarchiv, besonders sämtliche Tauf- und Traubücher mit ihren unersetzlichen Urkunden durch die Polizei fortnehmen lassen und der deutschen Gemeinde gegen ihren Willen einen 20jährigen litauischen Kandidaten zum Pastor aufgenötigt. Dabei hatte Gaigalat vor wenigen Wochen erst auf dem Prager Kirchenkongress einer vom Erzbischof Söderblom Upsala geleiteten Schlichtungskommission versprochen, dass in der evangelischen Kirche Litauens künftig Gesetz und Recht,-und nicht mehr Gewalt und Willkür herrschen würden“,

Diese Darstellung ist eine vollkommen irreführende, lügenhafte und falsche, so, wie es wohl fast alle Berichte in den deutschen kirch- lichen Blättern über die evangelisch-lutherische Kirche Litauens in den letzten drei Jahren gewesen sind. Sie sind so gewesen nur zu dem Zwecke, um gegen mich in der evangelischen Christenheit zu hetzen und mich aus dem Konsistorium hinauszugraulen, deswegen, weil ich in kirchlich-nationalen Dingen mich völlig neutral verhalte und alles Nationalchauvinistische abgelehnt habe.

Die Vorgänge in Jurbarkas waren folgende: Die deutschen Kir- chenvormünder (eine eigene deutsche Gemeinde ist in J. nicht vor- handen, sondern nur eine deutsch-litauische, wobei der deutsche Teil eine nicht bedeutende Minorität bildet) hatten sich eigene Kirchen-

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ist nur ein Pastor mit Gefängnis bestraft, und nur dieser eine nebst einem Gesetzesverächter ist auch ausgewiesen und zwar allein durch die weltliche Obrigkeit. P. Schlatter sucht natürlich den Inhalt seiner Zeitschrift zu verteidigen; da er aber von den Zuständen in Litauen keine Ahnung hat, so muss er sich auf seine Ge- währsleute stützen und verfällt dabei in dieselbe Ver- kehrung der Tatsachen, fast wie die sonstigen Verleumder.

Die „Evangelische Diaspora“ des Gustav- Adolf-Vereins 1928, Heft 3, redet von „der Verfolgung der Pastoren und der Vergewaltigung von ganzen Gemein- den als von Bildern, die wie in einem grausigen Film- schauspiel vorüberrollen“. Also, wenn Katterfeld, um seiner verleumderischen Berichte willen, und der die ge-

bücher angelegt, die ein im Schreiben wenig bewanderter Handwer- ker führte, ohne dass das Konsistorium hiervon Kenntnis hatte. Ge- legentlich wurde von einem Mitgliede des Konsistoriums festgestellt, dass die Schreibweise der Familiennamen in den Matrikeln vielfach falsch war. Da das Konsistorium für die richtige Führung der Kir- chenbücher verantwortlich ist, zumal diese standesamtliche Bedeu- tung haben, so durfte es nicht so weiter gehn. Daher hat das Konsi- storium hiervon höheren Orts Anzeige gemacht, von wo aus das Weitere veranlasst wurde. Die Kirchenmatrikel werden jetzt von dem zuständigen Hilfsprediger ordnungsmässig geführt und befinden sich im Pfarrhause. Also kann von einer Gewalttätigkeit meinerseits keine Rede sein ich habe nur eingetretene Schlamperei beseitigen lassen. Was ferner den „aufgenötigten litauischen Kandidaten“ an- belangt, so ist dieser (Rudolf Wiemer) kein Litauer, sondern er hat das Litauische erst erlernen müssen; auch ist er einige Jahre älter, als angegeben. Dazu dürfte jedermann, der auch nur eine kleine Ahnung vom Kirchenwesen besitzt, bekannt sein, dass das Konsi- storium jede vakante Pfarrstelle zu versorgen hat. Weil die Gemein- de J. keinen eigenen Pfarrer bis heute gewählt hatte, so musste das Konsistorium vorübergehend einen Hilfsprediger hinbeordern, der die Seelsorge bis zur Wahl eines anstellungsfähigen Pastors auszuüben hat. Das ist gesetzmässig.

Auch die dritte Behauptung ist unwahr. Die „Schlichtungs- kommission‘““ in Prag hat von mir weder ein Versprechen, dass ich nach Gesetz und Recht handeln solle, verlangt, noch habe ich es ge- geben. Ich habe bisher stets nach Recht und Gesetz zu handeln ge- trachtet und von Gewalt und Willkür kann bei der Kirchenverwaltung in Litauen keine Rede sein. Diese Idee beherrscht nur die Köpfe der

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setzliche Ordnung mit Füssen tretende Weihrauch die Folgen ihrer Vergehen zu tragen haben, so bezeichnet das die „Diaspora‘‘ mit Verfolgung. Weiter heisst es: „Mehrere andere Pastoren müssen das Land verlassen“. Wer hat’s verlassen müssen? P. Eckert aus Zeimelis, dem niemand ein Haar gekrümmt hat, ist davongegangen, um seine lettische Gemeinde mit einer fetteren Deutsch- lands zu vertauschen. P. Kibelka ist aus dem jüdischen Nest mit Freuden in die Grossstadt gegangen, um seinen Kindern eine bessere Erziehung geben zu können, und weil die litauischen Gemeinden seiner Umtriebe satt waren. Missionar Anskohl, mit dem das Konsistorium überhaupt keine Beziehungen hatte, ist unbekannt wohin

kirchlichen Ruhestörer und Revolutionäre. Das Konsistorium hat sich gegen Hetzer und Verleumder wehren müssen und es sind wohl fast alle, die es vor den Richter hat zitieren müssen, der Strafe wegen Verleumdung anheim gefallen, zuletzt zwei Redakteure des „Memeler Dampfboots“ und einer der „Lietuwiska Ceitunga“. Es ist sehr be- trübend, dass besonders führende kirchliche Zeitschriften in Deutsch- land lügnerische Nachrichten aus Litauen, unbesehen und ohne zu prüfen, veröffentlichen, und so die Früchte einer gewissenhaften aufbauenden Arbeit in der evangelischen Kirche Litauens zu nichte machen. Das sollten die Hetzer, wenn auch nur noch ein Funke christlichkirchlicher Gesinnung in ihnen ist, sich überlegen und den Frieden auf Erden nicht stören. Soeben wird mir noch eine „Handreichung für die Arbeit des Gustav-Adolf-Vereins“ zugestellt, die in noch viel gewissenloserer Weise die oben dargelegte Angele- genheit behandelt. Da werde ich sogar als ein „Unterdrücker des Deutschtums“ bezeichnet und der Hilfsprediger Wiemer als ein Jüngling von noch nicht 20 Jahren (!). Und so gehts weiter, Lüge auf Lüge. Auch hier wird nochmals das Protokoll von Prag in lügne- rischer Weise herangezogen.

Man kann als ehrlicher, aufrichtiger und christlicher Mensch es garnicht verstehen, wie deutsche kirchliche Zeitschriften und auch sonst angesehene Kirchenmänner sich also verblenden lassen, dass sie sich zu Trägern und Verbreitern von Unwahrheiten und Verleum- dungen hergeben. Wenn das einmal geschieht, so wundert man sich nicht darüber, aber wenn das drei Jahre hindurch getrieben wird, so muss man wohl sagen: Gross ist die Macht der Finsternis trotz unserer aufgeklärten Zeit. Jedoch wer ganz klare Augen hat, der sieht, dass hier ein gewisser Hypernationalismus seine schlimmsten Blüten treibt.

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verzogen. Diese drei sind unbehelligt und ganz freiwillig gegangen, und es hat ihnen niemand eine Träne nach- geweint. Es musste aber gegen uns gehetzt werden um jeden Preis. P. Schabert in Riga, den mir ein letti- scher theologischer Professor als deutschen Nationalisten und Lettengegner bezeichnet hat, sandte in seinem „St. Gertruds-Blättchen“ dem tapferen P. Katterfeld, der „um der Wahrheit willen“ (warum nicht „um seines Glaubens willen“, wie es im „Tag“ heisst) Gefängnis zu erdulden hat, einen erfurchtsvollen Gruss und fügte hinzu, „wir wollen beten für die, die da leiden; wir wollen beten gegen die, die Unrecht tun, dass ihre Macht gebrochen würde; wir wollen auch für sie beten‘).

1) Ich habe ihm darauf (am 9. 4. 27) eine Charakteristik der un- schönen Tätigkeit Katterfelds geschickt. Er sandte mir dann ein „Dik- tat“, worin er mir vorwarf, ich hätte P. Katterfeld nicht predigen lassen, sondern einsperren lassen. Ich erwiderte, dass er ebenso ver- fahre, wie sein Amtsbruder, der reformierte P. Gelderblom in Riga, der sich dieserhalb in der „Reformierten Kirchenzeitung‘“ von den litauischen reformierten Pastoren in Litauen hat rektifizieren lassen müssen. „Es ist mir nie eingefallen, den P. Katterfeld am Predigen zu hindern. Der Minister des Innern hat ihm, ohne mein Zutun, die Führung des Amtes untersagt. Von dem Einsperren sollten Sie lieber schweigen. Oder haben Sie nicht wohl in jeder Nummer seines „Gemeindeblattes“, auch des „Kalenders“ vom vorigen Jahre, ge- lesen, wo er nicht müde wurde zu schmähen, zu übertreiben und falsche Zeugnisse zu liefern? Das Konsistorium hatte keine Möglich- keit, sich zu wehren und hat schliesslich geglaubt, dem P. Katterfeld Gelegenheit geben zu müssen, seine Behauptungen vor Gericht zu beweisen. Da sind dann in zwei Instanzen seine Verleumdungen ins Licht gerückt worden, und da konnten ihn auch zwei sehr tüchtige Advokaten in der Berufungsinstanz nicht weisswaschen. Wahrlich, Herr P. Katterfeld hat in Litauen den Bau der Kirche Christi in un- glaublich verblendetem, durch nichts begründetem Hass. gegen mich, herunterzureissen sich bemüht, und nicht ich bin der Schuldige, son- dern Ihr Schützling. Ich habe niemandem absichtlich ein Haar ge- krümmt. Wenn jemand in Schwierigkeiten geraten ist, so hat er solches selber verschuldet. Selbstgemachte Märtyrer sind nichts wert. Ich habe niemand angegriffen, sondern mich mitunter gewehrt, um nicht lächerlich oder als Feigling zu erscheinen. Ich vergebe meinen Feinden bitten Sie Gott, dass er Ihnen vergebe, was Sie’ in Unwissenheit gegen das achte Gebot gesündigt haben“.

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Auch das Gemeinschaftsblatt „Licht und Leben“ des P. Gauger, der sich meist stark national zeigt, konnte nicht umhin, uns eins auszuwischen. Auf unsere Bitte um Berichtigung, erklärte Gauger, dass D. Laible ihm mitgeteilt hätte, „dass alles ganz sicher sei, und dass seine Quelle erstklassig sei‘; darum lehnte er die Berich- tigung ab. Ob das echt christlich gemeinschaftlich war?

Unter den sonstigen Zeitungen, die sich stark agita- torisch gegen uns betätigten, ist zunächst das Organ der Deutschen in Litauen, die „Lit. Rundschau“ in Kau- nas zu nennen, die mitunter durch ihre Falschheit uns ein recht hässliches Gesicht zeigte (1926 Nr. 155, 165)'), mit- unter sich jedoch ganz anständig gebärdete (1927 Nr. 7)?).

1) „Als aber die christlich demokratische Partei zur Alleinherr- schaft in Litauen kam, beschlossen sie, die Organisationen der Lutherkirchen in Litauen zu zerstören die rein kalvinistische Fa- kultät Minister Endzulaitis hatte unserer Kirche die Abhaltung aller Synoden verboten Gaigalatis und Wiemer liessen die Kirchen- türen aufbrechen, welche litauische und (deutsche Gemeinden gleich- mässig vor ihnen verschlossen Gaigalatis, ein Werkzeug des christ- lich-demokratischen Innenministeriums, um die Glaubensfreiheit der litauischen Lutheraner zu zerstören“. —So viel Worte—so viel Lügen!

2) „Wie wir aus der reichsdeutschen Presse ersehen, haben einige Meldungen über Vorgänge in Krottingen im Zusammenhang mit der Amtsführung des evang.-luth. Pastors Weihrauch das Ausland erreicht. Diese Meldungen sind sachlich nicht durchweg zutreffend. Immerhin ist in Krottingen offenbar eine Reihe von Missverständnissen untergeordneter Behörden vorgekommen, die vielleicht auch bis zu einem gewissen Grade von Kreisen beeinflusst erscheinen, die die augenblickliche Lage für geeignet halten, ihre rer- sönliche Auffassung und ihr persönliches Interesse durchzusetzen, ohne hierbei die genügende Rücksicht auf die Notwendigkeit zu neh- men, der Zentralregierung Zeit für eine den Notwendigkeiten der staatlichen Politik Rechnung tragende Entscheidung zu lassen. Wie wir erfahren. hatte der deutsche Seimabgeordnete Kinder, heute er- neut Gelegenheit, festzustellen, dass der ernste Wille zu einer solchen Politik des wohlverstandenen Staatsinteresses bei der massgebenden Stelle vorliegt. Es liegt daher im Interesse auch der deutschen Bevöl- kerung, wenn sie eventl. neu auftretende Missverständnisse nachge- ordneter Behörden ruhig und sachlich an zuständiger Stelle zur Kennt- nis bringt,da hierdurch am ehesten Aussicht besteht, eine von gewisser Seite gewünschte Verschärfung der Gegensätze zu vermeiden“.

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so dass man nicht recht wusste, wie man sie beurteilen soll. Dass sie durch deutsche Gelder, die ihren Weg über Riga nehmen, gespeist wird, ist bekannt; daher ist ihr ja auch die Marschrute vorgeschrieben und wir wollen uns mit ihr nicht lange beschäftigen.

Viel hässlicher hat sich das „Memeler Dampf- boot“ nebst ihrer Verlagsschwester, der „Lietuwiszka Ceitunga“, benommen und in niedriger Art sich ausge- zeichnet. Wir haben uns ihre Verleumdungen nicht ruhig gefallen lassen und einige Male Klage erhoben. So wurden die beiden Redakteure Gloschat und Hopp im vorigen Jahre. vor dem Schöffengericht in Memel zu je 100 Lit. ver- urteilt; in der Berufungsinstanz ist dann Hopp allerdings wegen Verjährung freigesprochen, und die zweite Sache ist noch weiter vertagt worden. Schon vorher (4. 10. 26) war Gloschat in Kaunas zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt worden. In einer anderen Sache vom 5. 10. 26 war ein Vergleich (,„Lietuviszka Ceitunga“ 1927 Nr. 132) ge- schlossen worden‘).

1) Dieser hatte folgende Wortlaut: „Ich (Redakteur Hopp) er- kläre, dass ich mich bei dem in der „Lietuviszka Ceitunga“ vom 5. 10. 26 Nr. 117 enthaltenen Artikel „Gaigalatis ardo Jurbarko pa- rapijos pakaiy‘“ (Gaigalatis stört den Frieden der Gemeinde Jur- barkas) auf die Mitteilungen unseres Gewährsmannes verlassen habe. Ich erkläre, dass ich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme vor dem Schöffengericht in Memel die Ueberzeugung gewonnen habe, dass unser Gewährsmann bei seinem Bericht den Boden der Objek- . tivität verlassen habe. Dementsprechend erkläre ich, dass ich die in diesem Bericht mitgeteilten Tatsachen nicht aufrecht erhalten kann und dass ich, soweit in diesem Bericht formale Beleidigungen ent- halten sind, diese Beleidigungen zurücknehme. Ich übernehme die bisher entstandenen Gerichtskosten“. (Vergl. „Mem. Allg. Ztg.“ Nr. 14 (1927).

Die Veranlassung zu diesem Prozess war der Bericht eines ge- wissen Zilvaitis aus Jurbarkas, den er angeblich auf Veranlassung von P. Kibelka („Er versprach mir eine Anstellung im Memelgebiet zu besorgen“) in mehreren Zeitungen veröffentlicht hatte, In dem Be- richt waren hässliche Unwahrheiten veröffentlicht. Zilvaitis wurde von litauischen Gerichten in zwei Instanzen zu 15 Tagen Gefängnis. verurteilt.

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Die Hauptaktionäre des „Memeler Dampfboots“ sitzen in Berlin; durch ihre Zeitungen suchen sie den Gegen- satz zwischen Deutschen und Litauern im Memelgebiet. möglichst zu schüren. Alles Litauische gilt diesen Zei- tungen als rückständig und minderwertig; so wurde auch auf kirchlichem Gebiet alles, was auch die litauischen In- teressen berücksichtigte, bekämpft und herabgesetzt.

Der Redakteur Schell der „Memmelländi- schenRundschauf“, die sich durch aussergewöhnlich feindselige Tendenz gegen Litauen auszeichnete und da- her auch das Konsistorium bei allen nur möglichen Ge- legenheiten verhöhnte, wurde wegen eines in Nr. 90 vom 8. 4. 26 dieser Zeitung enthaltenen das Konsistorium krän- kenden Artikels am 25. 8. 27 in Heydekrug, wobei als

Einige Punkte zu meiner Berichtigung des Zilvaitschen Artikels im „Memeler Dampfboot“ lauten folgendermassen:

1. Es ist nicht wahr, dass die jetzige Ausweisung des Missionars Eckart aus Kibarty auf die Unterstützung meiner Bestrebungen, die deutschen Pastoren zu entfernen, zurückzuführen ist. Ich habe auch nicht im geringsten mich je bestrebt, einen deutschen Pastor aus Litauen zu entfernen; im Gegenteil, ich wünsche, dass sie dort bleiben und treu und gewissenhaft Friedensarbeit für das Reich Gottes lei- sten. Die Ausweisung Eckarts ist mir bisher nicht bekannt gewesen, und weder ich noch das jetzige Konsistorium haben mit der Aus- weisung des Eckart auch nur irgend etwas zu tun gehabt.

2. Ich leiste keiner Hetze und keinem Streit Beihilfe, sondern suche nach Möglichkeit und getreu meine Pflicht, zu der mich die Wahl der Synode und die Bestätigung durch den Staatspräsidenten berufen haben, friedlich zu erfüllen. Die Hetzer befinden sich im . Lager meiner Gegner. Ich hasse nicht meinen Glauben, sondern schätze ihn über alles in der Welt, und bin bereit, für ihn noch mehr Lüge, Hohn und Spott zu ertragen. Statt, wie wahrheitswidrig behauptet wird, zu hetzen, habe ich vielmehr den Frieden in der Georgenburger Gemeinde, der unter Missionar Jurkat in die Brüche gegangen war, im vorigen Jahre wiederhergestellt und Deutsche und Litauer miteinander versöhnt, so dass dann Pastor Kibelka in die beruhigte Gemeinde kommen und bisher wirken konnte.

3. Ich bin kein Deutschenfresser und kein Deutschenfeind, bin es auch nie gewesen, vielmehr achte ich jeden ehrlichen, und ehre jeden edlen Deutschen; allerdings wird es mir schwer, die Lügner und Ehrabschneider unter den Deutschen zu achten.

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Zeugen P. Kibelka, Tittelbach, Wiemer und andere teil- nahmen, zu 150 Lit. Strafe verurteilt (Antrag des Staats- anwalts 500 Lit. Strafe und Publikationsbefugnis).

Die „Königsberger Allgemeine Zeitung“ betätigte sich ebenfalls eifrig an der Hetze. Erwähnt sei der Artikel „Der Kampf der evangelischen Kirche und deutschen Schule in Litauen“ (Nr. 63 vom 7. 2. 26), worin ein „erschütternder“ Bericht über angebliche Bedrückun- gen der Deutschen in Litauen enthalten ist: Die Tendenz der Regierung, die Evangelischen zu entmündigen und zu lituanisieren, sei geradezu in die Augen springend. Es gäbe 45 000 (!) Deutsche im Lande; P. Eckart sollte inner- halb 24 Stunden Litauen mitten im Winter mit seinen kleinen Kindern verlassen, widrigenfalls er per Schub über die Grenze gebracht würde. Die Fakultät sei die Schule, in der Litauens evangelische Geistlichkeit unter Abdrosselung von der deutschen Muttersprache nach pol- nischem Muster hergezüchtet werden solle keine Die- ner des Evangeliums, sondern Diener des einseitigen Na- tionalismus. „Fürwahr die Gefahr ist riesengross!“ In diesem weitübertreibenden Tone geht's weiter. Der Ar- tikel vom 19. 6. 27 „Die Not der evangelischen Kirche Litauens“ ist eigens dazu verfasst, um den Besuchern des Königsberger Kirchentages Sand in die Augen zu streuen, damit jeder Teilnehmer mit dem betrübenden Eindruck heimkehre: Drüben in Litauen, unweit von Königsberg, geschieht den evangelischen Litauern himmelschreiendes Unrecht. Ich habe, um die „Betrachtung zum Kirchentag“ wenigstens in ihren gröbsten Uebertreibungen auf das richtige Mass zurückzuführen, der Redaktion eine Be- richtigung übersandt‘).

1) Dazu hatte ich folgende Worte hinzugefügt: „Ich glaubte bis- her, dass die „Kbg. Allg. Ztg.“ zu den anständigen deutschen Zei- tungen gehöre; jetzt habe ich die Ueberzeugung gewonnen, dass sie rücksichtslos Lügen und Verleumdungen verbreitet, wenn sie damit glaubt, dem Deutschtum nützen zu können. Aber merken Sie nicht, dass Sie durch solche Handlungsweise das Deutschtum erniedrigen! Sehen Sie nicht, wie Sie durch solche Lügenmeldungen, die schliess-

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Der Redakteur Dr. Serafin erwiderte am 8. 7. 27, dass er den Abdruck meiner Berichtigung aus dem Grunde unterlassen habe, weil sie „eine völlig subjektive Reihe von Behauptungen enthalte, die objektiver Kritik nicht standhalten“ (!). Auf solche Weise kann man jede noch so gut begründete Abwehr totschlagen. Serafin schloss seine Antwort mit folgenden charakteristischen Worten: „Auf die unsachlichen Angriffe, die Sie an unsere Adresse unter Bezugnahme auf Ihr „gutes Gewissen“ zu richten für gut befunden, einzugehen, heisst unserer Würde zu nahe treten“,

Die Berliner konservativeZeitung „Der Tag“ schrieb einige Male den grössten Unsinn über die litauischen Kirchenverhältnisse, verwechselte das Memelgebiet mit Litauen und meinte, die deutsche Bevölkerung des Memel- gebiets sei vogelfrei, während doch in Wirklichkeit die Litauer im Memelland an der Vernachlässigung ihrer nationalen Belange in Schule und Kirche im Gegensatz zu den Deutschen vielmehr zu leiden haben‘).

Auch ein reformierter Pastor in Litauen, der einzige Deutsche in der Pastorenschaft dieser Kirche, Lic. Barnehl, hat sich nicht beherrschen können, in einem Sonderheft über die Tätigkeit des „Weltbundes für internat. Freundschaftsarbeit der Kirchen“, das in litauischer Sprache erschien, mich als eine für die Lutheraner Li- tauens als Konsistorialpräsident nie annehmbare Persönlichkeit kin- zustellen, um dessentwillen sie auch die Fakultät bekämpften (Dage- gen siehe Seite 22). Trotz dieser die wirklichen Tatsachen auf den

lich doch als solche erkannt werden, auch wir werden dafür sor- gen und die wahren Vorgänge aktenmässig darstellen sich mora- lisch beschmutzen? Mir macht’s nicht viel aus, ob und von welchen deutschen Zeitungen ich mit Verleumdungen überhäuft werde; ich habe mein gutes Gewissen und das beruhigt mich. Aber glauben Sie vor dem Forum der breiten Oeffentlichkeit mit Ihren Verleumdungen auf die Dauer zu bestehen und wie mus es um Ihr Gewissen bestellt sein!“

41) In der Unterhaltungs-Rundschau des „Tag“ vom 13. 3. 27 liess sich auch D. Dr. Otto Dibelins Berlin hören. Er weiss von Litauen und von mir nichts, aber er muss darüber schreiben. Er be- hauptet von mir, ich hasse alles, was deutsch ist; das ganze Leben in Litauen trüge schon asiatischen Anstrich.

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Kopf stellenden und friedenstörenden Einstellung dieses Herrn die Reformierten in Litauen haben ihre völlige Neutralität in Sachen des Kirchenstreites erklärt betätigt sich Herr Barnehl bereits das vierte Jahr als Sekretär der lit. Sektion des Weltbundes. Diese Sek- tion, an deren Spitze von Anfang an Tittelbach, Kibelka, Kupfer u a. standen, hat es allerdings bisher vermieden, eine öffentliche Mitglie- derversammlung zur Wahl des Vorstandes einzuberufen, daher kann B., trotz seiner unfreundschaftlichen Betätigung im „Weltbunde“, noch immer als Sekretär fungieren. Die litauische Synode hat am 22. 8. 1927 gegen das sonderbare Gebahren Barnehls und seine unbegrün- deten Aeusserungen scharfen Protest erhoben.

* * *

Da die durch Erzbischof Söderblom auf meine Bitte veranlassten Versuche zur Beilegung der Uneinig- keit nicht zum Ziele führen konnten, wurde auf einer Pa- storenkonferenz in Litauen am 27. 10. 27 vorgeschlagen, die Entscheidung über die Kirchenstreitfrage einem Schiedsgericht zu übergeben. Ich hatte bereits im September mit Kibelka verhandelt, um eine unparteiische Persönlichkeit als Vermittler zu finden. Es wurde der Professor Maldons Riga als Vermittler in Betracht gezogen, doch wollte er wenigerals Vermittler, denn als Schiedsrichter fungieren. Es wurde uns dann mitgeteilt, dass die gegnerischen Pastoren den Bischof Irbe aus Riga ihrerseits zum Obmann des Schiedsgerichts vorgesehen hätten, und dass wir unsererseits auch jemand bezeichnen möchten. Nach eingehender Besprechung dieser Frage im Konsi- storium und mit Gemeinden habe ich dem Zwischenhändler Kibelka folgendes Schreiben zukommen lassen:

Betreffs der Vermittlung habe ich mit einigen meiner Freunde gesprochen. Wir haben beschlossen, von unserer Seite Superintendent Jakubenas als Mittelsmann zu bitten.Dieser antwortete, er müsse mit seinem Kollegium sich darüber verständigen; denn sie hätten beschlossen, sich neutral zu verhalten. Ich kann Ihnen aber mitteilen, welches unsere Grundsätze in dieser Frage sind und worauf wir uns, wenn sie Ihnen annehmbar erscheinen, auch ohne jegliche Ver-

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mittelung einigen können. Wir wünschen: 1. Die drei ausgeschiedenen Konsistoriumsmitglieder mögen wie- der eintreten und mit den anderen, die nicht ge- wechselt werden sollen, zusammenarbeiten. 2. Alles, was das Konsistorium bisher getan hat, bleibt in Kraft, und über das, was bisher geschehen ist. soll keine Diskussion geführt werden. Es beginnt eine neue Arbeit, eine neue Aera. 3. Der Kampf gegen die theo- logische Fakultät wird beendet. 4. Unsere Gegner veröffentlichen in den Zeitungen, die uns geschmäht haben, einen Widerruf, in welchem sie erklären, dass sie sich schliesslich überzeugt hätten, dass wir im Interesse der Kirche unserer Ueberzeugung gemäss gearbeitet hätten. Und wir wollen in den uns nahe- stehenden Blättern widerrufen, falls unsere Freunde in Berichten über unsere Gegner etwas gesagt, was nicht der Wahrheit entspricht.

Das wäre alles. Wenn unsere Gegner ablehnen würden,auf die Bedingungen einzugehen,dann scheint es mir, dass alle weiteren Verhandlungen fruchtlos sein würden, und ich zweifle sehr, ob wir irgend et- was davon ablassen könnten. Wir sind überzeugt, dass wir auf dem Grunde der Wahrheit stehen und das Verhalten der Gemeinden bestärkt uns in dieser unserer Meinung. Nun haben Sie das Wort.

Weil die Gegner auf die gemachten Vorschläge nicht eingingen, wurde aus der Aktion nichts. Unsere Gemein- den, deren Urteil wir uns unterwerfen zu müssen glaub- ten, waren gegen ein Schiedsgericht stark skeptisch, da- gegen vielmehr für eine Vermittlung.

* * *

Nun wandte sich im Frühjahr 1928 der Herr Erz- bischof an mich mit dem Vorschlage, auf der Konferenz des Weltbundes für Freundschaftsarbeit der Kirchen in Prag in einer gesonderten privaten Kommission von ausserdeutschen Kirchenmännern die Kirchenirage Li- tauens zu besprechen und eventl. Wege zur Beilegung

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des Streites ausfindig zu machen. Ich habe diese Ange- legenheit der Litauischen Synode in Jurbarkas zur Ent- scheidung vorgelegt. Man war einstimmig der Meinung, dass man einem Schiedsgericht sich nicht ohne weiteres überantworten dürfe. Dagegen könne der Präsident des. Konsistoriums wohl nach Prag fahren und verhandeln.

So fuhr ich nach Prag die Deutsche und die Let- tische Synode hatten besondere Vertreter für Prag ge- wählt und am 27. 8. 1928, abends, fand in Prag im Hotel „Ambassador“ im Kreise einiger Bischöfe, sonstiger prominenter Kirchenmänner des Auslandes und der drei Seniore der evangelisch-lutherischen Kirche Litauens eine Besprechung zu dem Zwecke statt, die gegensätzlichen kirchlichen Streitfragen zu erörtern und möglichen- falls Frieden und geordnete Verhältnisse wieder herzu- stellen. Erzbischof Söderblom erteilte zunächst mir das. Wort zur Darlegung der Lage in Litauen. Ich dankte für die Einberufung der Kommission, denn es wäre bisher keine Möglichkeit für die Parteien gewesen, zu verhan- deln. Mit dem einen Senior aus Litauen hätte ich heute zum ersten Male gesprochen. Meine Bitte an Söderblom zu vermitteln, hätte keine praktischen Resultate gezeitigt. Ich erzählte den historischen Werdegang der Ereignisse und der hässlichen Angriffe durch die deutsche, besonders kirchliche Presse gegen mich und erklärte als Grund des Kampfes und der Hetze nationaldeutsche Belange in Li- tauen, sowie Animosität seitens der Pfarrerschaft und der dort amtierenden Missionare. Die Gegner hätten ihren Kampf damit begründet, dass sie annehmen müssten, ich beabsichtige die deutschen evangelischen Pastore zu ver- treiben. Es habe sehr schmerzlich berührt, dass ein gut. Teil der kirchlichen Presse Deutschlands einseitig gegen das Konsistorium Partei ergriffen und allerlei erdichtete und übertriebene Meldungen verbreitet habe. Darauf er- örterte Sen. Titelbach den Rechtszustand derevang.-luth.KircheinLitauen, die eigent- lich ohne Kirchengesetz wirtschafte, denn das russische sei auf die neuen Verhältnisse nicht immer anzuwenden,

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und der von den Synoden genehmigte Gesetzentwurf habe keine Bestätigung durch die Regierung erhalten. Gaiga- latis, der persona grata bei der Regierung sei, könnte die Bestätigung durchsetzen, dann könnte das Kirchen- wesen gesetzlich geordnet werden. Ich erklärte darauf, dass ich das gern getan hätte, wenn meine Gegner nicht die hässliche Opposition unternommen hätten. Dadurch sei die Regierung stutzig geworden und habe nicht ver- sucht, der evangelischen Kirche in der Festlegung ihrer Verfassung zu helfen. Der herangezogene $ 83 der Li- tauischen Verfassung gewähre völlige Religionsfreiheit den Organisationen, gemäss ihren Kanones und Statuten zu leben. Die evangelisch-lutherische Kirche in Litauen habe aber keinen weiteren Kanon als das alte russische Kirchengesetz. Ich erklärte auf Anfrage, dass ich bereit sei, den schon vorhandenen Gesetzentwurf bei meiner Sy- node und bei der Regierung zu befürworten, damit er bald angenommen und von der Regierung bestätigt werden könne. Ein Mitglied der Kommission erklärte, dass der ganze Kirchenstreit überhaupt keinen Boden habe; denn wie die gesetzliche Lage jetzt sei, sei es überhaupt unmög- lich, gesetzlich gültige Wahlen zu voll- ziehen. Daher seies auch zwecklos, gegen die Wahl Gaigalatis zu protestieren. Es müssen unter solchen Umständen beide Parteien nach- geben und sich einigen, soweit es sich bei dem gegenwär- tigen Zustand ermöglichen lasse. Es wurde noch darauf hingewiesen (an dem Beispiel des Generalsuperintenden- ten Bursche), dass es Gaigalatis doch schwer fallen dürfte, alles, was gewünscht werde, bei der Regierung durchzu- setzen.

Schliesslich bat ich die beiden Seniore Tittelbach und Kupffer, sie möchten die deutsche Öpposition ge- gen die evangelische theologische Fakultätin Kau- nas beschwichtigen, denn die Fakultät ist uns dringend nötig, um den Pastorenmangel zu beseitigen. Daraufhin stellte der Herr Erzbischof eine Petition der Kommission

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um Beibehaltung der evangelischen Fakultät an die li- tauische Regierung in Aussicht. Senior Kupffer griff in die Besprechung überhaupt nicht ein. Es wurde schliesslich ein Resume der Besprechung durch P. Dr. Sandegren ver- fasst und von allen Beteiligten unterschrieben. Es lautet: Weil Dr. W. Gaigalatis im August 1926 den Erz- bischof von Upsala besucht und ihn um Vermitt- lung (Bona officia) zum Zweck der Wiederher- stellung des Friedens in der lutherischen Kirche Li- tauens gebeten hat, und weil der vom Erzbischof ge- machte Vorschlag nach Untersuchung der Angele- genheit bisher zu keinem Erfolg geführt hat, hatten wir Unterzeichnete, während wir in Prag zur Kon- ferenz des Weltbundes für internationale Freund- schaftsarbeit durch die Kirchen versammelt waren,

am 27. August 1928 eine freundliche Besprechung über die gegenwärtige Lage in der besagten Kirche. Die drei anwesenden Mitglieder dieser Kirche, näm- lich Dr. Gaigalatis, Senior Tittelbach und Sen. Kupffer gaben gerne Auskunft gemäss ihrem entsprechenden Standpunkt und haben Fragen beant- wortet. Nach Anhörung aller Parteien sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass das zunächst We- sentliche die allgemeine Anerkennung eines Kirchen- gesetzes sei, nach dem die Kirche sich selbst regieren soll, wie das in der Staatsverfassung gesagt ist. Die drei Repräsentanten der Kirche Litauens sind darin völlig einig, all ihren Einfluss in Kirche und Staat da-

für einzusetzen, dass sobald wie möglich das Kirchen- gesetz, wie es 1921 von den drei nationalen Synoden

der lutherischen Kirche Litauens angenommen wor- den ist, allgemeine Anerkennung bekomme. Wir hof-

fen zuversichtlich, dass die Regierung Litauens die- sem Kirchengesetz öffentliche Anerkennung geben wird, so dass in der nächsten Zukunft eine nicht be- strittene gesetzliche Grundlage geschaffen wird, nach

der die Gemeinden, die Differenzen der Ver- gangenheitvergebendundvergessend,

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in Frieden leben, in der Gnade wachsen und gemein- sam für das Reich Gottes arbeiten werden. Wir bit- ten demütig, dass der Vater unseres Herrn Jesu Christi, alle unsere Sünden vergebend, in Gnaden seiner Kirche diesen Segen gebe‘).

Prag, den 27. August 1928.

Ammundsen, Bischof von Hadersleben, Dänemark.

Lic. Barnehl, ref. Pastor in Litauen.

Dr. Gaigalatis, Präsident des Konsistoriums in Litauen.

D. Januska, Bischof der Czechoslovakei.

Kupffer, Senior in Litauen.

Marquess, Ex. Moderator Presb. New-York.

Mathews, Duan University, Chikago.

Bischof von Ripon, England.

Dr. Sandegren, Schweden.

Stoylen, Bischof von Norwegen.

D. Söderblom, Erzbischof von Upsala.

Sen. Tittelbach, Litauen.

Am nächsten Tage habe ich Sen. Kupffer ange- redet: -Nun dürfen wir doch in Zukunft gemeinsam ar- beiten und den Streit begraben! „Nein noch nicht! Das ist noch zu früh!“ Aha! Dachte ich, man glaubte in Prag leicht zu siegen, mich zu verdammen und, mit der Bann- bulle in der Hand, frohgemut nach Litauen heimzukehren, und die unbeschränkte Herrschaft wieder anzutreten. Nachdem aber Prag die Gegner in ihren Erwartungen völlig enttäuscht hat dennin Wirklich- keit hat doch Prag den ganzen Kirchen- streit und die Opposition gegen das Kon- sistoriumalsunbegründeterklärt wusste man sich gar nicht zu helfen (Tittelbach liess sich über- haupt nicht mehr blicken) und verschob die Erklärung auf spätere Zeit. Die deutsche PresseinLitauen

1) Das Original war in englischer Sprache aufgesetzt.

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und überall schwieg sich über die Be- sprechungen in Prag vollkommen aus. Die „Riga’sche Rundschau“, die stets sich recht hässlich denLitauern gegenüber gestellt hat,hatte geschrieben, dass ein Spruch dieses (Prager) Schiedsgerichts zu Gunsten der Deutschen als selbstverständlich anzusehen sei. Als aber die Gegner in Prag keinen Verfechter ihrer Aspira- tionen fanden, erwähnte sie das „Schiedsgericht“ nicht mehr. Jetzt hatte auch die kirchliche Presse, die doch sonst so reichlich über Litauen in- formiert war,ihre Sprache völligverloren. Warum? Weil sie ihr Unrecht nicht eingestehen wollte. Sie wird es auch nicht tun. Dass sie es aber nicht tut, ist bedauerlich und schmerzlich!

Auf Sen. Kupffier hat die Prager Tagung scheinbar überhaupt keinen Eindruck gemacht. Daheim angekom- men, fuhr er in seiner Gegnerschaft sogleich weiter fort. Da einige Gemeinden seines Bezirkes sich an das Kon- sistorium gewandt hatten, es möchte eine Neueinteilung der Gemeinden in die Wege leiten, und dieses eine ge- meinsame Besprechung zwischen Konsistorium und den Vertretern der Gemeinden veranlasste, protestierte Se- nior Kupffer aus Schaulen gegen diese Einberufung und schrieb sogar an die Gemeinde Zagare, dass die Be- sprechung nicht stattfinden werde, die Vertreter daher nior Kupffer aus Schaulen gegen diese Einberufung und einigen Schaulener Kirchenvorstehern unterschriebene Erklärung, worin sie gegen die Zuständigkeit der Ver- sammlung protestierten und dem Konsistorium ihre An- erkennung verweigerten‘). Die Vertreter der Gemeinden dagegen erklärten einstimmig, sie seien von Kupffer irre- geleitet und würden jetzt loyale Beziehungen zum Kon-

1) Interessant war das Benehmen des Küsters Rove, der den Protest ebenfalls unterschrieben hatte, aber doch als Gast an der Besprechung teilnahm. Er entschuldigte seine Unterschrift damit, dass er als Angestellter doch nicht habe anders handeln können, als mit seinem Senior mitzuunterschreiben.

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sistorium unterhalten. Es blieben somit schliesslich die Führer allein in ihrer Opposition, während die Gemeinden

sich mehr dem Friedenswege zuwandten.

* * *

Wie sehr de DeutscheSynode infolge der in ihr. herrschenden Unverträglichkeit und Ungerechtigkeit an Interessen bei den Gemeinden verloren hat, erhellt da- raus, dass mehrere Gemeinden (Wirballen, Tauroggen, Jurbarkas und andere) zu ihrer Tagung’ im vorigen Jahre keine Vertreter entsandt, sondern nur Proteste eingereicht hatten. Eine Anzahl nicht gewählter Vertreter nahm an der Synode als Ab-

geordnete teil‘). Die Synode spaltete sich in zwei Par- teien, eine Kämpfer- und eine Friedenspartei, und so ist es auch bis jetzt geblieben. Die Phalaux der Streiter scheint gebrochen zu sein. Nachdem auf der Synode zwei Vertreter (Tittelbach und Bordelius) zur Konferenz nach . Prag gewählt waren, wurde die Synode bis zum Herbst vertagt.

1) Folgender Protest wurde von deutschen Mitgliedern des evgl. luth. Kirchenrats zu Tauroggen der Synode eingereicht: Tauroggen, den 12. Juli 1928. An den Herrn Senior der Deutschen Synode in Litauen.

Da wir erfahren haben, dass in diesem Jahre zur Deutschen Sy- node in Kowno wieder 2 Glieder unserer Gemeinde Gustav Zan- singer und Hermann Augat als Gemeindeabgeordnete angenommen wurden, trotzdem sie auf keine Weise von unserer Gemeinde dazu erwählt worden sind, sehen wir uns genötigt, gegen diese Ungesetz- lichkeit entschieden zu protestieren, besonders, da die Leitung der Deutschen Synode dadurch offenbar noch immer weiter die Uneinig- keit in unserer Gemeinde begünstigt und fördert, wie das auch in den vorigen Jahren leider der Fall war. Bei dieser Gelegenheit erklären wir hier, dass wir es nicht für möglich hielten, Gemeinde- abgeordnete zur Deutschen Synode zu entsenden, wo unser Pastor dazu nicht eingeladen worden war, und wo in den Jahren 1925 und 1926 unsere rechtmässig gewählten Abgeordneten zur Teilnahme an den Synoden nicht zugelassen worden sind.

Deutsche Mitglieder des ev. luth. Kirchenrates zu Tauroggen. gez. August Neimann, Ferdinand Meier, Ludwig Pohl, Ludwig Neu,

Eduard Kothke, G. Holländer, G. Breyer.

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Ueber die Fortsetzung dieser Synode am 1. Novem- ber in Kaunas berichtet das „Mem. Dampfb.“ folgendes:

„Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde festgestellt, dass der Senior der Deutschen Synode, Probst Tittelbach, bei der Vorbereitung dieser Tagung vollständig versagt hatte von der Pastorenschaft war eine Kommission ge- bildet worden, die das Verhalten des Probstes Tittelbach in verschiedenen Angelegenheiten während der letzten Amtsperiode zu prüfen hatte. Als am Mittwoch abend, dem Vorabend der Synode, das für Tittelbach höchst un- günstige Votum der Pastorenschaft zur Kenntnis gebracht wurde, verliess dieser Kaunas und beauftragte Pastor Eckart!) mit der Leitung der Tagung. Aus besonderen Gründen, vor allem aber, um nicht ohne Senior zu blei- ben, wählte die Tagung Probst Tittelbach erneut zum Senior, zumal er hatte mitteilen lassen, dass er bereit sei, eine Wiederwahl anzunehmen. Nachstehende Reso- lution wurde angenommen: „Die Synode beschliesst, bis zum Ergebnis der Wahlen einer gesetzlich anerkannten und unabhängigen litauischen Wahlsynode jegliche Be- ziehungen zu Dr. Gaigalatis und seinem Konsistorium wie auch zu den Gliedern dieses Konsistoriums zu ver- weigern.

Die Synode steht auf dem Standpunkt, dass bis zur nächsten Synode das Synodalstatut von 1921 als gesetz- gültig zu sein habe und keine vorherigen Schritte zur Aenderung vorzunehmen sind.

Die Synode weist den Synodalausschuss darauf hin, dass die Befriedung der Kirche über die grossen evange- lischen Weltvereinigungen zu erfolgen habe, und dass dem Erzbischof über den Verlauf dauernd Bericht „eT- stattet werden müsse. Keine schiedsgerichtlichen Ueber- gangskompromisse sind gegenüber Dr. Gaigalatis ein- zugehen.

A) Ein geeigneteres Mitglied der Synode hat sich wohl nicht bereit gefunden, diesen unangenehmen Posten zu übernehmen. Recht bezeichnend! D. H.

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Die Synode beschliesst, den Synodalausschuss zu be- auftragen, bei der Regierung gegen die letzte Einsetzung von zwei Pastoren Gaigalatis Protest zu erheben.

Die Beschlüsse der Synode sind für die Gemeinden und jedermann bindend“.

. Dass unser Konsistorium nach allem, was vorge- gangen war, wieder abgelehnt wurde, war vorauszu- sehen‘).

Gegen den Bericht des „Memeler Dampfb.“, bezw der „Litauischen Rundschau“, der P. Tittelbach als völlig abgewirtschaftet erklärt, hat dann der Synodalvorstand Protest erhoben, und diesen in den Gemeinden verlesen lassen’) Wie dem auch sei, die letzte Deutsche Synode war nichts weiter als eine aufgeregte, streitende und in sich zerfahrene Versammlung, deren Autorität in die Brüche gegangen ist. Anders konnte es ja auch nach der bisherigen Art ihrer Betätigung nicht kommen. Dafür

1) Was wird aber die Synode tun, wenn im nächsten Sommer von der litauischen Synode etwa die beiden selben Vertreter im Kon- sistorium wieder gewählt würden, und möglichenfalls einer von ihnen von der Regierung als Präsident des Konsistoriums wieder bestätigt würde?

2) „An die deutschen ev. luth. Gemeinden Litauens.

Der von der Deutschen Synode am 1. November 1928 gewählte Synodalausschuss und sogar die ganze Synode ist von der deutschen Zeitung “Litauische Rundschau“ in höchst beleidigender Form und ohne Grund angegriffen worden. Die Erwiderung und Berichtigung, die der Zeitung von verschiedenen Seiten zugegangen sind, sind von ihr nicht aufgenommen worden. Auf gerichtliche Verfolgung verzich- tet der Synodalausschuss in der sicheren Erwartung, dass die Ge- meinden auch ohnedem wissen werden, was sie von dem Verhalten der „Litauischen Rundschau“ zu halten haben. Wir haben nicht nötig, uns zu rächen, denn es steht geschrieben: „Die Rache ist mein, ich will vergelten“.

Ueber die Tätigkeit des Synodalausschusses kann zur Zeit noch nichts berichtet werden. Das ganze Streben des Ausschusses ist da- rauf gerichtet, gesetzliche Zustände in unserer teuren lutherischen Kirche herbeizuführen. Was in dieser Richtung geschehen könnte, haben wir getan und wollen es auch weiter tun. Darüber Mitteilung zu machen, ist zu früh...

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zeigt aber die Resolution eine äusserst hochfahrende Sprache. Man beschliesst, keine Beziehungen zum Kon- sistorium zu unterhalten, aber Glieder der Synode fangen bald darauf an, mit dem Konsistorium zu korrespondieren. Das „Synodalstatut“ von 1921 soll unverändert gesetz- gültig sein, aber es werden keine Schritte unternommen, um bei der Regierung, die aus vorher angegebenen Gründen kaum irgendwelche Schritte in dieser Hinsicht tun wird, die Anerkennung durchzusetzen.

Mein Angebot zur Mitarbeit, die ich in Prag zugesagt habe, ist von Kupffer abgelehnt worden. Es darf kein Schiedsgericht einberufen werden; dies könnte ja, wie es Prag bewiesen hat, im Interesse des Konsistoriums und seines jetzigen Präsidenten entscheiden. Also keine Eini- gung, kein Kirchenfriede sie wollen weiter kämpfen und dabei die grossen evangelischen Weltvereinigungen für ihre einseitig nationalistischen Ziele ausnutzen.

Die Weltvereinigungen dürften aber nun nach Prag die Berichte unserer Gegner mit begründetem Misstrauen aufnehmen, so auch die Ballerstedtsche Broschüre mit ihren falschen Unterstellungen. Wichtig ist der Protest der Synode gegen die Einsetzung von zwei jüngeren Pa- storen. Die Synode will also lieber zehn grosse Dias- pora-Gemeinden mit vielen tausend Seelen kirchlich un- versorgt lassen, als dass ihnen Diakone, die sechs Se- mester fleissig Theologie studiert haben, seelsorgerlich dienen. Also die Politik ist der Deutschen Synode wich- tiger, als die Gemeindenpflege. Möge die Kirche leiden, möge die Reichgottesarbeit stillestehen, wenn sie nur ihren Willen durchsetzen kann! Im Gegensatz hierzu hat die Litauische Synode im vorigen Sommer einstimmig verlangt, dass verwaiste Gemeinden wohl mit theologisch genügend vorgebildeten Kandidaten versorgt werden, wenn sie auch noch nicht das wissenschaftliche Examen voll bestanden haben. Die Gemeinden dürfen nicht ohne Gottes Wort und Sakrament bleiben; daher haben wir be- reits drei Kandidaten der Theologie als Diakone in Ge- meinden entsandt und zwei gehen nach Pfingsten hinaus,

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um den Gemeinden, die immer wieder um Seelsorger bitten, zu dienen.

Die Lettische Synode 1928 in Kaunas gestaltete sich etwas stürmisch. Von Pastoren waren nur Kupffer, Plamsch und Bordelius zugegen. Prokureur Kavolis und ich waren auf den Wunsch unserer lettischen Freunde ebenfalls hingegangen, obwohl wir wussten, dass die Mehrzahl der Synodalen sich noch im Banne ihrer das Konsistorium bekämpfienden Pastore befand; es hatte uns bis dahin die Möglichkeit gefehlt, die Letten, die etwas fern vom Schauplatz leben, wahrheitsgemäss zu infor- mieren. Dazu kamen wir erst später. Von Einigkeit, wie auf der Litauischen Synode, war auf der Lettischen keine Spur, und die Synodalen merkten, sie befinden sich auf falschem Wege!).

* * *

Nachdem die Gemeinden sich allmählich überzeugt hatten, dass die Agitation gegen das Konsistorium eigent- lich keinen Grund habe, dass ferner das Konsistorium ohne Rücksicht auf alle ungerechtfertigten Umtriebe ruhig und gerecht weiter arbeite, traten in allen Gemeinden. die nicht durch unheilbare Hetzer beunruhigt wurden, fast normale Zustände ein.

Die Verwaltung der Gemeinde von Kaunas war nach dem Abgange von Katterfeld dem Senior Tittel- bach übertragen, der sie dem von Wischtyten als Reli- gionslehrer an der deutschen Oberrealschule nach Kau- nas verzogenen P. Wischeropp überliess. Letzterer voll- zog seine Umsiedlung ohne Wissen des Konsistoriums und amtiert auch pfarramtlich ohne offizielle Berechtigung in Kaunas. Sein Verhalten zum Konsistorium erscheint

4) Auch im Bericht über diese Synode konnte die „Riga’sche Rundschau“ ohne eine Lügenmeldung nicht auskommen: Sie berichtet, dass Erzbischof Söderblom an Tittelbach geschrieben hätte, ich bedauerte sehr, nicht nach Prag kommen zu können, „meine Synode erlaube es mir nicht!“ Ist die Sache solcher Lüge wert, liebe „R. R.“?

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neutral und ohne Feindseligkeit. Die Stimmung in der Ge- meinde ist ruhig, zumal die besonnenen und einfluss- reichen Glieder für ein loyales Verhalten eintreten und die Hetzer nicht aufkommen lassen wollen.

Die litauische Gemeinde in Kaunas befindet sich inso- fern in einer traurigen Lage, als sie keinen Raum zur Ab- haltung von Gottesdiensten hat, weil die deutsche Kirche für eine ungehinderte Benutzung seitens der Litauer bis- her nicht zu haben war.

Garliava ist ebenfalls, nachdem einige Agitatoren aus Kaunas’ Vororten dort ihr Mütchen zu kühlen ver- geblich versucht hatten, völlig zufrieden, nur dass ein ständiger Pastor fehlt. Jeden Monat wird einmal pasto- raler Gottesdienst in deutscher und litauischer Sprache, sonst Lesegottesdienst durch den Kantor gehalten. Nur die Filialgemeinde Prenai, die von Missionar Jakschas be- sucht wird, verhält sich dem Konsistorium gegenüber ab- lehnend.

In der grossen Mariampoler Gemeinde mit meh- reren Filialen wirkt in ruhiger Weise P. Eichelber- ger, dem man keine offene Gegnerschaft nachsaren kann.

Wirballen steht zu dem Konsistorium in völlig normalen Beziehungen, hat nur seine Schwierigkeiten mit Missionar Eckart, der sich in dem FilialKybarten seit 1926 niedergelassen hat und dort einen Herd des Unfrie- dens und der Aufsässigkeit unterhält. Er hat dort, da er keine Genehmigung zu amtieren besitzt, einen angeblich kirchlichen Verein gebildet und ihn bei dem Landrat an- gemeldet, um auf diese Weise sich kirchlich betätigen zu dürfen; doch hat ihm die Regierung deutlich zu ver- stehen gegeben, dass seine Amtshandlungen trotzdem keine Rechtskraft besitzen können.

Am 25. 11. 29 beklagte sich der Administrator über die Gemeinde Wischtyten, P. Lokies, Wirballen, dass Missionar Eckart sich in die Gemeinde eingedrängt habe, sie, ohne sich um weiteres zu bekümmern, zu pastorieren

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versuche, und den-rechtsmässigen Administrator hinaus- zudrängen sich bemühe. So täuscht Eckart die Gemeinde; denn er verheimlicht ihr, dass seine Amtshandlungen keine behördliche Anerkennung finden. Die bisher ruhige Gemeinde Wischtyten wird durch das agitatorische Auf- treten Eckarts natürlich in Unruhe versetzt. Das scheint aber E. haben zu wollen. Dass E. seine Rolle auch unter den Amtsbrüdern ausgespielt hat, erhellt daraus, dass die von ihm zum 26. Februar nach Kaunas einberufene Mis- sionskonferenz, an der auch Missionsdirektor D. Ihmels teilnehmen sollte, von den Pastoren (infolge Rundschrei- ben des Synodalausschusses, der in dem eigenmächtigen Handeln Eckarts einen Uebergriff in Rechte erblickt, die ihm, dem Herrn Pastor, nicht zustehen) boykottiert wurde. Das sagt wohl genug.

Die Gemeinde Naumiestis (Neustadt im Kreise Szaken), die in den letzten zwei Jahren von Missionar Anskohl, der dem Konsistorium völlig unbekannt blieb, verwaltet wurde, hat, nachdem der unfähige Anskohl un- bekannt wohin sich verzogen hat, normale Beziehungen zu dem Konsistorium angeknüpft, und wird vorläufig bis zur neuen Besetzung von Superintendent Sroka ad- ministriert.

Schaken hat unter Superintendent Sroka keinen Anlass zu irgendwelchen Differenzen mit dem Konsi- storium gegeben. Desgleichen Sudargas, wo zunächst P. Kibelka sich betätigte, der dann nach Jurbarkas ging. Jetzt wird Sudargas von Superintendenten Sroka ad- ministriert und beiläufig von Missionar Jakschas besucht,

In Jurbarkas ist im letzen Jahre durch das agi- tatorische Auftreten eines seit dem Kriege dortgebliebenen Reichsdeutschen, namens Koscheck, der sich in dem deut- schen Teil der Gemeinde zum Vorstande aufgeschwungen hatte, der Friede insofern gestört, als ein grosser Teil der deutschen Gemeinde sich vom Gottesdienst fernhielt. Man berichtete, dass solchen Gemeindegliedern, die wäh-

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rend meiner Administrierung meine deutsche Predigt be- suchen würden, eine Geldstrafe auferlegt würde. Der junge Diakon Wiemer hatte dann auch unter den Widerständen der Koscheckschen Schar zu leiden. Aber so, wie in Kaunas, ist auch in Jurbarkas der vernünftigere Teil, hier der Deutsche Kulturbund, den Friedensstörern entgegengetreten, und so dürfte wohl wieder völlige Ein- tracht eintreten.

Mit Raseinen und P. Mickwitz hat das Konsi- storium bisher nichts von Bedeutung zu tun gehabt.

In Tauroggen herrscht jetzt, nachdem die Haupt- gegner ihren Anhang verloren haben, bezw. verschwun- den sind, gute Eintracht und ein gesegnetes kirchliches Leben. Dasselbe ist von Bataken zu berichten.

Naumiestis (Neustadt im Tauroggener Kreis) wird noch von dem unversöhnlichen Missionar Jurkat be- herrscht. Den Kirchenrat hat er vor Jahren entlassen, und daher kann ihm jetzt niemand dreinreden. Die Freun- de des Konsistoriums, die unter seinem Regime sich ent- rechtet fühlen, haben sich vergeblich an das Konsistorium gewandt, und um seine Entfernung gebeten‘). Wir be- dauerten, ihnen nicht helfen zu können, da sonst wieder ein gewaltiger Lärm in die Welt hinausposaunt worden wäre. Wenn Jurkat nur in seiner Gemeinde sich betäti- gen würde’), so wäre das nicht sonderlich schlimm, er hat’s

1) Einige Gemeindeglieder erklärten, sie müssten sich von der Kirche lossagen, wenn Jurkat freie Hand behielte.

2) Vor kurzem war in Jurkats Gemeinde ein Bauer, namens Gu- datis, gestorben, angeblich infolge falscher Krankenbehandlung sei- tens des Missionars (denn Herr Jurkat doktert auch nebenbei). Die Brüder des Verstorbenen hatten sich einen Kandidaten zur Leichen- begleitung kommen lassen, da sie Jurkat zur Beerdigung nicht wünschten! Dieser kam jedoch trotzdem, hielt eine zweite Leichen- predigt im Hause und geleitete trotz des Protestes der Brüder die Leiche auf den Friedhof. Daher blieben die Brüder zurück und Jurkat besorgte eigenmächtig das Begräbnis ohne die nächsten Anver- wandten. Was für Zustände!

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aber auch auf Agitation abgesehen und sucht Gemeinden auf, wo er garnicht hingehört, um dort Aufsässigkeit zu inscenieren.

In Kretingen haben sich die Wogen geglättet. Die Vernünftigen haben ihr Unrecht eingesehen und bereut. Einige schämen sich noch (wie in Bataken) zur Kirche zu kommen; vereinzelt bringt jemand noch ein Kind zur Taufe nach dem Memelgebiet. Im übrigen ist Diakon Stanaitis (von der Kaunas-Universität) um das Wohl der Gemeindeglieder bemüht.

Herr P. Bordelius in Schoden (Skuodas) ist Balte. Die Balten und ihre Aspirationen in Litauen sind uns zur Genüge bekannt. Er unterscheidet sich kaum von seinem Spezialkollegen Katterfeld und auch Baumgärtel. Das möge über ihn genügen.

Der alte Senior Kupfier hat das Konsistorium bis- her, auch nach Prag, boykottiert und somit seine Unver- söhnlichkeit bewiesen. Seine Gemeinden beschwerten sich darüber, dass er ihnen nicht volle Wahrheit über das Kon- sistorium berichtet hätte, daher auch die Lettische Sy- node die von Kupffer beantragte Ablehnung des Konsi- storiums angenommen hätte. Doch nun ist die Zeit der Unwissenheit vorüber. Ferner beklagen sich seine vielen Filialgemeinden (Joniszkis, Alkiszkiai, Zagare u. a.) dar- über, dass er nun als Direktor der deutschen Schule in Schaulen nicht mehr über die Zeit verfüge, die die Versorgung der Gemeinden verlange. Daher haben auch mehrere seiner Filialgemeinden im vorigen Sommer ihre Abtrennung von Schaulen und die Bildung einer neuen Pfarrgemeinde verlangt, was natürlich Senior Kupffer nicht angenehm ist. Doch wird darauf keine Rücksicht genommen werden können.

Die kleine Gemeinde Keidainen mit Senior Tittel- bach können wir als belanglos übergehen.

Wichtiger ist Paneve&Zis, eine kleine dreisprachige Gemeinde. Bis vor einem Jahr hatte sie P. Tittelbach ad-

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ministriert, aber wohl nicht zur allgemeinen Zufrieden- heit, daher dann die Gemeindeversammlung beschloss, ihn zu bitten, seine Besuche in P. einzustellen. Das Kon- sistorium bestimmte mich zum Administrator. Anfangs ging alles gut. Aber Freunde Tittelbachs luden ihn wieder zur Gastpredigt ein, und die Folge war, dass man in der Gemeinde das Gerücht verbreitete, ich würde den deut- schen Gottesdienst verbieten. Eskam auchP.Plamsch aus BirZen, und P. Mickwitz aus Raseinen zu Gast- predigten, die ebenfalls das Nötige beigetragen haben mögen, um den lettischen und deutschen Teil der Ge- meinde gegen mich aufzubringen. Die Führer der Deut- schen und Gegner der jetzigen kirchlichen Ordnung sind, wie in Jurbarkas, ebenfalls einige zurückgebliebene Reichsdeutsche, bezw. Balten, unter denen besonders ein Dr. Gernet sich hervortut. Zu ihrem Kummer gibt es aber auch eine beträchtliche Anzahl vernünftiger Deut- scher, die nicht an dem Strange der nationalen Oppo- sition ziehen, sondern für kirchlichen Frieden eintreten. Auch in P. würde in der Gemeinde Friede und Eintracht herrschen, wenn nicht einige nationalistische Heisssporne den Unfrieden immer von neuem hervorrufen würden.

Endlich BirZen mit P. Plamsch. Die Gemeinde lässt wenig von sich hören. Zunächst (Anfang 1926) schien P. Plamsch, der Reichsdeutscher ist, zur Eintracht ge- neigt, trat dann aber mehr zur Opposition über.

Im allgemeinen kann man sagen, dass die Gemeinden die Opposition gegen das Konsistorium allmählich abge- lehnt haben; nur einige Pastore und professionierte Friedensstörer lassen sich noch hören, aber ihre Stimmen verhallen wenig beachtet.

* * %*

Das möge genügen. Es war nicht erfreulich, vielfach Dinge berühren zu müssen, an denen man lieber schwei- gend vorübergegangen wäre. Aber es durfte der Wahr- heit nicht der Weg versperrt werden. Wenn ich an eini-

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gen Stellen etwas herbe geworden bin, bitte ich zu ent- schuldigen: man hat mich sehr bitter gekränkt.

Jetzt gehen wir in Litauen neuen Wahlen entgegen. Wie sie auch ausfallen mögen, jedenfalls ist eine Fort- setzung der unerquicklichen bisherigen Zustände in der evgl. luth. Kirche Litauens kaum mehr zu befürchten. Entweder suchen die Diener der Kirche unter Hintan- setzung aller ihrer persönlichen Interessen zum Wohle der Kirche und zum Ausbau des Reiches Gottes gemein- sam und in Frieden und möglichst in gegenseitiger Liebe zu arbeiten, oder, wenn das nicht möglich wäre, suchen sich die Unversöhnlichen ihr Betätigungsield lieber ander- weitig. Die nationalen Belange dürften allerdings immer eine gewisse Rolle spielen und sich da und dort störend bemerkbar machen. Doch dürfen sie nicht Feindschaften hervorrufen, die dem Gedeihen des Reiches Gottes Ab- bruch tun. Bei ungestörter gemeinsamer Tätigkeit gibt Litauen dem evangelischen Gedanken erfreuliche Per- spektiven, aber nur, wenn keine Nationalpolitiker in der Kirche sich breit machen können. Keine Regierung in Li- tauen hat sich bisher als offensichtlich antievangelisch be- tätigt. Der kathol. Bischof Karevitschius hat mir ge- legentlich erklärt: Wir haben mit den antikirchlichen Ele- menten in unserer eignen Kirche genug zu tun, so dass wir nicht daran denken, die Evangelischen zu bekämpfen. Unsere evangelische Fakultät, die von Seiten evangeli- scher Deutscher so stark bekämpft wurde, so dass man mit ihrer Beseitigung rechnen musste, steht wohl wieder auf festen Füssen und wird unsere Kirche in absehbarer Zeit mit einheimischen und dabei wissenschaftlich wohl geförderten und arbeitsfreudigen Kräften in genügender Zahl versorgen, so dass es uns um die Zukunft unserer Kirche nicht gerade bange zu sein braucht. Leider haben unsere Studenten unter mancherlei Entbehrungen zu lei- den, sind auch nicht in der Lage, sich mit wissenschaft- lichen Lernmitteln in der Weise zu versorgen, wie es er-

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forderlich ist. Es sollten sich die grossen evangelischen Kirchenvereinigungen etwas mehr im Geiste der Liebe um ihre kleine, durch den Weltkrieg ungemein geschä- digte Schwesternkirche in Litauen kümmern und ihr auf- helfen. Ein tiefgefühlter Dank dafür dürfte nicht ausblei- ben. Der Herr der Kirche möge aber seinen Segen in reichem Masse auf der evangelischen Kirche Litauens ruhen lassen, dass sie trotz aller ihrer sonstiger Schwä- chen in der Liebe und Einigkeit ihrer Glieder stark werde und blühe zur Ehre Gottes.